…Übereignung begründet, soweit es sich auf inländische Grundstücke bezieht. Jeder Erwerbsvorgang löst grundsätzlich selbstständig die Steuerpflicht aus und bildet einen in sich abgeschlossenen Steuerfall. Daher ist bei mehreren Erwerbsvorgängen jeder für sich auf die grunderwerbsteuerlichen Folgen zu würdigen. Sofern in der Berufung vorgebracht wird, dass…
…und grundstücksgleichen Rechten. Dabei ist jeder einzelne einen abgabenrechtlichen Tatbestand erfüllende Vorgang für sich zu betrachten und unterliegt selbständig der Besteuerung. Bei mehreren Erwerbsvorgängen ist grundsätzlich jeder Erwerbsvorgang grunderwerbsteuerpflichtig. So ist etwa auch bei Kettengeschäften jedes Geschäft für sich steuerpflichtig (vergleiche z.B. Erkenntnisse des…
…Gesetzes ua. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes. Im gegebenen Fall liegt unbestritten eine gemischte Schenkung vor. Dabei handelt es sich im gegebenen Fall ungeachtet der Tatsache, dass mehrere, zu unterschiedlichen Vermögensarten gehörige Grundstücke übergeben wurden, um einen einheitlichen Erwerbsvorgang. Nach § 20 Abs. 1…
…dass der Wortlaut des §15a ErbStG keinen Raum dafür lässt, mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Vielmehr ist die Frage der Steuerfreiheit für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert zu prüfen (vgl. VwGH 26.01.1995, 94/16/0058). Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist…
…die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten haben, sind aber bei einer solchen formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer der Besteuerung unterliegender Vorgänge die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen. Jeder Erwerbsvorgang bildet nämlich einen in sich geschlossenen Steuerfall, dessen gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen je für sich gesondert zu würdigen…
…Befreiungsbestimmungen der § 14 ff. ErbStG separat anzuwenden sind, so lässt auch die Textierung des § 15a ErbStG keine davon abweichende Auslegung zu. Mehrere Erwerbsvorgänge verschiedener Personen können für die Anwendung des § 15a ErbStG nicht zusammengefasst werden (siehe die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, …
…beteiligt ist. Der Wortlaut des § 15a ErbStG lässt keinen Raum dafür, mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird. Es ist daher für jeden einzelnen Vermögensvorteil festzustellen, ob ein Tatbestand der Steuerbefreiung gemäß …
…mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip…
…denselben Rechtsvorgang zwei Mal die Grunderwerbsteuer vorgeschrieben wurde. Vielmehr liegen im ggst. Fall mehrere Erwerbsvorgänge vor, die jeder für sich selbstständig die Grunderwerbsteuerschuld auslösen. Im gegenständlichen Berufungsfall wird nun die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer auf Grund des Aufhebungsvertrages vom 11. Februar 2010 begehrt. Das Motiv bzw…
…Judikatur). Nach dem ersten Satz des § 2 Abs. 3 GrEStG sind mehrere Grundstücke, die zur selben wirtschaftlichen Einheit gehören, für den Bereich der Grunderwerbsteuer als ein Grundstück zu behandeln, wenn ein einziger Erwerbsvorgang zwischen denselben Personen vorliegt (vgl. VwGH 19.9.2001, 2001/16/0402…
…Judikatur). Nach dem ersten Satz des § 2 Abs. 3 GrEStG sind mehrere Grundstücke, die zur selben wirtschaftlichen Einheit gehören, für den Bereich der Grunderwerbsteuer als ein Grundstück zu behandeln, wenn ein einziger Erwerbsvorgang zwischen denselben Personen vorliegt (vgl. VwGH 19.9.2001, 2001/16/0402…
…entsprechend können mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen nicht zusammengefasst werden. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt…
…des Berufungswerbers alleiniger Betriebsinhaber des Einzelunternehmens war. Somit erfüllt der Erwerbsvorgang von der Mutter die Tatbestandsvoraussetzungen des § 5a NeuFöG nicht, da von ihr kein (Teil-)Betrieb übergeben wurde. Im hier zu beurteilenden Fall liegen nämlich mehrere Erwerbsvorgänge vor, einerseits die Übergabe eines Einzelunternehmens vom Vater…
…Erkenntnis der Verwaltungsgerichtshof dargelegt, dass bei der Beurteilung einer Mehrzahl von Besteuerungsvorgängen auch die Frage der Steuerfreiheit für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert geprüft werden müsse (vgl. VwGH 26.1.1995, 94/16/0058). Mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen können für die Anwendung des § 15a ErbStG…
…Befreiungsbestimmungen der § 14 ff. ErbStG separat anzuwenden sind, so lässt auch die Textierung des § 15a ErbStG keine davon abweichende Auslegung zu. Mehrere Erwerbsvorgänge verschiedener Personen können für die Anwendung des § 15a ErbStG nicht zusammengefasst werden (siehe die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, …
…Befreiungsbestimmungen der § 14 ff. ErbStG separat anzuwenden sind, so lässt auch die Textierung des § 15a ErbStG keine davon abweichende Auslegung zu. Mehrere Erwerbsvorgänge verschiedener Personen können für die Anwendung des § 15a ErbStG nicht zusammengefasst werden (siehe die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, …
…Befreiungsbestimmungen der § 14 ff. ErbStG separat anzuwenden sind, so lässt auch die Textierung des § 15a ErbStG keine davon abweichende Auslegung zu. Mehrere Erwerbsvorgänge verschiedener Personen können für die Anwendung des § 15a ErbStG nicht zusammengefasst werden (siehe die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, …
…einer Mehrzahl von Besteuerungsvorgängen ist die Frage der Steuerfreiheit für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert zu prüfen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 1a zu § 15). Dem Wortlaut des § 15a ErbStG entsprechend können mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen nicht zusammengefasst werden…
…dass der Wortlaut des §15a ErbStG keinen Raum dafür lässt, mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Vielmehr ist die Frage der Steuerfreiheit für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert zu prüfen (vgl. VwGH 26.01.1995, 94/16/0058). Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist…
…sei aber nicht als Mitunternehmer anzusehen. Liegen mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen vor, könnten diese nicht zu einem einheitlichen Vorgang zusammengefasste werden. § 15a ErbStG lasse dafür keinen Raum. Die Schenkungssteuer werde vom Bereicherungsprinzip beherrscht und für jeden einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt. Wird neben einer im gemeinsamen…