…des Abgabepflichtigen, liegt eine derartige Unbilligkeit vor. Sie ist jedoch nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabepflichtigen so schlecht ist, dass auch die Gewährung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 236 Tz. 10…
…Vielmehr ist eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO zu verneinen, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 14. 10. 1999, 99/16/0267). Im Berufungsfall wartete das Finanzamt…
…insbesondere aus Nigeria, aufzunehmen. Aufgrund mangelnder Erfahrung auf diesem Gebiet kam es zu sehr großen Forderungsausfällen und schließlich zu existenzbedrohenden Verlusten. Da zum einen durch die geänderte Beurteilung der Finanzverwaltung tatsächlich ausbezahlte Auslandsprovislonen nunmehr nachversteuert werden sollen, zum anderen das bisherige lukrative Geschäft mit Kunden…
…Bier und Wein gekommen, was zu einer Nachforderung von 12.500,00 € geführt habe. Aus der Sicht des steuerlichen Vertreters sei eine Nachzahlung von 12.500,00 € wegen mangelnder Sorgfaltspflicht unbillig. Zur Vermögenslage des Geschäftsführers der Bw. sei auszuführen, dass dieser ein Privathaus…
…Wegen Kapitalmangels sei die Software nicht fertig gestellt worden. Herr P habe wegen mangelnder EDV-Kenntnisse die Umsetzung des Projektes nicht mehr durchführen können. Die Ehegatten B seien seit vielen Jahren mit der Erstellung von Softwareprogrammen vertraut und hätten sich deshalb zur Übernahme der Firmenanteile…
…die Feststellung gegenüber keinem Beteiligten wirkt... "). Und ebenfalls auf Seite 10: "Unzulässig ist eine Bescheidbeschwerde ua. bei mangelnder Bescheidqualität, wenn also eine an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung unwirksam ist. Die angefochtenen Erledigungen sind nach dem Gesagten unwirksam. Die gegen diese Erledigungen gerichtete Beschwerde ist daher…
…wenn die finanzielle Situation des Antragstellers so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes…
…jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Den Einwendungen der Bw. ist zu entgegnen…
…des § 236 BAO sei die daraus abgeleitete Folgerung, dass gerade deswegen (wegen eines mangelnden Sanierungseffektes) keine persönliche Unbilligkeit vorliege. Mit Bescheiden vom 10.7.2007, 28.2.2008 und 4.6.2008 gewährte das Finanzamt Zahlungserleichterungen und bewilligte die Abstattung des Abgabenrückstandes in Raten. Am…
…Maßnahme im Sinn des § 294 BAO im Ermessen der Behörde. Im vorliegenden Fall konnte der Widerruf der Löschung im kausalen Zusammenhang mit der ursprünglichen Erlassung des Bescheides auf Grund des offensichtlich mangelnden Sanierungseffektes des außergerichtlichen Ausgleichs erfolgen. Der Widerruf ist zweckmäßig, da eine Hereinbringung zumindest…
…zwar nicht primär zu einer Existenzgefährdung führe; eine Einhebung dieser Nachforderungen würde jedoch auf Grund des geringen Einkommens des Bw. und seiner mangelnden Liquidität (fehlende Ersparnisse, usw.) eine unbilligen Härte darstellen. Auf Grund der im Nachsichtsantrag angeführten Gründe sei zudem eine sachliche Unbilligkeit zu bejahen…
…des Antragstellers nicht die gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Sofern der Bw. eine sachliche Unbilligkeit darin erblickt, dass er…
…gebotene Deutlichkeit und Zweifelsfreiheit aufweist, so kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27.3.1996, 92/13/0291) eine mangelnde Ermittlungstätigkeit der Abgabenbehörde nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften vorgeworfen werden. Vorerst ist zu gegenständlichem Nachsichtsansuchen zu bemerken, dass dem Bw. bereits mit Bescheiden vom…
…dass sich der Bf. in der Zeit seines Wirkens als Verantwortlicher des steuerpflichtigen Unternehmens ordentlich verhalten habe und es nunmehr aufgrund seines mangelnden Aufenthaltstitels eine Unbilligkeit darstellen würde, die Einhebung der in Rede stehenden fälligen vollstreckbaren Forderungen im Bundesgebiet vorzunehmen. Mit dem Bescheid vom 04…
…Der Brief an den Verfassungsgerichtshof Wien sei keine Beschwerde gewesen, die Bf habe vor allem ihr Recht verlangen wollen. Eine persönliche Unbilligkeit liege aufgrund mangelnden Einkommens - dieses betrage zur Zeit nur 350,- EUR monatlich - vor, da die Einhebung die Existenz gefährdet sei. Eine sachliche Unbilligkeit…
…Der Brief an den Verfassungsgerichtshof Wien sei keine Beschwerde gewesen, die ASt habe vor allem ihr Recht verlangen wollen. Eine persönliche Unbilligkeit liege aufgrund mangelnden Einkommens - dieses betrage zur Zeit nur 350,- EUR monatlich - vor, da die Einhebung die Existenz gefährdet sei. Eine sachliche Unbilligkeit…
…könnte, wäre unumgänglich. Ein von der belangten Behörde verneinter Sanierungseffekt der Nachsicht läge daher im gegebenen Fall richtigerweise eindeutig vor. Der Bf. fasse derzeit nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens (Details sind der Behörde bekannt) wieder Fuß um sein Leben wieder in geregelte Bahnen zu führen. Ein…
…der Vermittlung von Beteiligungen, Schiffbruch erlitten und sei für die von seinen Klienten erlittenen Verluste haftbar gemacht worden, da ihm eine mangelnde Aufklärung über eben diese Risiken vorgeworfen worden sei. Darüber hinaus sei ihm sogar vorgeworfen worden, zusammen mit anderen Personen durch Begehung von Betrügereien…
…umwidmen dürfen. Dadurch liegen hier in meinen Fall sehr aussergewöhnliche Umstände vor, die anzuschauen sind. Ich bin erlassenswürdig, da ich meine mangelnde und schlechte Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt habe! Meine finanzielle Situation wird sich auch auf Dauer nicht verbessern, weil ich depressiv und antriebslos bin…
…persönliche Unbilligkeit wäre jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändere (VwGH 14.10,1999, 99/16/0267; VwGH 27.4.2000…