…Übereignung begründet, soweit es sich auf inländische Grundstücke bezieht. Jeder Erwerbsvorgang löst grundsätzlich selbstständig die Steuerpflicht aus und bildet einen in sich abgeschlossenen Steuerfall. Daher ist bei mehreren Erwerbsvorgängen jeder für sich auf die grunderwerbsteuerlichen Folgen zu würdigen. Sofern in der Berufung vorgebracht wird, dass…
…für die nächsten 150.000 Euro 2% und darüber hinaus 3,5% des Grundstückswerts. Nach § 1 Abs 1 GrEStG 1987 wird ein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang dann verwirklicht, wenn ein grunderwerbsteuerlicher Rechtsträger von einem anderen grunderwerbsteuerlichen Rechtsträger ein inländisches Grundstück nach einem der gesetzlich aufgezählten Rechtsvorgänge erwirbt…
…und grundstücksgleichen Rechten. Dabei ist jeder einzelne einen abgabenrechtlichen Tatbestand erfüllende Vorgang für sich zu betrachten und unterliegt selbständig der Besteuerung. Bei mehreren Erwerbsvorgängen ist grundsätzlich jeder Erwerbsvorgang grunderwerbsteuerpflichtig. So ist etwa auch bei Kettengeschäften jedes Geschäft für sich steuerpflichtig (vergleiche z.B. Erkenntnisse des…
…Gesetzes ua. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes. Im gegebenen Fall liegt unbestritten eine gemischte Schenkung vor. Dabei handelt es sich im gegebenen Fall ungeachtet der Tatsache, dass mehrere, zu unterschiedlichen Vermögensarten gehörige Grundstücke übergeben wurden, um einen einheitlichen Erwerbsvorgang. Nach § 20 Abs. 1…
…dass der Wortlaut des §15a ErbStG keinen Raum dafür lässt, mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Vielmehr ist die Frage der Steuerfreiheit für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert zu prüfen (vgl. VwGH 26.01.1995, 94/16/0058). Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist…
…die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten haben, sind aber bei einer solchen formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer der Besteuerung unterliegender Vorgänge die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen. Jeder Erwerbsvorgang bildet nämlich einen in sich geschlossenen Steuerfall, dessen gesetzliche Tatbestandsvoraussetzungen je für sich gesondert zu würdigen…
…lit. a GrEStG 1987 ergibt sich eindeutig, dass eine Zusammenrechnung auch dann zu erfolgen hat, wenn durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge eine wirtschaftliche Einheit innerhalb der 5-Jahresfrist an dieselbe Person anfällt. Eine Zusammenrechnung erfolgt daher auch, wenn diese Anteile von verschiedenen Übergebern stammen, aber…
…durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge innerhalb der Fünfjahresfrist zusammenzurechnen seien. Die Grunderwerbsteuer wurde daher gestaffelt von der belangten Behörde folgendermaßen berechnet: 0,5 % von 250.000 € in Höhe von 1.250 € 2 % von 150.000 € in Höhe von 3.000 € und…
…Erwerbsvorgang, mit dem Erwerbe zu Lebzeiten zusammengerechnet werden müssen, ist der Erwerb von Todes wegen, weil sowohl der Erbe als auch der Vermächtnisnehmer noch vom Erblasser erwerben…. …. Eine Zusammenrechnung innerhalb der Fünfjahresfrist soll auch dann erfolgen, wenn eine Person von zwei oder mehreren…
…Eine Zusammenrechnung hat auch dann zu erfolgen, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt." Im Beschwerdefall ist strittig, ob - wie die belangte Behörde vertritt - der zwischen der M-Stiftung und der…
…Befreiungsbestimmungen der § 14 ff. ErbStG separat anzuwenden sind, so lässt auch die Textierung des § 15a ErbStG keine davon abweichende Auslegung zu. Mehrere Erwerbsvorgänge verschiedener Personen können für die Anwendung des § 15a ErbStG nicht zusammengefasst werden (siehe die in Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, …
…beteiligt ist. Der Wortlaut des § 15a ErbStG lässt keinen Raum dafür, mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird. Es ist daher für jeden einzelnen Vermögensvorteil festzustellen, ob ein Tatbestand der Steuerbefreiung gemäß …
…mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen zusammenzufassen. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer, die für den einzelnen Erwerbsvorgang festgesetzt wird und vom Bereicherungsprinzip…
… 7 Abs. 1 Z 2.a) letzter Satz GrEStG hätte eine Zusammenrechnung auch dann zu erfolgen, wenn durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt. Gegenständlich wären dem Bf. innerhals der Fünfjahresfrist von…
… 7 Abs. 1 Z 2.a) letzter Satz GrEStG hätte eine Zusammenrechnung auch dann zu erfolgen, wenn durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an die selbe Person anfällt. Gegenständlich wären der Bf. innerhals der Fünfjahresfrist…
…ist jeweils auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld abzustellen. Eine Zusammenrechnung hat auch dann zu erfolgen, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt. b) Bei Erwerben, die unter § 3 Abs…
…ist jeweils auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld abzustellen. Eine Zusammenrechnung hat auch dann zu erfolgen, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt. b) Bei Erwerben, die unter § 3 Abs…
…0094). Selbst bei Abschluss nur eines Rechtsgeschäftes hinsichtlich mehrerer Grundstücke iSd Bewertungsrechtes und Vorliegen eines inneren Zusammenhanges - wie hier in der Zusatzvereinbarung deutlich zum Ausdruck gebracht - werden daher mehrerer Erwerbsvorgänge iSd § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG und damit mehrere Steuerfälle verwirklicht. Die Vertragsparteien haben…
…zu erfolgen, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt ("horizontale Zusammenrechnung"). Das FA hat die GrESt in seinem Bescheid vom 1.4.2021 in Anlehnung an das ähnliche Beispiel 4 in der BMF-Info, bei dem…
…ist jeweils auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld abzustellen. Eine Zusammenrechnung hat auch dann zu erfolgen, wenn - durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge - eine wirtschaftliche Einheit oder Teile einer wirtschaftlichen Einheit innerhalb der Fünfjahresfrist an dieselbe Person anfällt. b) Bei Erwerben, die unter § 3 Abs…