…sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (VwGH 10.5.1977,2786/76, ÖStZB 1978,2. Alle Wiederaufnahmsgründe sind "relative" Wiederaufnahmsgründe. Nicht schon ihre Verwirklichung, sondern erst die Verbindung mit einem möglicherweise anders lautenden Bescheid vermag die Wiederaufnahme zu rechtfertigen …
…dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nicht schon die Verwirklichung der Wiederaufnahmsgründe, sondern erst ihre Verbindung mit einem möglicherweise anders lautenden Bescheid vermag die Wiederaufnahme zu rechtfertigen…
…ergibt sich nach Sicht des UFS, dass vom FA Ermittlungen unterlassen worden sind, bei deren Durchführung möglicherweise anders lautende Bescheide hätten erlassen werden können oder die Bescheiderteilung (gegenüber dem BW) hätte unterbleiben können. Ermittlungen des FA fehlen aber nicht nur in diesem Bereich. § 4 Z…
…ergibt sich nach Sicht des UFS, dass vom FA Ermittlungen unterlassen worden sind, bei deren Durchführung möglicherweise anders lautende Bescheide hätte erlassen werden können oder die Bescheiderteilung (gegenüber dem BW) hätte unterbleiben können. Ermittlungen des FA fehlen aber nicht nur in diesem Bereich. § 4 Z…
…Sohin sind alle Wiederaufnahmsgründe "relative" Wiederaufnahmsgründe. Nicht schon ihre Verwirklichung, sondern erst die Verbindung mit einem möglicherweise anders lautenden Bescheid vermag die Wiederaufnahme zu rechtfertigen. Ist die Möglichkeit eines Einflusses des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes auf die Sachentscheidung, also die Möglichkeit einer geänderten Entscheidung bei Berücksichtigung…
…Sicht des UFS Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung möglicherweise ein anders lautender Bescheid hätte ergehen können. Dabei sieht der UFS in Übereinstimmung mit der Judikatur und der Literatur keinen Unterschied in den Kriterien für die Anerkennung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten, weswegen in beiden Fällen sowohl…
…nicht überprüfbar. Das FA hat daher nach seiner eigenen Argumentation und auch nach dem Aktenstand Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung möglicherweise ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können bzw. bei dem eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Aus den Akten nachvollziehbar wurden keinerlei Ermittlungen getätigt…
… 289 Abs. 1 BAO Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung möglicherweise ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Der UFS erachtet es im Lichte dieses Sachverhaltes als zweckmäßig, den angefochtenen Haftungsbescheid und die Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs.1 BAO…
… 289 Abs. 1 BAO Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung möglicherweise ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Der UFS erachtet es im Lichte dieses Sachverhaltes als zweckmäßig, den angefochtenen Haftungsbescheid und die Berufungsvorentscheidung gemäß § 289 Abs.1 BAO…
…115 Abs. 1 BAO) unterlassen, bei deren Durchführung (möglicherweise) ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können, was die im Spruch dieser Entscheidung ausgesprochene Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Berufungsvorentscheidung rechtfertigt. Die Aufhebung ist auch deshalb zweckmäßig, da es…
…mit Bescheid vom 14. Juli 2006 den angefochtenen Bescheid sowie die Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz auf, da Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung möglicherweise ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung…
…Unter Berücksichtigung dieses Anteiles würde auf Grund des Veranlagungsfreibetrages kein anders lautender Bescheid ergehen. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: Die Bestimmung des § 311 Abs. 2 BAO lautet wie folgt: "Werden Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der…
…1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…
…zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung unterbleiben hätte können…
…des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes gesetzt, wodurch Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung die Erlassung eines inhaltlich anders lautenden Bescheides nicht ausgeschlossen werden kann. Ob tatsächlich ein anders lautender Bescheid zu erlassen sein wird, hängt vom Ergebnis des nunmehr durchzuführenden Ermittlungsverfahrens ab. Der Bw. hat zu seiner…
…Punkt Einkünfte aus Gewerbebetrieb anders lautender Einkommensteuerbescheid 2006 hätte erlassen werden können. Zweck der Aufhebungsmöglichkeit des § 289 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Abgabenbehörde zweiter Instanz (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, § 289 Tz 5). Die Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) zur Bescheidaufhebung wird damit begründet…
…angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. (...) Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt…
…Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderstellung hätte unterbleiben können. Die Aufhebung nach…
…die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid 2008 vom 9. April 2009 im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (§ 303 Abs. 4 BAO). Zur Vorgangsweise…
…zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…