…somit auf die von ihm vorgelegten Dokumente bzw. eingeholten Bestätigungen, hinsichtlich derer keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fälschung oder Verfälschung festgestellt werden konnten. Aus den angestellten Erwägungen ist die Behörde in freier Beweiswürdigung zur Überzeugung gelangt, dass der vom Bw. behauptete Sachverhalt verwirklicht worden ist…
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…eine Fälschung handeln muss, sowie wiederum differierende Unterschriften auf dem Belegmaterial des HK. Diverse Zahlungen für angebliche Lieferungen des HK seien durch Überweisungen an die Fa. O, erfolgt, obwohl diesbezüglich keine konkreten Vereinbarungen hätten vorgelegt werden können (S. 7 des Anhangs 2 der Niederschrift). Für…
…feststehen, wird zu erheben sein, welche konkreten Anhaltspunkte für den Bw. - der dem Berufungsvorbringen zufolge kein Personal beschäftigte - bestanden haben, diese Briefmarken in absehbarer Zeit beruflich zu verwenden. Bislang vermag die Abgabenbehörde zweiter Instanz - auch im Lichte des Erkenntnisses VwGH 14.1.1992, 91/14…
…Vermutungen und nicht auf stichhaltige Beweise und Tatsachen, bestreitet die Bw. im Wesentlichen die Entstehung des Abgabenanspruchs. Zu prüfen ist daher, ob der Erstbehörde im vorliegenden Fall im Zeitpunkt der Erlassung der beiden Sicherstellungsaufträge ausreichend gewichtige Anhaltspunkte für die Entstehung des Abgaben(Rückforderungs)anspruches vorlagen.
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…aufgezeigten Tatumstände lassen keine konkreten Anhaltspunkte erkennen die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass bei den gesetzlichen Erben (Verkäufern) der Wille zu bereichern vorhanden war. Zusammenfassend lässt sich im Gegenstandsfall allein aus dem bestehenden Missverhältnis zwischen dem Vermögenswert der Erbschaft und der Gegenleistung, die für den Kauf…
…Billigzigaretten aus Oststaaten statt - im vorliegenden Fall ergibt sich aufgrund des unbekannten Fälschungsortes für einen solchen Vorgang zumindest mit dem gegebenen Akteninhalt kein Anhaltspunkt, er wäre als reine Vermutung anzusehen und damit, vgl. obige Ausführungen, keine ausreichende Grundlage für die Anlastung des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei…
…keine Anhaltspunkte gibt. Da es sich bei dem Finanzierungsangebot um eine ungeschickte Fälschung handelt, spricht dies nach Ansicht des UFS für eine Alleintäterschaft von HD - jeder mitbeteiligten banktechnisch versierten Person müsste klar sein, dass die Fälschung sofort als solche erkannt würde. Klagen zur Geltendmachung des…
…dass seitens der B. GmbH keine Leistungen erbracht wurden und die B. GmbH nur 5-10% des Rechnungsbetrages allenfalls zuzüglich der Umsatzsteuer erhalten habe, durch keinerlei Sachbeweise gestützt wird. Die einzigen Anhaltspunkte für die Feststellung dieser Umstände sind die Aussagen von B.. Es wurde bereits…
…dass sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die griffweise Zuschätzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen. Solche Sicherheitszuschläge können sich beispielsweise an den Gesamteinnahmen, an den Einnahmenverkürzungen oder auch an den…
…Da hier der Verkürzung an Umsatzsteuer eine Erhöhung der Betriebsausgaben gegenübersteht, erscheinen auch hier keine hinreichenden Anhaltspunkte für vorsätzliches Handeln gegeben. Daraus ergibt sich insgesamt, dass kein hinreichender Verdacht besteht, dass der Beschwerdeführer hinsichtlich der Umsatzsteuer für 1995 bis 1997 das Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…vom 7. März 2003 begründete diese (zusammengefasst) damit, im gegenständlichen Fall gäbe es keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen der für die Wiederaufnahme notwendigen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale. Das gegen die Finanzbeamten durchgeführte Strafverfahren befände sich noch immer im Stadium der Vorerhebungen bzw. Voruntersuchungen. Es liege…
…stelle kein Indiz gegen das ursprüngliche Bestehen einer Widmung zum langfristigen Einsatz im Betrieb dar. Für diese auch den subjektiven Investitionswillen berücksichtigende Unwägbarkeit komme es nicht auf eine Unvorherseh"barkeit" an sich, sondern darauf an, ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den…
…kein Rückschluss auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Behandlungen möglich ist. Weiters ergibt sich, dass die Aufzeichnungen des Bw. derartig mangelhaft sind, dass daraus auch kein Rückschluss auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Behandlungen möglich ist. Einziger Anhaltspunkt für die Schätzung sind die von der…