…Tz. 4 des Berichtes). Der Erstsenat konstatierte diesbezüglich eine bedingt vorsätzliche bzw. wissentliche Vorgangsweise des Beschuldigten. Hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung und Normverbrauchsabgaben wurde bei Prüfungsbeginn Selbstanzeige erstattet (Finanzstrafakt Bl. 1 verso), die diesbezügliche Entrichtung erfolgte jedoch um einige Tage verspätet (siehe Buchungsabfrage vom 30. Dezember 2003, Finanzstrafakt…
…April 2001 und am 26. April 2002 betreffend die Monate Juni 2001 bis März 2002. Bei sämtlichen Prüfungen wurden Selbstanzeigen abgegeben und die jeweils fehlenden Unterlagen fristgerecht vor Beginn der UVA-Prüfungen vorgelegt. Nach Ansicht des Erstsenates stünde nicht fest, dass jeweils bei Prüfungsanmeldung durch…
…Februar 2001 entrichtet, womit die hinterzogene Umsatzsteuer abgedeckt worden ist (Buchungsabfrage 6. April 2004). Die Entrichtung der verkürzten Abgabe erfolgte somit nicht zeitgerecht. Die schriftliche Ausführung der Selbstanzeige ist oben vom Erstsenat beschrieben (Kopie im genannten Arbeitsbogen). Dabei ist davon auszugehen, dass offenkundig der Erklärungsinhalt…
…§ 29 und 30, und die dort zitierten Entscheidungen von VwGH und OGH). Sinn und Wortlaut des § 29 Abs.5 FinStrG erfordern in der Selbstanzeige die individuelle Bezeichnung der natürlichen Person, für die sie erstattet wird. Eine Auslegung der Gegebenheiten des Einzelfalles, wer aus der Anzeige…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des Senates…
…seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nachkomme und der Abgabenbehörde die Höhe des geschuldeten Betrages rechtzeitig mitteile, da dies einen Strafausschließungsgrund darstelle. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und die missglückte Selbstanzeige, als erschwerend demgegenüber die wiederholte Begehung über einen längeren Zeitraum gewertet…
…der bis zu € 10.675,96 reiche. Als mildernd sei die Schadensgutmachung, das längere Zurückliegen der Tat, die missglückte Selbstanzeige und der Versuch, die finanzielle Situation in Ordnung zu bringen gewertet worden. Erschwerend wiege, dass mehrere Monate betroffen seien. In der Gesamtschau habe der…
…hat darüber hinaus willentlich seine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem er die Einkommensteuererklärung 2008 nicht eingereicht habe. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd eine teilweise Schadensgutmachung und eine "teilweise missglückte Selbstanzeige", als erschwerend eine wiederholte und nachhaltige Tatbegehung über einen längeren Zeitraum…
…schlechten wirtschaftlichen Situation habe der Bw. einen Bankkredit aufgenommen und damit die verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten zur Gänze entrichtet, weswegen der Milderungsgrund der vollen Schadenwiedergutmachung gegeben sei. Auch liege eine missglückte Selbstanzeige vor, welche als Milderungsgrund anzusehen sei. Da der Bw. in der Zukunft nur mehr nichtselbständig…
…auf die Aktenlage verwiesen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, die Schadensgutmachung, die missglückte Selbstanzeige sowie die als Geständnis zu wertende Verantwortung, als erschwerend nichts, weshalb eine Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Wochen) als tat…
…rund 6,5 % entspricht. Gegenständlich war somit nicht nur von einem beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe (Geständnis, fast vollständige Schadensgutmachung, missglückte Selbstanzeige, die sehr schwierige persönliche Situation der Beschuldigten, die erfolgte Doppelbestrafung, Begehung der Verfehlungen infolge der schlechten finanziellen Verhältnisse, keine persönliche Bereicherungsabsicht) gegenüber den Erschwerungsgründen…
…zumindest einen diesbezüglichen bedingten Vorsatz gefallen lassen, wobei damit zweifellos auch eine Wissentlichkeit einer Abgabenverkürzung verbunden sei. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, die missglückte Selbstanzeige und die Schadensgutmachung, als erschwerend die wiederholte Tatbegehung, weshalb eine Geldstrafe in Höhe von…
…da er durch die rechtzeitige Meldung bzw. Abgabe der Voranmeldungen straffrei geblieben wäre. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, eine geringfügige Schadensgutmachung und die teilweise missglückte Selbstanzeige, als erschwerend der längere Begehungszeitraum gewertet, weshalb ausgehend vom Schuldgehalt der Straftaten und unter Berücksichtigung…
…Da eine Entrichtung der Zahllasten entsprechend den Abgabenvorschriften nicht erfolgte, kommt diesen Selbstanzeigen strafbefreiende Wirkung nicht zu. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer für den vom Einleitungsbescheid ebenfalls erfassten Voranmeldungszeitraum Juli 2004 wurde vom Prüfer im Zuge der Prüfung auf der Basis der ihm vorgelegten Unterlagen…
…a FinStrG begangen habe. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz begründete ihren Bescheid damit, dass vor Beginn einer Betriebsprüfung eine Selbstanzeige erstatte, die geschuldeten Beträge jedoch nicht im Rahmen der Abgabenvorschriften entrichtet worden seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte, fälschlich als Berufung bezeichnete Beschwerde des…
…Im Einspruch sei vorgebracht worden, dass am 23.12.2004hinsichtlich aller der Strafe zugrunde liegenden Abgaben Selbstanzeige erstattet worden sei und dem Beschuldigten bis zu diesem Zeitpunkt keine Einleitung des Strafverfahrens bekannt gewesen sei. Bei der im Juni 2004 stattgefundenen Lohnsteuerprüfung sei kein steuerlicher Vertreter…
…genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Dabei hindert eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht einwandfrei feststeht, nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (vgl. Fellner, FinStrG…
…Tat nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, welche die Tat rechtfertigen, die Schuld oder die Strafbarkeit des Täters ausschließen oder aufheben, letzteres zB. in Form einer strafbefreienden Selbstanzeige iSd. § 29 FinStrG, d) Umstände vorliegen, welche die Verfolgung des Täters hindern, oder e) die Tat im…
…Folge gehabt und die geschuldeten Beträge seien bei Fälligkeit entrichtet worden. Lediglich die Umsatzsteuervoranmeldungen für 1-3/2005 seien dem Prüfer auf dessen Wunsch erst gegen Ende der Prüfung übermittelt worden. Die Selbstanzeige habe strafbefreiende Wirkung, daher werde um Einstellung des Verfahrens (gemeint ist wohl…
…nicht eingereicht bzw. die Umsatzsteuerbeträge nicht gemeldet worden seien, was aufgrund der Prüfung zu einem steuerlichen Mehrergebnis von € 15.151,31 geführt habe. Vor Beginn der Amtshandlung habe B Selbstanzeige erstattet. Mit Buchungsmitteilungen vom 18. Dezember 2002, welche der Steuerberatungskanzlei am 23. Dezember 2002…