…Abgabenbehörde erster Instanz entgegen; § 209 a gilt sinngemäß. Die beim Unabhängigen Finanzsenat anhängigen Berufungen sind in mehrfacher Hinsicht nicht entscheidungsreif. Was die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2005 anlangt, so wurden vom Finanzamt die Umsätze in der Weise ermittelt, dass zu den Feststellungen…
…und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Da die durchzuführenden Ermittlungen einen anders lautenden Bescheid nach sich ziehen können, die Sache somit nicht entscheidungsreif ist, war der angefochtene Bescheid (unter Einbeziehung der Berufungsvorentscheidung) gemäß § 289 Abs…
…bestünde, wie schriftlich mitgeteilt wurde. Im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer sollte der Sachverhalt entscheidungsreif geklärt sein. Der Bw ersuchte um die Würdigung der schriftlich vorgetragenen Argumente und Fragenbeantwortungen. Der Zeuge JW teilte durch seine steuerliche Vertretung in einem Schriftsatz vom 22.9.2008 mit…
…die Haftung der Höhe nach auf Netto-Basis (also unter Abzug der erfahrungsgemäß angefallenen Betriebsausgaben) vorzunehmen. Sachverhaltsermittlung: Zur Entscheidungsreife fehlt meines Erachtens - abgesehen von Ihren Stellungnahmen - insbesondere die zweifelsfreie Klärung der Fragen - - wer Vergütungsempfängerin war (Britische Mutter oder deutsche Zweigniederlassung), - ob in der Person der…
…BewG von Bodenwert und Gebäudewert auszugehen. Eine prozentuelle Berechnung des Einheitswertes sei somit nicht erfolgt. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz rügt die Bw. Mangelhaftigkeit des Verfahrens sowie mangelnde Begründung des bekämpften Feststellungsbescheides zum 1. Jänner 2002 vom 23. 1…
…Internetauftritt (siehe angeführte Internet-Seite) entnommen werden. Seit dem Beginn der Ferienwohungsvermietung meines Mandanten war und ist es größtes Bestreben, positive Einkünfte aus getätigten Investition zu erzielen. Mangelnde Vermietungsabsicht, fremdunübliche Preis- oder Vertragsgestaltungen, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Wohnraumversorgung für nahe Angehörige war nie eine angestrebte…
…in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres (vgl…
…vom 9. Jänner 2012 verweist der Bw diesbezüglich auf sein bisheriges Vorbringen sowie die Zusammenfassung in der Bescheidbeschwerde. Damit ist Entscheidungsreife gegeben. Entwicklung der Büroeinrichtung laut Anlageverzeichnis: 1990 werden um brutto ATS 50.017,20 folgende Einrichtungsgegenstände erworben: Renovierungsaufwand für Bücherverbau, Tapezierung des Büroraums, Vorhang…
…dass die Bw. mit der Vorlage einzelner Honorarnoten, deren mangelnde Vollständigkeit sie selbst einräumt, und der Vorlage von Kontenblättern ohne dazugehörige Einzelbelege ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. So wurde etwa für das Jahr 2007 eine einzige Honorarnote über € 1.900 vorgelegt, während das…
…von € 61.048,40 durch die Bw. als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet, da nach ihrer Annahme der Gesellschafter der Bw. zu diesem Zeitpunkt bereits in Kenntnis der mangelnden Werthaltigkeit der Beteiligung an der H. gewesen wäre. Begründend führt sie dazu aus, dass durch die Bw…
…eine inhaltliche Rechtswidrigkeit anhaftet. Aufhebungen nach § 299 BAO setzen die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (unrichtige Normauslegung, mangelnde Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes etc.), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO unmaßgeblich. Aufhebungen nach § 299 BAO…
…seines Inhaltes aufheben. Der Inhalt eines Bescheides ist rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Aus welchen Gründen diese Rechtswidrigkeit vorliegt (unrichtige Gesetzesauslegung, mangelnde Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes etc), ist für die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Ebenso ist…
…erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs…
…erkennbar gewesen, dass die Vorlage der Vereinbarung über die Versorgungsrente unter Umständen einen anders lautenden Bescheid herbeiführen könnte. Eine Rücksprache mit der ihn vertretenen Kanzlei habe nicht stattgefunden. Das Fehlverhalten sei unter Umständen zwar auf mangelnde Sorgfalt zurückzuführen, schlimmstenfalls als entschuldbare Fehlleistung zu qualifizieren, ein…
…durch mich erfolgte. 2. Eine andere Gestaltung der Abrechnung (z.B. direkte Rechnungslegung durch die Erbin oder Verrechnung eines Subhonorars an mich durch die Erbin) war aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Erbin nicht möglich. C. ANTRÄGE Es wird daher beantragt, 1. den angefochtenen Bescheid abzuändern…
…des Bescheidinhaltes, was dann gegeben ist, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt (etwa bei einer unrichtigen Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Die Aufhebung…
…Kontrollbefugnis wahrnehmen zu können, jene Behörde ist, die erstmals den entscheidungsrelevanten Sachverhalt ermittelt und einer Beurteilung unterzieht. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das mit Wirkung ab dem 1.1.2003 reformierte Verfahren dem UFS als Rechtsmittelbehörde die Rolle eines unabhängigen Dritten zuweist. Will der UFS…
…als Darlehensgewährung oder Leistung einer verdeckten Einlage zu beurteilen ist. Auf Grund der Aktenlage bzw. der aus dem dargestellten Verfahrensverlauf resultierenden Ermittlungsergebnisse ist zusammenfassend von folgendem - unbestrittenem - entscheidungsrelevanten Sachverhalt auszugehen: Der am 6. Mai 2005 (Datum des Vertragsabschlusses) an der s GmbH zu 0,02 %…
…3. Darlehen (Tz. 22): Zur abgabenrechtlichen Nichtanerkennung als Darlehen und der Umqualifizierung als Kapitalzufuhr in die Tochtergesellschaft bezieht sie sich auf die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit des Gesellschafters hinsichtlich der Finanzierung der Tochtergesellschaft, das Vorliegen von konkreten wirtschaftlichen Gründen für die Bevorzugung der Darlehensgewährung gegenüber der Kapitalzufuhr…
…der Bw. folgende Vorhaltsbeantwortung im Anschluss an die ursprünglich anberaumte Berufungsverhandlung mit diversen Unterlagen vorlegte. Darüber hinaus wird - um unnötige Wiederholungen zu vermeiden - hinsichtlich weiterer entscheidungsrelevanter Aussagen in der mündlichen Berufungsverhandlung auf die u.a. rechtliche Würdigung hingewiesen. Die Unterlagen wurden vom Bw. chronologisch geordnet…