…bzw. Kindergartenleiterin verwerten kann; sie könnte dies ausschließlich im neu erlernten, nicht verwandten Beruf der Psychotherapeutin. Da nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates bei der gegenständlichen Ausbildung zur Psychotherapeutin keine konkrete Veranlassung durch die von der Bw. ausgeübten Berufstätigkeit als Kindergärtnerin bzw. Kindergartenleiterin festzustellen war, können…
…wäre es an der Bw. gelegen gewesen, die ausschließlich berufliche Veranlassung dieser Kosten in Form eines substantiierten Vorbringens darzulegen. Mangels Möglichkeit der einwandfreien Trennung der strittigen Kosten von der Lebensführung war die Annahme des Werbungskostencharakters im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG 1988 betreffend der…
…Aufwendungen daher auf ihre berufliche Notwendigkeit hin zu untersuchen. Dabei ist entscheidend, ob die gesamten Aufwendungen, objektiv gesehen, eindeutig und ausschließlich im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, folglich ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen. Dabei ist das Berufsbild des konkreten Abgabepflichtigen maßgebend…
…hat, Kenntnisse zu erwerben, die ihm eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten, wird er doch sehr wohl die im Rahmen seines Biologie- (und Chemie)unterrichts die anlässlich der Reise gewonnenen Kenntnisse sowie Erfahrungen und persönliche Eindrücke in den Unterricht einfließen lassen können. Der Bw. hat…
…wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Auch für Ausbildungsmaßnahmen ist ein Veranlassungszusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit für die Anerkennung als…
…Beschwerdeführers im bisherigen Beschwerdeverfahren. Dass die Reisen den Beschwerdeführer wohl nach Planung und Durchführung die Möglichkeit geboten hätten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatteten, räumt auch das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung ein. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung/Abänderung…
…welche die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt. Die Reise muss nach Planung und Durchführung dem StPfl die Möglichkeit bieten, Kenntnisse zu erwerben, die eine einigermaßen konkrete berufliche Verwertung gestatten. Das Reiseprogramm und seine Durchführung müssen derart einseitig und nahezu ausschließlich auf interessierte…
…vgl. VwGH 27.05.1999, 98/15/0100). Die Notwendigkeit und damit betriebliche/berufliche Veranlassung eines Arbeitszimmers wird u.a. dann der Fall sein, wenn dem Steuerpflichtigen außerhalb des Wohnungsverbandes kein zweckmäßiger Arbeitsplatz für die konkrete Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht (vgl. VwGH 31.05.2011…
…vgl. VwGH 27.05.1999, 98/15/0100). Die Notwendigkeit und damit betriebliche/berufliche Veranlassung eines Arbeitszimmers wird u.a. dann der Fall sein, wenn dem Steuerpflichtigen außerhalb des Wohnungsverbandes kein zweckmäßiger Arbeitsplatz für die konkrete Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht (vgl. VwGH 31.05.2011…
…der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung ein konkret verwertbarer Nutzen, v.a. nicht die Notwendigkeit, für die berufliche Tätigkeit des Beschwerdeführers objektiv nicht festgestellt werden. Aus den vorgelegten Unterlagen ergeben sich somit weder eine berufliche Veranlassung, noch lässt sich daraus die berufliche Notwendigkeit ableiten…
…facie von einer privaten Veranlassung des Erwerbs auszugehen ist) nicht der Fall sein soll. (28) Allerdings liegt es am Steuerpflichtigen - im konkreten Fall also am Bw. - nachzuweisen, dass die Reise, deren Aufwendungen - teilweise - als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten beantragt werden, betrieblich bzw. beruflich zumindest mitveranlasst war…
…derartige objektiv nachvollziehbare und einwandfreie Aufteilung nicht möglich, kommt die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betrieblich bzw. berufliche Veranlassung erbringt (vgl. die bei Doralt, EStG, § 20 EStG Tz 21/2 und Tz…
…Aufwendungen daher auf ihre berufliche Notwendigkeit hin zu untersuchen. Dabei ist entscheidend, ob die gesamten Aufwendungen, objektiv gesehen, eindeutig und ausschließlich im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, folglich ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen. Dabei ist das Berufsbild des konkreten Abgabepflichtigen maßgebend…
…die Reise insgesamt nicht als beruflich veranlasst zu betrachten ist, kann doch die berufliche Veranlassung für den Kurs selbst zu bejahen sein. Dass die Teilnahme am "Semi-Intensive-Plus" Kurs auf Grund des beruflichen Anforderungsprofils des Bw. für diesen von konkreten beruflichen Nutzen war (vergleichbar…
…Belange eine Rolle, so sind die Reisekosten insgesamt nicht absetzbar (Aufteilungsverbot). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedarf es zur Klärung der Frage, ob und inwieweit eine berufliche Veranlassung gegeben ist, zwingend der Mitwirkung des Steuerpflichtigen. Da die Bw. im erstinstanzlichen Verfahren, dem Finanzamt nur…
…entfernt ist. Dazu kommt, dass hinsichtlich dieser Fahrten, wie auch bei allen übrigen Reisebewegungen (mit Ausnahme der aus den drei das Jahr 2001 betreffenden Teilnahmebestätigungen ableitbaren Reisezwecken) die konkrete berufliche Veranlassung trotz Aufforderung nicht dargelegt wurde. Wenn der Abgabenbehörde aber die Möglichkeit genommen wird, die…
…135.438,07 Englisch-Kurs: Aufwendungen für den Erwerb von Fremdsprachkenntnissen stellen nur dann Betriebsausgaben dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Da diese Voraussetzung bei den beantragten Kosten für einen Englisch-Kurs nicht gegeben ist…
…vgl. VwGH 24.11.2004, 2000/13/0183), zeigen diese noch keine ausschließliche berufliche Veranlassung auf. Dies trifft auch auf die konkrete Reise zu, die zwar durch eine höheres Maß an Wissensvermittlung geprägt war, jedoch ein Interesse an solchen Reisen angesichts der vielen Besichtigungen, Rundfahrten…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zum Abzug kommen, wenn für die Behörde anhand konkreter, vom Steuerpflichtigen vorgelegter Unterlagen die behauptete berufliche Veranlassung der Ausgaben auch nachprüfbar ist. Das Finanzamt hat Unterlagen, aus denen die berufliche Veranlassung eindeutig erkennbar sein müsse, angefordert und als mögliche…
…diese Reise sei als Ganzes nicht abzugsfähig (§20 Abs. 1 Z. 2 lit. a), weil die "berufliche Veranlassung".. nicht zu "erkennen" sei. Ich habe Ihnen sowohl bei der Besprechung mit Ihnen am 10.06. d. J., 10-11 Uhr im Beisein von Herrn PB die…