…der Bw. hat die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 keinen Einfluss auf die Fälligkeit oder Vollstreckbarkeit der zunächst bescheidmäßig festgesetzten Umsatzsteuer 2002. Richtigerweise wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung für die Umsatzsteuer 2002 zur Hemmung der Einbringung im Sinne des § 230…
…Abgabenbetrages nicht überschreiten darf. Diese Frist kann auf Antrag in bestimmten Fällen verlängert werden. Erfolgt keine fristgerechte Entrichtung so werden gemäß Artikel 232 lit b) ZK Säumniszinsen erhoben, deren Höhe über dem Kreditzinssatz liegen kann jedoch nicht niedriger als dieser sein darf. Bezüglich der Möglichkeit…
…gab dem Antrag mit Bescheid vom 4. August 2003 keine Folge, weil die gegenständliche Berufung nach Lage des Falles wenig Erfolg versprechend erscheine. Eine weitergehende Begründung enthielt dieser Bescheid nicht. Die form- und fristgerechte Berufung gegen diesen Bescheid, die eine Darlegung der Erfolgsaussichten der Berufung…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Abs. 2 Die Aussetzung der…
…jedoch kein - zu einer Nachforderung führender - Abgabenbescheid (vgl. VwGH vom 3.10.1990, 86/13/0103). Eine dem Begehren des Abgabenpflichtigen Rechnung tragende Berufungserledigung kann daher in einem Berufungsverfahren gegen einen Sicherstellungsauftrag nicht eine Herabsetzung einer Abgabenschuld ergeben. Daher können die Bestimmungen über die Aussetzung…
…das Schriftstück als "Ersuchen" tituliert und erkennbar gewesen sei, hätte auch eine allenfalls vorerst nicht vollständige Erledigung keine Säumnisfolgen auslösen können. Auf die Säumnisfolgen sei ebenso wenig hingewiesen worden, wie darauf, dass die Abgabenbehörde ohne seine (fristgerechte) Mitwirkung bzw. Gegenbeweise aufgrund der Aktenlage davon ausgehe…
…13., 14. Bezirk und Purkersdorf den Aussetzungsantrag der Berufungswerberin (Bw.) vom 7. Juni 2003 ab; es sei keine Berufung anhängig, von deren Erledigung die Höhe der antragsgegenständlichen Abgaben unmittelbar oder mittelbar abhängig sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Berufung vom 5. August 2003…
…wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung ab, dass das laufende Berufungsverfahren zum Feststellungsverfahren keinen Einfluss mehr auf das Einkommensteuerverfahren habe, da betreffend der Einkommensteuer bereits Verjährung eingetreten sei. In der dagegen form- und fristgerecht eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter der Bw. aus…
…Ansuchen vom 6. Mai 2008 um Verlängerung der Berufungsfrist (jedenfalls vor Fälligkeit der Abgaben) auch ein Zahlungserleichterungsansuchen oder einen fristgerechten Antrag auf Aussetzung der Einhebung einbringen müssen. Ein Ansuchen um Zahlungserleichterung muss zur Vermeidung von Säumnisfolgen jedenfalls vor Ablauf der Zahlungsfrist eingebracht werden. Wird ein…
…36 und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33/13/a, b (hinsichtlich USt 2004 iVm § 13) FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten vom 19. Februar 2007, in welcher im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass die im Einleitungsbescheid angeführten Beträge auf…
…einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Gemäß § 212a Abs.5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet…
…die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 15. April 2007, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegte Vorgang, nämlich die Veräußerung eines beweglichen Wirtschaftsgutes (Optionsrecht) außerhalb der Spekulationsfrist sei einkommensteuerrechtlich irrelevant und lasse auch die vorgenommene Umsatzversteuerung keinen…
…2 Schuldennachlass | Der Schuldennachlass der BB. wird nicht als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn anerkannt, da die Sanierungsabsicht des Gläubigers nicht nachgewiesen werden konnte. Es gab kein Sanierungskonzept, aus dem hervorging, dass der Schuldennachlass zum Zweck der Sanierung erfolgte. | 2005 | Schuldnachlass = lfd. Gewinn lt…
…nicht zu entschuldigen, auch wenn die Abgabe der Bilanz für Umsatz- und Einkommensteuerrechtliche Zwecke fristgerecht war. In Punkt IX des Schenkungsvertrages wurde ausgeführt, dass eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung nicht erforderlich war. Aus dem Vertrag sind auch keine sonstigen Bedingungen oder behördliche Genehmigungen im Sinne des § 8…
…dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Der Devolutionsantrag ist beim unabhängigen Finanzsenat am 25. September 2006 eingelangt. Mit diesem Datum beginnt die Frist des § 311 Abs. 3 BAO zu laufen. Da das Finanzamt mit Bescheid vom 7. November 2006 über den Antrag auf Aussetzung der…
…Da sich aufgrund der Schätzung aufgrund der Betriebsprüfung eine um ca. € 70.000 höhere Steuerbelastung (siehe Aussetzungsantrag in der Berufung) ergibt, kann von einer Richtigkeit der Schätzung wohl keine Rede sein. Weiters kommt bei der Ermessensübung dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale…
…Gegen die Vorschreibung der Eingangsabgaben sei bis zur Entscheidung keine Berufung eingebracht worden. Ein Aussetzungsantrag habe mangels Zulässigkeit zurückgewiesen werden müssen. Die Abgabenschuld sei somit fällig und vollstreckbar. Gemäß § 80 Abs. 1 und 2 des ZollR-DG seien Säumniszinsen für nicht fristgerecht entrichtete Abgabenschuldigkeiten festzusetzen…
…Gegen die Vorschreibung der Eingangsabgaben sei bis zur Entscheidung keine Berufung eingebracht worden. Ein Aussetzungsantrag habe mangels Zulässigkeit zurückgewiesen werden müssen. Die Abgabenschuld sei somit fällig und vollstreckbar. Gemäß § 80 Abs. 1 und 2 des ZollR-DG seien Säumniszinsen für nicht fristgerecht entrichtete Abgabenschuldigkeiten festzusetzen…
…Gegen die Vorschreibung der Eingangsabgaben sei bis zur Entscheidung keine Berufung eingebracht worden. Ein Aussetzungsantrag habe mangels Zulässigkeit zurückgewiesen werden müssen. Die Abgabenschuld sei somit fällig und vollstreckbar. Gemäß § 80 Abs. 1 und 2 des ZollR-DG seien Säumniszinsen für nicht fristgerecht entrichtete Abgabenschuldigkeiten festzusetzen…
…Gegen die Vorschreibung der Eingangsabgaben sei bis zur Entscheidung keine Berufung eingebracht worden. Ein Aussetzungsantrag habe mangels Zulässigkeit zurückgewiesen werden müssen. Die Abgabenschuld sei somit fällig und vollstreckbar. Gemäß § 80 Abs. 1 und 2 des ZollR-DG seien Säumniszinsen für nicht fristgerecht entrichtete Abgabenschuldigkeiten festzusetzen…