…bzw. Kindergartenleiterin verwerten kann; sie könnte dies ausschließlich im neu erlernten, nicht verwandten Beruf der Psychotherapeutin. Da nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates bei der gegenständlichen Ausbildung zur Psychotherapeutin keine konkrete Veranlassung durch die von der Bw. ausgeübten Berufstätigkeit als Kindergärtnerin bzw. Kindergartenleiterin festzustellen war, können…
…wäre es an der Bw. gelegen gewesen, die ausschließlich berufliche Veranlassung dieser Kosten in Form eines substantiierten Vorbringens darzulegen. Mangels Möglichkeit der einwandfreien Trennung der strittigen Kosten von der Lebensführung war die Annahme des Werbungskostencharakters im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG 1988 betreffend der…
…Aufwendungen daher auf ihre berufliche Notwendigkeit hin zu untersuchen. Dabei ist entscheidend, ob die gesamten Aufwendungen, objektiv gesehen, eindeutig und ausschließlich im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, folglich ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen. Dabei ist das Berufsbild des konkreten Abgabepflichtigen maßgebend…
…hat, Kenntnisse zu erwerben, die ihm eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten, wird er doch sehr wohl die im Rahmen seines Biologie- (und Chemie)unterrichts die anlässlich der Reise gewonnenen Kenntnisse sowie Erfahrungen und persönliche Eindrücke in den Unterricht einfließen lassen können. Der Bw. hat…
…facie von einer privaten Veranlassung des Erwerbs auszugehen ist) nicht der Fall sein soll. (28) Allerdings liegt es am Steuerpflichtigen - im konkreten Fall also am Bw. - nachzuweisen, dass die Reise, deren Aufwendungen - teilweise - als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten beantragt werden, betrieblich bzw. beruflich zumindest mitveranlasst war…
…derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betrieblich bzw. berufliche Veranlassung erbringt (vgl. die bei Doralt, EStG, § 20 EStG Tz 21/2 und Tz…
…Aufwendungen daher auf ihre berufliche Notwendigkeit hin zu untersuchen. Dabei ist entscheidend, ob die gesamten Aufwendungen, objektiv gesehen, eindeutig und ausschließlich im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, folglich ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen. Dabei ist das Berufsbild des konkreten Abgabepflichtigen maßgebend…
…die Reise insgesamt nicht als beruflich veranlasst zu betrachten ist, kann doch die berufliche Veranlassung für den Kurs selbst zu bejahen sein. Dass die Teilnahme am "Semi-Intensive-Plus" Kurs auf Grund des beruflichen Anforderungsprofils des Bw. für diesen von konkreten beruflichen Nutzen war (vergleichbar…
…Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten insgesamt nicht absetzbar (Aufteilungsverbot). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedarf es zur Klärung der Frage, ob und inwieweit eine berufliche Veranlassung gegeben ist, zwingend der Mitwirkung des Steuerpflichtigen. Da die Bw. im erstinstanzlichen Verfahren, dem Finanzamt nur…
…entfernt ist. Dazu kommt, dass hinsichtlich dieser Fahrten, wie auch bei allen übrigen Reisebewegungen (mit Ausnahme der aus den drei das Jahr 2001 betreffenden Teilnahmebestätigungen ableitbaren Reisezwecken) die konkrete berufliche Veranlassung trotz Aufforderung nicht dargelegt wurde. Wenn der Abgabenbehörde aber die Möglichkeit genommen wird, die…
…135.438,07 Englisch-Kurs: Aufwendungen für den Erwerb von Fremdsprachkenntnissen stellen nur dann Betriebsausgaben dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Da diese Voraussetzung bei den beantragten Kosten für einen Englisch-Kurs nicht gegeben ist…
…vgl. VwGH 24.11.2004, 2000/13/0183), zeigen diese noch keine ausschließliche berufliche Veranlassung auf. Dies trifft auch auf die konkrete Reise zu, die zwar durch eine höheres Maß an Wissensvermittlung geprägt war, jedoch ein Interesse an solchen Reisen angesichts der vielen Besichtigungen, Rundfahrten…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zum Abzug kommen, wenn für die Behörde anhand konkreter, vom Steuerpflichtigen vorgelegter Unterlagen die behauptete berufliche Veranlassung der Ausgaben auch nachprüfbar ist. Das Finanzamt hat Unterlagen, aus denen die berufliche Veranlassung eindeutig erkennbar sein müsse, angefordert und als mögliche…
…diese Reise sei als Ganzes nicht abzugsfähig (§20 Abs. 1 Z. 2 lit. a), weil die "berufliche Veranlassung".. nicht zu "erkennen" sei. Ich habe Ihnen sowohl bei der Besprechung mit Ihnen am 10.06. d. J., 10-11 Uhr im Beisein von Herrn PB die…
…für das Jahr 2004 mit 3.357,96 € festgesetzt mit der Begründung, dass ein durch die konkrete berufliche Tätigkeit im Vergleich zu einer üblichen Gebisssanierung unmittelbar notwendiger Mehraufwand nicht nachgewiesen worden sei. Daher handle es sich bei den geltend gemachten Ausgaben in Höhe von…
…Tatsache wurden vom Arbeitgeber auch für die Wochenendtage Tagesdiäten ausbezahlt und nach § 26 Z 4 EStG 1988 nicht steuerbar behandelt. Obwohl für diese Wochenendheimfahrten keinerlei dienstlicher Auftrag und auch keine konkrete berufliche Veranlassung vorgelegen ist, können die diesbezüglichen Aufwendungen unter dem Stichwort "Familienheimfahrten" als Werbungskosten…
…weiteren Bildungseinrichtungen - New York" (und Washington) Auch hier lassen Planung und Organisation des Seminars durch das PIB in Wien sowie die Befürwortung der Teilnahme seitens der Direktion der Berufsschule auf eine zumindest teilweise berufliche Veranlassung sowie die Möglichkeit der beruflichen Verwertung der angebotenen Inhalte schließen…
…die geltend gemachten Kosten von € 1.194,00,-- nachzuweisen, und zwar "a) Aufgliederung (Art/Bildungsanstalt/Datum/Betrag b) Erläuterung berufliche Veranlassung c) Arbeitgeberbestätigung ob Ersätze (§ 26)". In der Vorhaltsbeantwortung vom 11.6.2008 brachte der Bw diesbezüglich vor: "Die Bildungskosten iHv € 1.194…
…dadurch das gesamte Material abhanden gekommen sei. Für eine fast ausschließlich berufliche Veranlassung wäre jedoch nach Ansicht der Betriebsprüfung bereits die Planung einer Journalistenreise im Zusammenhang mit konkreten Auswertungszielen eine wesentliche Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung der Aufwendungen gewesen. Weder für die Reise in den…
…die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig…