…widerspricht die Festsetzung des Säumniszuschlages auch nicht dem durch die InsNov 2002 eingeführten § 124a KO. Durch diese Neuregelung haben sich nämlich (nur) die Grundlagen für die Befriedigung von Masseforderungen in massearmen Verfahren geändert. § 124a KO greift lediglich in die Befriedigung von Masseforderungen ein und schafft…
…0092; VwGH 23.11.1994, 91/13/0259). Auch für bevorrechtete Forderungen im Ausgleichsverfahren gilt keine Sonderregelung. Für so genannte massearme Verfahren sieht § 124a KO vor, dass der Masseverwalter die Masseunzulänglichkeit unverzüglich dem Konkursgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat…
…bekanntgemacht am 4.6.2008, die Masseunzulänglichkeit weggefallen ist, ist die Aufrechnung von Masseforderungen gegen Forderungen der Masse wiederum zulässig geworden. Für so genannte massearme Verfahren sieht § 124a KO vor, dass der Masseverwalter die Masseunzulänglichkeit unverzüglich dem Konkursgericht anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger…
…13. Oktober 2004 ersuchte MV die zuletzt eingemahnte Vorschreibung der vierteljährlich zu leistenden Körperschaftsteuer in Höhe von € 437,00 zu stornieren, mit der Begründung, dass Massearmut vorliege. Als Beilage zur Berufung wurde eine Kopie des Auszugs des Massekontos vom 17. Mai 2004 vorgelegt, wonach…
…vom 28. 6. 2007 eröffnete das Landesgericht X. das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma T-GmbH und bestellte den Antragsteller und Berufungswerber (Bw.) zum Masseverwalter. Das Konkursverfahren ist massearm; die Masseunzulänglichkeit im Sinn des § 124a KO wurde vom Masseverwalter am 6. 11. 2007 angezeigt…
…dass dem Bf. die Beträge erst zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen seien. Auf Grund der Massearmut sei er nicht in der Lage gewesen die Honorarnoten des Steuerberaters zu bezahlen, sodass dieser keine weitere Tätigkeit mehr erbracht habe. Er verfüge erst jetzt wieder über ausreichende Mittel…
…000,-- (in Worten: Euro zweitausend) und für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt werden. Die vom Beschuldigten zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten betragen gemäß § 185 Abs.1 lit.a FinStrG € 200,--. I.1.2. Das gegen D…
…Erbringung der von ihm geforderten Leistung aufgefordert werden. Zweck der Zwangsstrafe ist es, die Abgabenbehörde bei der Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204) und die Partei zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten (VwGH 20.9.1988, 88/14/0066)…
…auf die Verwirklichung dieses Sachverhaltes an. Das Abstellen auf einen möglichst frühen Zeitpunkt der Abgrenzung zwischen Konkurs- und Masseforderungen war erklärter Zweck des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (IRÄG)1982, um durch diese gezielte Einschränkung der Masseforderungen die so genannte Massearmut zu bekämpfen, wodurch der den Konkursgläubigern zur Verfügung…
…Erbringung der von ihm geforderten Leistung aufgefordert werden. Zweck der Zwangsstrafe ist es, die Abgabenbehörde bei der Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204) und die Partei zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten (VwGH 20.9.1988, 88/14/0066)…
…Erbringung der von ihm geforderten Leistung aufgefordert werden. Zweck der Zwangsstrafe ist es, die Abgabenbehörde bei der Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204) und die Partei zur Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten zu verhalten (VwGH 20.9.1988, 88/14/0066)…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
…dass die Behauptungen des M aus der Luft gegriffen wären, verbleibt die offenkundige Tatsache, dass erfahrene Geschäftsleute wie HZ und CS den eigentlich furchtbaren und völlig unerklärlichen Fehler begangen hätten, mit Rechnungen zu arbeiten, in denen zum Schaden ihres Geschäftspartners M oder zu ihrem eigenen…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…