…des Abgabepflichtigen, liegt eine derartige Unbilligkeit vor. Sie ist jedoch nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabepflichtigen so schlecht ist, dass auch die Gewährung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 236 Tz. 10…
…Vielmehr ist eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO zu verneinen, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 14. 10. 1999, 99/16/0267). Im Berufungsfall wartete das Finanzamt…
…Bier und Wein gekommen, was zu einer Nachforderung von 12.500,00 € geführt habe. Aus der Sicht des steuerlichen Vertreters sei eine Nachzahlung von 12.500,00 € wegen mangelnder Sorgfaltspflicht unbillig. Zur Vermögenslage des Geschäftsführers der Bw. sei auszuführen, dass dieser ein Privathaus…
…Wegen Kapitalmangels sei die Software nicht fertig gestellt worden. Herr P habe wegen mangelnder EDV-Kenntnisse die Umsetzung des Projektes nicht mehr durchführen können. Die Ehegatten B seien seit vielen Jahren mit der Erstellung von Softwareprogrammen vertraut und hätten sich deshalb zur Übernahme der Firmenanteile…
…jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Den Einwendungen der Bw. ist zu entgegnen…
…Maßnahme im Sinn des § 294 BAO im Ermessen der Behörde. Im vorliegenden Fall konnte der Widerruf der Löschung im kausalen Zusammenhang mit der ursprünglichen Erlassung des Bescheides auf Grund des offensichtlich mangelnden Sanierungseffektes des außergerichtlichen Ausgleichs erfolgen. Der Widerruf ist zweckmäßig, da eine Hereinbringung zumindest…
…zwar nicht primär zu einer Existenzgefährdung führe; eine Einhebung dieser Nachforderungen würde jedoch auf Grund des geringen Einkommens des Bw. und seiner mangelnden Liquidität (fehlende Ersparnisse, usw.) eine unbilligen Härte darstellen. Auf Grund der im Nachsichtsantrag angeführten Gründe sei zudem eine sachliche Unbilligkeit zu bejahen…
…des Antragstellers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Sofern der Bw. eine sachliche Unbilligkeit darin erblickt, dass er…
…gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Vorerst ist zu gegenständlichem Nachsichtsansuchen zu bemerken, dass dem Bw. bereits mit Bescheiden vom…
…persönliche Unbilligkeit wäre jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändere (VwGH 14.10,1999, 99/16/0267; VwGH 27.4.2000…
…ergänzend vor, es sei unstrittig, dass die Einhebung der Abgabe seine Existenzgrundlage gefährde. Allerdings hätte die Gewährung der Nachsicht sehr wohl den Sanierungseffekt, dass damit seine finanzielle Situation wieder geordnet wäre und sein weiteres berufliches Fortkommen gesichert wäre. Was die sachliche Unbilligkeit betreffe, möchte der…
…28.3.2002 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die finanzielle Situation der Gesellschaft nach der Darstellung im Nachsichtsansuchen so schlecht sei, dass die beantragte Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte, und an der Existenzgefährdung nichts ändern würde, sondern allenfalls anderen Gläubigern zugute käme. …
…36). Eine sachliche Unbilligkeit ist daher nur dann zu bejahen, wenn die mangelnde Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren auf ein Fehlverhalten der Behörde zurückzuführen ist (z.B. Rechtsirrtum des Abgabepflichtigen veranlasst durch ein Zugeständnis oder eine falsche Rechtsauskunft der Behörde), der Abgabepflichtige (eine tschechische Firma) infolge der…
…Eine solche scheine aber selbst nach dem Vorbringen des Bw. nicht in hinreichender Weise vorzuliegen, weil offenbar für andere Gläubiger durchaus Rückzahlungsbeträge erübrigt würden. Daraus lasse sich die mangelnde Bereitschaft des Bw. ableiten, aus den vorhandenen, durch das Unternehmen erwirtschafteten Geldüberschüssen sämtliche Gläubiger gleich zu…
…36). Eine sachliche Unbilligkeit ist daher nur dann zu bejahren, wenn die mangelnde Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren auf ein Fehlverhalten der Behörde zurückzuführen ist (z.B. Rechtsirrtum des Abgabepflichtigen veranlasst durch ein Zugeständnis oder eine falsche Rechtsauskunft der Behörde), der Abgabepflichtige (eine tschechische Firma) infolge der…
…36). Eine sachliche Unbilligkeit ist daher nur dann zu bejahren, wenn die mangelnde Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren auf ein Fehlverhalten der Behörde zurückzuführen ist (z.B. Rechtsirrtum des Abgabepflichtigen veranlasst durch ein Zugeständnis oder eine falsche Rechtsauskunft der Behörde), der Abgabepflichtige (eine tschechische Firma) infolge der…
…zu gewährleisten, ergibt noch keine Unbilligkeit. Im Übrigen würde sich durch eine Nachsicht, wie bereits vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung zutreffend angeführt, kein Sanierungseffekt ergeben, da sich am bekannt gegebenen Einkommen, aus dem nach den Angaben des Bw die Lebenshaltungskosten bestritten werden müssen, nichts ändern…
…die Anwendung der Abgabenvorschriften im Einzelfall zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten Ergebnis führen würde. Abgabenschuldigkeiten, die auf mangelnde Sorgfalt, nicht pflichtgemäße Beobachtung und Vernachlässigung der gebotenen abgabenrechtlichen Anzeigepflicht zurückzuführen seien, könnten nicht in einem Nachsichtsverfahren wieder abgeschrieben werden. Da der vom Gesetz geforderte…
…dem Bw. vor, dass seine finanzielle Situation so schlecht sei, dass die beantragte Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändere. Aus den Ausführungen zu seinem Einkommen sowie zu seiner wirtschaftlichen Lage (außer dem Finanzamt gegenüber sei der Bw. schuldenfrei) sei…
…auf die die Nachsicht gestützt werden kann. Wenn das Antragsvorbringen des Nachsichtswerbers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann er der Abgabenbehörde nicht mit Erfolg mangelnde Ermittlungstätigkeit als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorwerfen (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291). Im konkreten Fall begründet…