…im Nationalrat oder Bundesrat) kann eine berufliche Veranlassung nicht begründen. Der Bw ist, seiner Steuererklärung für den VAZ 2003 nach, ledig und kinderlos, daher kann der Wohnsitz in Eisenstadt auch kein Familienwohnsitz sein, da als Familienwohnsitz regelmäßig der Wohnsitz anzusehen ist, an dem der Steuerpflichtige…
…nicht zutreffen, konnten die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall ist der Berufungswerber ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Hausstandes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn er…
…der Berufungswerber habe in Deutschland keinen eigenen Haushalt geführt, sondern im Wohnungsverband mit den Eltern gelebt. Er sei ledig und kinderlos und es bestehe für ihn keine Veranlassung, einen zusätzlichen Wohnsitz in Deutschland aufrechtzuerhalten. Eine privat bedingte doppelte Haushaltsführung führe aber nicht zu Werbungskosten iSd…
…der Hotellerie zu erlangen. Das Bundesrealgymnasium für Berufstätige ist vom Schultyp eine allgemeinbildende höhere Schule. Der Beschwerdeführer belegte neben den Pflichtfächern die Zusatzfächer Informatik und Ökonomie/Wirtschaftszweig. 2. Der Beschwerdeführer war im Jahr 2009 ledig und hatte keine Kinder. Seit 16. Juni 2008 sowie über…
…einem ledigen Steuerpflichtigen notwendig sind, um im angemessenen Umfang am Heimatwohnsitz nach dem Rechten zu sehen und das Erforderliche zur Erhaltung und Verwaltung des Objektes beizutragen. Im vorliegenden Fall ist der Bw. in den zu beurteilenden Jahren ledig und kinderlos. Auch bei einem Alleinstehenden können…
…an (siehe RZ 7597 und das dort zierte Beispiel). Dass die Berufungswerberin auch nach dem September 2005 ihre Eltern in Österreich und die ihre Wohnstätte bei ihren Eltern regelmäßig besucht, kann in Hinblick darauf, dass sie ledig und kinderlos ist und die Arbeitswoche jedenfalls in…
…dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder • die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder • die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Sachverhaltsmäßig steht Folgendes fest: Der Berufungswerber (Bw.) ist ledig und kinderlos…
…vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit Dienstort Wien und ist laut Aktenlage ledig und kinderlos. Im…
…Staatsbürger, ledig und kinderlos. Laut Testament vom ***5*** bestand das Vermögen aus: - den Liegenschaften EZ ***7***, ***8***, ***9*** und ***10*** GB ***11*** ***6***, - den Liegenschaftsanteilen an der Liegenschaft EZ ***12*** GB ***13*** ***1*** (Eigentumswohnung zuzüglich 2 PKW - Abstellplätze in der Tiefgarage u. 1 Freistellplatz), - Barvermögen…
…1986, 84/14/0198). Im Allgemeinen wird aber für allein stehende Arbeitnehmer ein Zeitraum von sechs Monaten ausreichend sein. Der Bw. ist in den zu beurteilenden Jahren ledig und kinderlos und hat bei seinen Eltern gewohnt. Diesen elterlichen Wohnsitz hat der Bw. im Streitjahr verlassen…
…einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen (als solcher ist auch der Bw. - trotz seines gegenteiligen Vorbringens - anzusehen, da er mit seiner…
…jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Im vorliegenden Fall ist der Bw ledig und kinderlos. Bei…
…dieser Personen bildet (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Die Berufungswerberin ist ledig und kinderlos. Bei einem Alleinstehenden können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen…
…2017 ledig und kinderlos. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt erschließt sich aus dem vom Finanzamt im Zuge der Beschwerdevorlage übermittelten Verwaltungsakt zur genannten Steuernummer, insb aus den vom Bf bereits der Abgabenbehörde bzw nach Vorhalt dem BFG vorgelegten Dokumenten und Fragebeantwortungen (insb Mietverträge und Überweisungsbestätigungen…
…und einem Grundriss des Wohnsitzes nicht nach, sondern teilte im Telefonat vom 9. August 2019 lediglich mit, dass ihrer Meinung nach die angeforderte Information für den vorliegenden Fall von keiner Bedeutung sei. 2.) Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist Staat-A Staatsbürgerin (siehe Personalausweis), ledig und kinderlos…
…im Bereich des BMx) inne. 2. Zur Ausübung seiner Tätigkeit bewohnt er am Beschäftigungsort eine (Kasernen-)Unterkunft einfachster Art. 3. Er ist ledig und kinderlos. 4. Seinen Hauptwohnsitz hat er an seinem 255 Kilometer entfernten Heimatwohnsitz in Kärnten; es handelt sich dabei um eine Liegenschaft…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (VwGH vom 24.4.1996, 96/15/006). Der Bw. ist ledig und kinderlos. Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen (als solcher ist auch der Bw. anzusehen, da er mit seiner Mutter keine eheähnliche Gemeinschaft in dem hier maßgebenden Sinne…
…August 2006 um ein unbefristetes Dienstverhältnis handelt und die Bw bis dato bereits mehr als 6 ½ Jahre bei ihrem Dienstgeber in Wien beschäftigt ist, gelangt der Unabhängige Finanzsenat zu der Auffassung, dass es der Bw als kinderlose, ledige Steuerpflichtige mittlerweile sehr wohl zumutbar war…
…Der am ***tt.mm.jjjj*** geborene Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger, alleinstehend und kinderlos, arbeitete in der Zeit von 2011 bis 2020 als Tunnelbauarbeiter in der Schweiz und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Während seiner Zeit in der Schweiz bezog der Beschwerdeführer seine Einkünfte von der *…
…und EKIS-Datenbankrecherchen) legt das BFG der gegenständlichen Entscheidung folgenden als erwiesen erachteten Sachverhalt zugrunde: Der aus Ö-Ort-1 stammende Bf - geb. 1989, im maßgeblichen Zeitraum ledig, alleinstehend und kinderlos - lebte nach Ablegung der Matura im Jahr 2007 etwa rund 10 Jahre lang (zunächst…