…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Haftungsbescheides war im Rechtsmittelverfahren gegen diesen zu prüfen, aber nicht mehr im gegenständlichen Vollstreckungsverfahren (vgl. Libeg, Abgabenexekutionsordnung § 12, Tz. 3). Daraus folgt, dass im gegenständlichen Berufungsverfahren nicht mehr auf die Argumentation des Bw. bezüglich der Richtigkeit der…
…enthalten ist. Der Bestreitung der Pfändung wegen der Nichtanwendbarkeit der Haftungsbestimmung des § 14 BAO ist zu entgegnen, dass die Behörde auf die Frage, ob die Abgabenpflicht zu Recht besteht, im Sicherstellungsverfahren nicht einzugehen braucht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist vielmehr im…
…Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Diesbezügliche Einwendungen sind im Pfändungsverfahren irrelevant. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 30. August 2011, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten…
…Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung bzw. betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Auch die im Bescheid gemäß § 65 Abs. 1 zweiter Satz AbgEO anzugebende Höhe der Gebühren…
…durch die SB nichts zu ändern vermag. Sofern die Bw. die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme bestreitet, ist dem zu entgegnen, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung bzw. im genständlichen Fall im Rechtsmittelverfahren betreffend die Haftungsinanspruchnahme zu prüfen ist…
…Titels - nämlich den Sicherstellungsauftrag - nicht zu berücksichtigen ist. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (VwGH 26. 07. 1995, 94/15/0228), Diese Prüfung wurde in der Berufungsentscheidung des UFS, Salzburg vom 30…
…Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren…
…abzudecken, wobei der Bw. ordnungsgemäß, durch Zustellung eines Bescheides über das Verfügungsverbot auf sein Recht, unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten zur Berechnung pfändungsfreier Gehaltsteile bekannt zu geben, aufmerksam gemacht wurde. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber…
…abzudecken, wobei der Bw. ordnungsgemäß, durch Zustellung eines Bescheides über das Verfügungsverbot auf sein Recht, unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten zur Berechnung pfändungsfreier Gehaltsteile bekannt zu geben, aufmerksam gemacht wurde. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber…
…abzudecken, wobei der Bw. ordnungsgemäß, durch Zustellung eines Bescheides über das Verfügungsverbot auf sein Recht, unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten zur Berechnung pfändungsfreier Gehaltsteile bekannt zu geben, aufmerksam gemacht wurde. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber…
…materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderungen war im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (Reger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24 und Liebeg, Abgabenexekutionsordnung § 12, TZ 3). Daraus folgert, dass im gegenständlichen Berufungsverfahren nicht mehr auf die Argumentation des Berufungswerbers bezüglich der…
…Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren…
…die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen ist, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Bezüglich des ebenfalls gestellten Antrages, die Oberbehörde möge gemäß § 236 Abs. 1 BAO die Abgabenschuldigkeit aus Gründen der…
…im Firmenbuch bereits gelöscht wurde. Die Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft, die aus der durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung resultieren, werden vom Bw. bestritten. Im Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid können aber nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung (deren Höhe) nicht mit…
…nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraussetzen, wohl aber einen solchen Bescheid. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Dem Berufungseinwand, die lange Verfahrensdauer sei nicht vom Bw. verschuldet und die aufgrund der langen…
…rund 2-3% der Gesamtumsätze vorgelegt. Bareinnahmen aus den Umsätzen der Animierdamen seien daraus ebenso wenig ersichtlich wie deren zeitliche Lage. Aufgrund festgestellter Mängel (Grundaufzeichnungen, Barerlöse) sei die formelle und materielle Richtigkeit der Buchführung nicht gegeben. Die Bp. ermittelte die Umsätze der e anhand zweier…
…Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin sind im Wesentlichen unbestritten, nur hinsichtlich der Umsatzsteuer 2004 wurde die Richtigkeit des im Haftungsbescheid diesbezüglich angeführten Betrages von 3.276,30 € bestritten. Dazu wurde bereits oben eingehend erläutert, wie dieser Betrag ermittelt wurde bzw. woraus sich die Verminderung der…
…materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (Reger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Auch das Vorbringen betreffend die Höhe des Einkommens des Bw. kann keine Rechtswidrigkeit des Bescheides aufzeigen, zumal das Existenzminimum bei der…
…Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zu Grunde liegenden Abgabenforderung ist nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenfestsetzung zu prüfen (Reger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Im vorliegenden Fall ist daher lediglich zu prüfen, ob das Finanzamt berechtigt war, Pfändungsmaßnahmen zu setzen. Nach der Aktenlage…
…17.10.2006, St.Nr., ein Abgabenrückstand in der Gesamthöhe von € 2.182,75, der sich aufgrund des Umsatzsteuerbescheides 2004 vom 17.8.2006 ergab. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr…