…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Haftungsbescheides war im Rechtsmittelverfahren gegen diesen zu prüfen, aber nicht mehr im gegenständlichen Vollstreckungsverfahren (vgl. Libeg, Abgabenexekutionsordnung § 12, Tz. 3). Daraus folgt, dass im gegenständlichen Berufungsverfahren nicht mehr auf die Argumentation des Bw. bezüglich der Richtigkeit der…
…enthalten ist. Der Bestreitung der Pfändung wegen der Nichtanwendbarkeit der Haftungsbestimmung des § 14 BAO ist zu entgegnen, dass die Behörde auf die Frage, ob die Abgabenpflicht zu Recht besteht, im Sicherstellungsverfahren nicht einzugehen braucht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist vielmehr im…
…Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Diesbezügliche Einwendungen sind im Pfändungsverfahren irrelevant. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 30. August 2011, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten…
…Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung bzw. betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Auch die im Bescheid gemäß § 65 Abs. 1 zweiter Satz AbgEO anzugebende Höhe der Gebühren…
…durch die SB nichts zu ändern vermag. Sofern die Bw. die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme bestreitet, ist dem zu entgegnen, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung bzw. im genständlichen Fall im Rechtsmittelverfahren betreffend die Haftungsinanspruchnahme zu prüfen ist…
…BFG vom 04.07.2017, RV/7100876/2017). Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen und nicht im Vollstreckungsverfahren. Etwaige Einwendungen gegen den Abgabenanspruch wären daher mit Beschwerde gegen die Abgabenbescheide geltend zu machen gewesen…
…Rechtmäßigkeit von Bescheiden betreffend die Verweigerung der Akteneinsicht, betreffend diverse Rückzahlungsanträge, betreffend die Sicherstellung diverser Abgaben und betreffend die Pfändung eines Abgabenguthabens in Frage gestellt. Auf diese Einwände ist im gegenständlichen Verfahren jedoch nicht einzugehen, da die materielle Richtigkeit der angesprochenen Bescheide im Verfahren über…
…Titels - nämlich den Sicherstellungsauftrag - nicht zu berücksichtigen ist. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist vielmehr allein im Berufungsverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (VwGH 26. 07. 1995, 94/15/0228), Diese Prüfung wurde in der Berufungsentscheidung des UFS, Salzburg vom 30…
…Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist nämlich ausschließlich im Beschwerdeverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (vgl. VwGH 26.7.1995, 94/15/0228), was bereits unter Punkt 1) dieses Erkenntnisses geschehen ist. Der Beschwerde kommt daher auch in diesem Punkt keine…
…Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren…
…den maßgeblichen Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides - nicht vor. Der angefochtene Bescheid war somit rechtswidrig, sofern er einen normativen Ausspruch über die Überweisung und Einziehung der Forderung umfasste (vgl. VwGH 15.12.1994, 93/15/0243). Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden…
…und nicht alleine auf die Haftungsschuld. Die Forderung der Abgabenbehörde besteht daher zu Recht. Zum Vorbingen des Bf. hinsichtlich der USt 12/2014 darf noch ausgeführt werden, dass die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen ist und…
…einen Fall der Unpfändbarkeit. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Dem Einwand, dass Drittschuldner angeführt seien, denen er nichts schulde - so etwa der Betrieb S…
…abzudecken, wobei der Bw. ordnungsgemäß, durch Zustellung eines Bescheides über das Verfügungsverbot auf sein Recht, unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten zur Berechnung pfändungsfreier Gehaltsteile bekannt zu geben, aufmerksam gemacht wurde. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber…
…abzudecken, wobei der Bw. ordnungsgemäß, durch Zustellung eines Bescheides über das Verfügungsverbot auf sein Recht, unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten zur Berechnung pfändungsfreier Gehaltsteile bekannt zu geben, aufmerksam gemacht wurde. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber…
…abzudecken, wobei der Bw. ordnungsgemäß, durch Zustellung eines Bescheides über das Verfügungsverbot auf sein Recht, unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten zur Berechnung pfändungsfreier Gehaltsteile bekannt zu geben, aufmerksam gemacht wurde. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber…
…materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderungen war im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (Reger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24 und Liebeg, Abgabenexekutionsordnung § 12, TZ 3). Daraus folgert, dass im gegenständlichen Berufungsverfahren nicht mehr auf die Argumentation des Berufungswerbers bezüglich der…
…Ob die Forderung tatsächlich zusteht oder nicht, ist nur dann Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, wenn aus den Akten genau das Gegenteil hervorgeht. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren…
…die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenvorschreibung zu prüfen ist, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl. Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 24). Bezüglich des ebenfalls gestellten Antrages, die Oberbehörde möge gemäß § 236 Abs. 1 BAO die Abgabenschuldigkeit aus Gründen der…
…im Firmenbuch bereits gelöscht wurde. Die Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft, die aus der durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung resultieren, werden vom Bw. bestritten. Im Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid können aber nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung (deren Höhe) nicht mit…