…lit a EStG 1988 fallen, da der Berufungswerber entgegen seinen Behauptungen über keine eigene Wohnung im Haus der Eltern verfügt und daher diese Fahrten offenbar dem Besuch der Eltern und seinem Freundeskreises dienten. Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 war daher abzuweisen. Salzburg, am 11…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen würden, weil der Bw. als alleinstehender Steuerpflichtiger im Heimatort über kein eigene Wohnung verfüge und der Besuch der Eltern nicht als Familienheimfahrt zu werten sei. Mit Eingabe vom 21. Juni 2002, beim Finanzamt eingelangt am 25…
…alleinigen Besuch der Eltern erfolgt. Die Wohnungskosten in K würden durch Vorlage einer Monatsabrechnung (Gehaltszettel) beispielhaft nachgewiesen (die Kosten seien als "Ersätze" ausgewiesen). Da für das Finanzamt aus dem vorgelegten Bauplan keine eigene Wohnung bzw. kein eigener Haushalt der Bw. im Hause ihrer Eltern in…
…der Wohnung in Wien ausschliesslich mit persönlichen Interessen des Geschäftsführers begründbar ist und die Gesellschaft einem nicht nahestehenden Geschäftsführer eine Wohnung weit von der Betriebstätte entfernt nicht anmieten würde. Selbst wenn gelegentliche Gespräche mit Geschäftspartner von Nöten wären, würde man dafür keine eigene Wohnung anmieten…
…als "eigene Haushaltsführung " angesehen werden (vgl. VwGH 22.9.1987, 87/14/0066, VwGH 18.12.1997, 96/15/0259, UFS vom 27.10.2005, RV/1097-W/05). Wie vom Finanzamt unwidersprochen festgestellt wurde, hat die Bw. am Wohnort der Eltern keine eigene Wohnung…
…könnten deshalb nicht anerkannt werden, weil der Bw. im Haus seiner Eltern keinen eigenen Haushalt führe und ihm daher die Gründung eines eigenen Haushaltes am Ort der Beschäftigung sofort zumutbar gewesen sei. Das Pendlerpauschale zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit…
…dass er im Haus der Eltern wohnt. Nachweise über entsprechende Kostentragung bzw. Darstellung über Größe und Ausstattung der dortigen Wohnung wurden nicht vorgebracht. Es ist also davon auszugehen, dass der Berufungswerber im Haus der Eltern keine eigene Wohnung hat, sondern wie er selbst dargestellt hat, "...…
…Kostentragung bzw. Darstellung über Größe und Ausstattung der dortigen Wohnung wurden nicht vorgebracht. Es wurde lediglich ausgeführt, dass der Berufungswerber einen monatlichen Kostenbeitrag von 100,00 € leistet. Es ist also davon auszugehen, dass der Berufungswerber im Haus der Eltern keine eigene Wohnung hat, sondern…
…zu geben, ob sie in Deutschland in einer eigenen Wohnung/Haus oder im Haus der Eltern wohne. Mit Eingabe vom 16. Juni 2009 gab die Berufungswerberin bekannt, dass sie im Haus der Eltern wohne. Für die entstandenen Aufwendungen hätte sie keine Zuschüsse erhalten. Seit 2007…
…des Mietvertrages der Hausverwaltung ein Meldezettel vorgelegt werden musste. In den Monaten Juli bis September musste ich noch mangels benutzbarer Wohnung tagtäglich mit dem Pkw die Strecke T-Bgld - W. fahren. Das Argument des Finanzamtes, dass ich in T-Bgld über keine eigene Wohnung verfüge…
…der Bw. habe auch eine kleine Landwirtschaft, einen Weinbaubetrieb. Der Sohn helfe auch dort gelegentlich mit, dafür bekomme er nichts, weil er das Taschengeld kriege. Über Fragen der Vertreterin des FAes gab die Bw an: Der Sohn habe in Wien keine eigene Wohnung, er studiere…
…ausgesprochen, dass eine Wohnsitznahme am Arbeitsort selbst bei Vorliegen von bloß einjährigen Verträgen zumutbar sein könne. Im gegenständlichen Fall bewohnt der Bw ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern. Auf Grund dieses Umstandes verfügt er über keine eigene Wohnung bzw. keinen eigenen Hausstand in B. Den…
…Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine Wohnung verfüge; der Besuch der Eltern sei nicht als Familienheimfahrt zu werten. Aus der Tatsache, dass das Elternhaus (=Wohnsitz des Bw.) bewertungsrechtlich als Einfamilienhaus eingestuft sei, sei eindeutig ersichtlich, dass der Bw. im Heimatort über keine eigene Wohnung verfüge…
…sowie selbstbestimmend geführt wird und wenn die Kosten des Haushaltes überwiegend von der Berufungswerberin getragen würden. Nach den Darstellungen besitzt also die Berufungswerberin in Wartberg keine eigene Wohnung. Fahrtkosten zum Besuch der Eltern (oder wie hier Besuch der Mutter und Schwester) stellen keine Werbungskosten dar…
…T. seinen im Keller. Küchen- und WC-Benützung seien gemeinsam gewesen. Die Bw. habe sich keine eigene Wohnung leisten können, weil sie einen 20 Stunden Job gehabt habe. Erst im Dezember 2006 zu Weihnachten hätte zwischen ihr und Chr. T. ein ausführliches Gespräch stattgefunden und…
…Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. In der Beilage zur Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das strittige Jahr gibt der Berufungswerber an, dass er im Haus der Eltern wohnen würde. Auf Grund des Umstandes, dass der Berufungswerber im Streitzeitraum in S über keine eigene Wohnung…
…bescheidene Wohnung minimale Anforderungen wie Waschgegelegenheit und Kochmöglichkeit im eigenen Raum sowie freien Zugang zu jedem beliebigem Zeitpunkt gestellt. Können nur sanitäre Einrichtungen und Kochmöglichkeiten benutzt werden, die mit anderen geteilt werden müssen, ist keine eigene Wohnung vorhanden. Ebenso ist der freie Zugang zur Wohnung…
…mit der Begründung (Akt Seite 59), dass die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht gegeben seien, zumal der Bw. am Wohnsitz seiner Eltern über keinen eigenen Haushalt (Wohnung) verfüge. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde der Bw. ersucht, geeignete Beweismittel und Nachweise vorzulegen aus denen eine…
…der bisherigen Wohnung in Wien aus zwar nicht völlig unmöglich, aber untunlich, sodass der Bw. eine näher zu Linz gelegene Nächtigungsmöglichkeit benötigte. Nun stand dem Bw. und seiner Gattin zunächst in Linz keine eigene Wohnung zur Verfügung. Nach Aufgabe der nicht mehr benötigten Wohnung in…
…einem Schweizer, in dessen Wohnung auf. Ihr stand somit kein eigener (auf Grund rechtlicher oder tatsächlicher Verhältnisse benützter) Wohnraum zur Verfügung. Es ist daher weiter zu prüfen, ob durch die tatsächliche Möglichkeit der Mitbenützung einer (fremden) Wohnung ein sogenannter "abgeleiteter Wohnsitz" begründet wurde. Dazu ist…