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UFSW RV/1148-W/13Geschäftsführerhaftung bei Fehlen von liquiden Mitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2013

…darf (vgl. VwGH 9.7.1997, 94/13/0281). Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht (VwGH 20.9.1996, 94/17/0420). Im gegenständlichen Fall bringt der Bw. triftige Gründe…

UFSW RV/2996-W/10Haftungsbescheid; keine Verletzung der Gleichbehandlung, wenn keine liquiden Mittel vorhanden waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2012

…als Geschäftsführer gewesen, diese Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft zu entrichten. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (UFS 18.05…

UFSW RV/2721-W/11Keine schuldhafte Pflichtverletzung des Liquidators wenn er Abgaben deswegen nicht entrichtet hat, weil keine liquiden Mittel vorhanden waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…vor, dass die Fa. B-GmbH in Liqu. völlig vermögenslos wäre und keine liquiden Mittel vorhanden seien. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Aufgabe…

UFSW RV/2377-W/06Haftung, kein ausreichender Liquiditätsnachweis, falsche Behauptung des Nichtvorhandenseins von liquiden Mitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…2007 forderte der Unabhängige Finanzsenat den Bw. zur Erstellung eines Liquiditätsstatus, in Form einer Gegenüberstellung von liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag der haftungsgegenständlichen Abgaben, wobei es auf die Abgabenverbindlichkeiten einerseits und die Summe der übrigen Verbindlichkeiten andererseits ankommt, auf. In Beantwortung des Vorhaltes…

UFSL RV/1770-L/02Der Abschluss eines Globalzessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als Bankschulden, insbesondere der Abgabenschulden der Primärschuldnerin, zu entziehen. Wird die Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, stellt dies unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Primärschuldnerin eine schuldhafte Pflichtverletzung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2004

…September 2003, Zl. 2000/14/0179) stellt der Abschluss eines Globalzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als der Bankschulden, insbesondere der Abgabenschulden der Primärschuldnerin, zu entziehen. Der Abschluss eines Zessionsvertrages…

UFSW RV/3911-W/08Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009

…Im erstinstanzlichen Verfahren seien Buchhaltungsunterlagen übermittelt worden. Dadurch sei dokumentiert, dass dem Bw keine Pflichtverletzung angelastet werden könne, da die liquiden Mittel am 15. August 2002 mit € 2.348,41 vorhanden gewesen seien, im Zeitpunkt der Konkurseröffnung (am 15. September 2002) diese letztlich mit…

UFSW RV/1866-W/04Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2005

…es sei denn, er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Wird allerdings eine Abgabe nicht entrichtet, weil die Gesellschaft überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt…

UFSW RV/1128-W/02Fehlen liquider Mittel, Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2008

…diesem Umstand keine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. erblickt werden kann. Ab Oktober 1998 ist daher davon auszugehen, dass die GmbH über keinerlei liquide Mittel verfügte, weshalb der Berufung hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Säumniszuschläge stattzugeben war. Da das Bankkonto gesperrt war, erscheint auch das Vorbringen…

UFSW RV/2883-W/08Geschäftsführer verwendete liquide Mittel zur Tilgung seiner eigenen Forderungen und hat dadurch den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…aus der formell nicht ordnungsgemäßen Ausstellung dieser Rechnung nicht abgeleitet werden. Zu den anderen Abgaben sei auszuführen, dass zu den Fälligkeitstagen keine liquide Mittel vorhanden gewesen seien, da es sich bei der GmbH um eine seit cirka 1996/1997 nicht mehr operativ tätige Firma handle…

UFSW RV/1902-W/08keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…genommen, dass die künftige Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gemacht werden würde und für die Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Bezahlung der fälligen Abgaben nicht selbst rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden können. Nehme ein Geschäftsführer eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf, liege ein haftungsrelevantes Verschulden vor…

UFSW RV/1901-W/08Keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…genommen, dass die künftige Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gemacht werden würde und für die Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Bezahlung der fälligen Abgaben nicht selbst rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden können. Nehme ein Geschäftsführer eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf, liege ein haftungsrelevantes Verschulden vor…

UFSW RV/1900-W/08keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…genommen, dass die künftige Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gemacht werden würde und für die Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Bezahlung der fälligen Abgaben nicht selbst rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden können. Nehme ein Geschäftsführer eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf, liege ein haftungsrelevantes Verschulden vor…

UFSW RV/1899-W/08Keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…genommen, dass die künftige Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gemacht werden würde und für die Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Bezahlung der fälligen Abgaben nicht selbst rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden können. Nehme ein Geschäftsführer eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf, liege ein haftungsrelevantes Verschulden vor…

UFSW RV/1898-W/08keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…genommen, dass die künftige Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gemacht werden würde und für die Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Bezahlung der fälligen Abgaben nicht selbst rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden können. Nehme ein Geschäftsführer eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf, liege ein haftungsrelevantes Verschulden vor…

UFSW RV/1897-W/08Keine Geschäftsführerhaftung mangels liquider Mittel wegen Fälligstellung der Kredite.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…genommen, dass die künftige Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gemacht werden würde und für die Bereitstellung von liquiden Mitteln zur Bezahlung der fälligen Abgaben nicht selbst rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte werden können. Nehme ein Geschäftsführer eine Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf, liege ein haftungsrelevantes Verschulden vor…

UFSL RV/0302-L/03Zurechnung nicht aufgeklärter Mittel (Sparguthaben, Wertpapiere) Schätzung eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2006Teil 1/2

…ist jedoch grundsätzlich nicht das, was der Bw. vor dem 1. Jänner 2000 verdient hat, sondern das, was an liquiden Mitteln zum 1. Jänner 2000 noch vorhanden war! Zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes wären daher die Vorlage von Sparbüchern, Wertpapierdepotauszüge, etc. für den strittigen Zeitraum…

UFSW RV/1358-W/06Völliges Fehlen liquider Mittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2006

…10. Mai 2004 bis zur Löschung im Firmenbuch als Geschäftsführer eingetragen war. Haftungsbegründend ist die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten. Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht (VwGH 7.12.2000, 2000…

UFSW RV/0571-W/04Haftung bei Vorliegen liquider Mittel, keine Zahlungsunfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2005

…tatsächliche Zahlungsunfähigkeit eingetreten war, da der Vertreter dann keine abgabenrechtliche Pflicht verletzt, wenn ihm überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen und er aus diesem Grunde die Abgaben nicht entrichten konnte (VwGH 20.9.1996, 94/17/0420). Dem Vorbringen des Bw., dass im Zuge…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 1/2

…den Folgejahren hätten weitere Kundeninsolvenzen zu zusätzlichen Forderungsausfällen mit einem Gesamtschaden von rund 400.000 S geführt, sodass der Berufungswerber kaum mehr über liquide Mittel zur Abgabenentrichtung verfügt habe. Der Berufungswerber und zum Teil auch seine Gattin hätten immer wieder auf ihre Gehälter verzichtet bzw…

UFSW RV/2175-W/08Nachweis für das gänzliche Fehlen liquider Mittel wurde nicht erbracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2009

…Oktober 2008 forderte der Unabhängige Finanzsenat zur Verifizierung des Vorbringens, dass im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit der GS keinerlei liquide Mittel vorhanden gewesen und daher auch keinerlei Zahlungen geleistet worden seien, den MV (nochmals) um Vorlage einer Ablichtung des Kassabuches und der Bankauszüge für den Zeitraum…