…vorgeschriebener Abgaben führen, somit ergebe sich nach durchgeführter Veranlagung kein einbringungsfähiger Rückstand. Abschließend ersuche er um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referat, seine Angaben zu überprüfen und vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte die Veranlagung der in Frage stehenden Erklärungen und deren Festsetzung von Abgaben abzuwarten. Am 6…
…gebotenen Offenlegung sei aber nur dann Genüge getan, wenn der Abgabenbehörde ein richtiges, umfassendes und klares Bild von den für die Entscheidung maßgebenden Umständen verschafft werde. Dabei seien auch Gestaltungen eines unterschiedliche rechtliche Beurteilungen zulassenden Vorganges bekanntzugeben und stellten bloß zu vermutende Tatsachen keine der…
…berufen. Die Bw. reichte in diesem Fall keine Einkommensteuererklärung ein, sodass das Finanzamt nicht die Möglichkeit hatte, sich ein Bild von der Einkommenssituation der Bw. im Jahr 2006 zu machen. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt im Jahr 2008 ist aus den Akten nicht ersichtlich…
…Einnahmen umzugehen habe, dort jedoch keine Steuernummer bekommen, weil er seine Einnahmen im Herkunftsland veranlagen hätte sollen. Der Vorhalt des Finanzamtes betreffend Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen und unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen sei also von Beamten im Nachhinein konstruiert worden. Im Übrigen sei auch klar, dass seine Lehrtätigkeit…
…B. Das Begehren lautet jeweils auf Durchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte unter Berücksichtigung des unecht stillen Gesellschaftsverhältnisses. Begründend wird die mangelnde Offenlegung, wie das Finanzamt zu den Feststellungen gelangt sei, gerügt. Die Bescheide verfügten über keine Beweiswürdigung. Mit Schriftsatz vom 21. Februar…
…wurden, etwa wegen mangelnder Kenntnis der Abgabenbehörde (z.B. als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei)". Die Tatsachen, auf denen der Erstbescheid 2007 ergangen ist, sind noch immer identisch, sie sind und waren in vollem Umfang dem Finanzamt bekannt, es sind keine neuen Tatsachen entstanden…
…indem er ausführt, dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden…
…Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2000 eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzender Einkommensteuer in Höhe von ATS 13.955,00 bewirkt und hiedurch ebenfalls eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen zu haben. In diesem Umfang war der Berufung des Amtsbeauftragten…
…deren Erfüllung verantwortlich gewesen. Keine Übertragung der abgabenrechtlichen Pflichten Wesentlich ist nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehören insbesondere die Entrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet, die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen und die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. …
…deren Erfüllung verantwortlich gewesen. Keine Übertragung der abgabenrechtlichen Pflichten Wesentlich ist nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehören insbesondere die Entrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet, die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen, die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen und die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…indem er ausführt, dass der bloße Hinweis auf die Einkommenssituation des Haftenden keinen Ermessensfehler aufzuzeigen vermag (VwGH 10.9.1998, 96/15/0053), es nicht zutrifft, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw. des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden…
…keine Beweispflicht mehr treffe, da die Aufbewahrungspflicht für die Bücher und Schriften aus dem Jahr 2003 bereits im Jahr 2010 geendet habe, ist nicht zielführend, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.9.1990, 89/14/0132) den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…aus, dass bei der Beurteilung, ob die Beibehaltung des Familienwohnsitzes im Ausland beruflich veranlasst sei oder ob der Familienwohnsitz aus privaten Gründen in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort beibehalten werde, u. a. die Einkommenssituation des Ehegatten zu berücksichtigen sei. Keine privaten Gründe lägen dann vor, wenn…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Der Bw. hat bereits von der ihm im Einleitungsbescheid eröffneten Möglichkeit, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu rechtfertigen und seine Vermögens- und Einkommenssituation darzulegen, keinen Gebrauch gemacht. Da er auch zur mündlichen Verhandlung vor dem Einzelbeamten nicht erschienen…
…Schließlich spricht auch der Umstand, dass sich der Berufungswerber bei Ausübung seiner Geschäftsführungsfunktion ohne Zustimmung der Generalversammlung, in welcher er nicht über die erforderliche Mehrheit verfügte, nicht vertreten lassen konnte, klar für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Wäre an dieser Stelle noch keine klare Abgrenzung zwischen…
…dass keine klare und eindeutige Zuordnung der unter der Kundennummer Y. mit der Bezeichnung "X-GmbH" eingekauften Waren zu der B-OEG möglich sei. Da diesen Beweisantrag seitens der Behörde nicht gefolgt und dieser Beweisantrag nicht einmal bei den Entscheidungsgründen der Strafbehörde gewürdigt worden sei…
…Anfechtung von Abgabenfestsetzungsbescheiden noch keinen Grund für eine Zahlungserleichterung darstellt. Denn die Einbringung eines Rechtsmittels begründet allein für sich noch keine erhebliche Härte der Entrichtung des nicht entrichteten Abgabenrückstandes dar. Eine solche Härte könnte nur dann vorliegen, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige klare Fehler enthält…
…1 letzter Satz] hingegen keine (rechtzeitige) Option ausgeübt, so ist für diese Kapitalanlagen eine "normale" Besteuerung vorzunehmen. Dies bedeutet, daß steuerlich korrektes Verhalten nur dann vorliegt, wenn einer Offenlegungspflicht - idR Offenlegung in Steuererklärungen - in allen Belangen der von der Amnestieregelung betroffenen Abgaben nachgekommen wird." Die…
…wenn ein Steuerabzug für die Erträge an der Quelle erfolgte, oder in Folge eines unverzüglichen und unwiderruflichen Auftrages an eine kuponauszahlende Stelle ein entsprechender Betrag geleistet wurde, aber bei im Ausland gelegenen Kapitalvermögen eine Abgeltungswirkung auch dann eintritt, wenn keine ordentliche Offenlegung der Erträge erfolgte…
…Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden wären (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. VwGH 22. Februar 2000, 99/14/0082). Diese Grundsätze beruhen auf der in § 21 BAO normierten wirtschaftlichen Betrachtungsweise (VwGH 10…