…im Nationalrat oder Bundesrat) kann eine berufliche Veranlassung nicht begründen. Der Bw ist, seiner Steuererklärung für den VAZ 2003 nach, ledig und kinderlos, daher kann der Wohnsitz in Eisenstadt auch kein Familienwohnsitz sein, da als Familienwohnsitz regelmäßig der Wohnsitz anzusehen ist, an dem der Steuerpflichtige…
…nicht zutreffen, konnten die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall ist der Berufungswerber ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Hausstandes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn er…
…der Berufungswerber habe in Deutschland keinen eigenen Haushalt geführt, sondern im Wohnungsverband mit den Eltern gelebt. Er sei ledig und kinderlos und es bestehe für ihn keine Veranlassung, einen zusätzlichen Wohnsitz in Deutschland aufrechtzuerhalten. Eine privat bedingte doppelte Haushaltsführung führe aber nicht zu Werbungskosten iSd…
…einem ledigen Steuerpflichtigen notwendig sind, um im angemessenen Umfang am Heimatwohnsitz nach dem Rechten zu sehen und das Erforderliche zur Erhaltung und Verwaltung des Objektes beizutragen. Im vorliegenden Fall ist der Bw. in den zu beurteilenden Jahren ledig und kinderlos. Auch bei einem Alleinstehenden können…
…an (siehe RZ 7597 und das dort zierte Beispiel). Dass die Berufungswerberin auch nach dem September 2005 ihre Eltern in Österreich und die ihre Wohnstätte bei ihren Eltern regelmäßig besucht, kann in Hinblick darauf, dass sie ledig und kinderlos ist und die Arbeitswoche jedenfalls in…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder • die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder • die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Sachverhaltsmäßig steht Folgendes fest: Der Berufungswerber (Bw.) ist ledig und kinderlos…
…vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Dienstort Wien und ist laut Aktenlage ledig und kinderlos. Im…
…1986, 84/14/0198). Im Allgemeinen wird aber für allein stehende Arbeitnehmer ein Zeitraum von sechs Monaten ausreichend sein. Der Bw. ist in den zu beurteilenden Jahren ledig und kinderlos und hat bei seinen Eltern gewohnt. Diesen elterlichen Wohnsitz hat der Bw. im Streitjahr verlassen…
…einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen (als solcher ist auch der Bw. - trotz seines gegenteiligen Vorbringens - anzusehen, da er mit seiner…
…jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Im vorliegenden Fall ist der Bw ledig und kinderlos. Bei…
…dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Die Berufungswerberin ist ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH vom 24.4.1996, 96/15/006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen (als solcher ist auch der Bw. anzusehen, da er mit seiner Mutter keine eheähnliche Gemeinschaft in dem hier maßgebenden Sinne…
…August 2006 um ein unbefristetes Dienstverhältnis handelt und die Bw bis dato bereits mehr als 6 ½ Jahre bei ihrem Dienstgeber in Wien beschäftigt ist, gelangt der Unabhängige Finanzsenat zu der Auffassung, dass es der Bw als kinderlose, ledige Steuerpflichtige mittlerweile sehr wohl zumutbar war…
…in Österreich, der Anmietung einer teureren Wohnung nach einem gewissen Zeitablauf und damit einhergehend, eine nach außen hin demonstrierte gewachsene persönliche Beziehung zu Österreich, dem Nichtvorhandensein einer "Lebensgefährtin" mit gemeinsamer Wohnung in Deutschland, der Kinderlosigkeit sowie dem Fehlen nennenswerten Vermögens oder Grundbesitzes in Deutschland, für…
…Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2001 bis 30. Mai 2003; 1. September 2003 bis 30. November 2003; 1. Juli 2004 bis 31. Mai 2005 und Jänner 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Neustadt vom 23. April 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Juli 2007 bis Dezember 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit 29. Februar 2012 versendete das Finanzamt an die Berufungswerberin (Bw.) ein Schreiben…
…xx.1997 in Österreich geboren wurde, seit Oktober 2002 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag. Im April 2003 stellte der steuerliche Vertreter den Antrag auf rückwirkende Gewährung von April 1998 bis September 2002. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 4. Juni 2003 mit folgender Begründung ab…
…deren Eltern C und D B sind, wurde von D B Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) bezogen. Weder der Bw. (F G) noch A B haben im Jahr 2009 für ein Kind Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) bezogen. F G ist geschieden, A B ist ledig. Über die Berufung…
…möge als unbegründet abgewiesen werden. Zu den einzelnen Streitpunkten führte das Finanzamt Folgendes ergänzend aus: " Doppelte Haushaltsführung: Der BW. ist ledig und bewohnt in der Nähe seines Dienstortes eine Mietwohnung in St.V., die den Bedürfnissen eines ledigen Steuerpflichtigen voll entspricht. Im Haushalt der Eltern…
…Perg Steyr vom 10. April 2008 (zu St.Nr.XXXX; Arbeitnehmerveranlagung) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (im folgenden kurz: Bw) ist ledig und betreut als Alleinerzieherin in ihrem Haushalt ihre am 4321 geborene mj. Tochter KP. Sie bezieht als Diplomkrankenschwester…