RIS AI
44 833 Treffer459 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3950-W/10Keine Tatsachen neu hervorgekommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2011

…Kopie samt Aufgabeschein an das Finanzamt) und andererseits mit den Instrumenten der Logik nicht nachzuvollziehen, da zwischen einer Frist und der Tatsache negativer Einkünfte kein materieller Zusammenhang herstellbar ist. Ganz abgesehen davon stimmen die hiemit vorgelegten deutschen Bescheide über die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen in den…

UFSW RV/1011-W/11Keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen. Die sowohl gegen die Wiederaufnahms- als auch die Sachbescheide gerichtete Berufung bringt vor, dass keine neuen Tatsachen vorgelegen sind, da die entsprechenden Belege vom Finanzamt bereits überprüft worden seien. Weiters wurde auf die betriebliche/berufliche Veranlassung der Coachingkosten verwiesen. Im…

UFSL RV/0177-L/07Keine Wiederaufnahme bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…begründet worden ist und daher die Taggelder nur für 5 Tage anerkannt werden können. Für die übrige Dauer kann nur die Differenz zwischen Auslands- und Inlandstaggeld berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um keine neune Tatsachen, die erst im Betriebsprüfungsverfahren neu hervorgekommen wären. Der Bw…

UFSL RV/1477-L/07Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag mangels neuer Tatsachen und mangels Darlegung von Umständen, die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…allerdings frei, ab Beginn des Universitätslehrganges im Jahr 2005 angefallene Aufwendungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten gelten zu machen. Auch hinsichtlich der nicht näher erläuterten "notwendigen Fahrtkosten (Heimfahrten)" vermochte die Bw. keine neuen Tatsachen bzw. Sachverhalte anzuführen: Die Bw. behauptet nun, sie sei…

UFSK RV/0208-K/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, wenn Tatsachen im abgeschlossenen Verfahren bereits bekannt waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2007

…Bw. zu überweisen) bei Erlassung der Körperschaftsteuererstbescheide für die genannten Jahre bereits bekannt. Demnach sind aber im Zuge der abgeführten Außenprüfung auch keine Tatsachen (noch Beweismittel) hervorkommen, die in den bisherigen Körperschaftsteuerverfahren für die Jahre 1999 bis 2003 nicht bereits offen gelegt worden sind. Eine…

UFSL RV/0880-L/09Nachträgliche Änderung der EStRL: keine neue Tatsache nach § 303 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…97/17/0257-0279; VwGH 25.2.1998, 98/14/0015). Für den Berufungsfall bedeutet dies: Der Bw behauptete als "neue Tatsache" eine Änderung der Einkommensteuerrichtlinien 2000. Diese haben keinen Gesetzescharakter, sie sind als Auslegungsbehelf zum EStG 1988 zu qualifizieren. Das BMF hat mit der…

UFSW RV/2003-W/10Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens, Erkenntnisse sind keine neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2010

…der Hinweis auf eine zu verfügende amtswegige Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens geht ins Leere, weil dafür mit geringen Abweichungen die selben Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie bereits ausgeführt eben keine neuen Tatsachen und Beweise hervorgekommen sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8…

UFSL RV/1083-L/07Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht stattzugeben, wenn keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…Tage an welchen er tatsächlich anwesend sei, erhalten (lt. KV auch während des Krankenstandes uam.). Die Frage, ob ihm die Differenz als Werbungskosten zustehen würde, würde sich natürlich auch stellen. Für die Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und Linz würde er vom Dienstgeber keine Vergütung erhalten…

UFSW RV/1331-W/04Verpachtung eines Kindergartens nach den objektiven Umständen im Zeitpunkt der Verpachtung noch keine Veräußerung; Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in Ermangelung neuer Tatsachen nicht gerechtfertigt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.06.2007Teil 1/2

…gegen diese Bescheide und gegen den Vorauszahlungsbescheid an Einkommensteuer für 2004 und Folgejahre vom 3.8.2004 wurde innerhalb offener Frist ausgeführt: "Wiederaufnahme Einkommensteuer 2000 Die Wiederaufnahme ist unbegründet, weil im Vorhalteverfahren keine Tatsachen neu hervorgekommen sind, die dem FA nicht ohnedies längst bekannt waren…

UFSW RV/1331-W/04Verpachtung eines Kindergartens nach den objektiven Umständen im Zeitpunkt der Verpachtung noch keine Veräußerung; Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in Ermangelung neuer Tatsachen nicht gerechtfertigt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.06.2007Teil 2/2

…der Verkauf des (Teil)betriebs 1999 mit Zufluss 2000 in einem Beiblatt zur Einkommensteuererklärung offen gelegt. (so) Dass das FA keine Überprüfung und neue Beurteilung der offen gelegten Tatsachen durchführte, ändert nichts an der Kenntnis des FA. Der Wiederaufnahmebescheid des FA war daher ersatzlos aufzuheben…

UFSL RV/1242-L/08Keine Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2009

…ab, dass das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme nicht dazu diene, bloß vergessene oder aus Rechtsunkenntnis versäumte Anträge nachzuholen und im gegenständlichen Fall keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinn des § 303 BAO vorlägen. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet: Wie bereits vorgebracht…

UFSW RV/0035-W/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund von im rechtskräftig abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren nicht zuerkannten Werbungskosten bzw. Ausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2011

…worden, da bei Tätigkeiten, die teils nicht selbständig, teils selbständig ausgeübt werden und bei einer der Tätigkeiten tatsächliche Kosten geltend gemacht wurden, keine Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden könnten. Aus dem Einkommensteuerbescheid 2005 geht eindeutig hervor, dass bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit Werbungskosten…

UFSG RV/0340-G/03Die Unkenntnis der Rechtslage rechtfertigt keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2005

… 303, Tz. 7, Seite 727). Keine Tatsachen im Sinne des § 303 Abs.1 lit. b BAO sind dagegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob diese späteren, rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung veranlasst oder…

UFSS RV/0043-S/05Die Unkenntnis des Rechts stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2005

…86/16/0192). Ebensowenig der Umstand der Unkenntnis einer Gesetzesbestimmung. Aus der Sicht des Bw. liegen daher keine neu hervorgekommenen Tatsachen vor, denn der Umstand dass er Prozesskosten in der beantragten Höhe zu tragen hatte, war ihm bereits vor Bescheiderlassung bekannt und ist daher nicht…

UFSK RV/0188-K/041. Aufhebung gemäß § 299 BAO und Frist des § 302 Abs. 1 BAO 2. Wiederaufnahme von Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2005

…0018); neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - stellen nämlich keine Tatsachen dar (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26…

UFSF RV/0296-F/06Keine Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund eines im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemachten Betriebsausgabenpauschales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2008

…Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 26.7.2000…

UFSS RV/0418-S/09Privatstiftung überlässt Haus an Stifter (Begünstigten, Stiftungsvorstandsmitglied): Keine umsatzsteuerliche Anerkennung mangels Fremdüblichkeit der Nutzungsbedingungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.01.2011Teil 1/2

…Mai bis 18. Dezember 2006 inklusive einer Umsatzsteuernachschau für 01/2005 bis 12/2005 erfolgte. Im Zuge dieser Nachschau seien der Abgabenbehörde sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt worden. Im "Prüfungsverfahren II" seien daher keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, womit die Voraussetzungen des § 303…

UFSW RV/2704-W/07Antrag auf Wiederaufnahme wegen geänderter Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…Finanzamt seine schon seit längerem bestehende Rechtsansicht geteilt habe. Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, dass er mit diesem Vorbringen daher keine neuen Tatsachen geltend macht oder ein neues Beweismittel beibringt, sondern eine andere rechtliche Einordnung eines bekannten Sachverhaltes beantragt. Der Hinweis in der Berufung…

UFSL RV/0573-L/12Keine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO nach Änderung der Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…Erkenntnis vom 22.11.2012, 2012/15/0147, mit welchem die Beschwerde unter Hinweis darauf, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Tatsachen im Sinne des § 303 BAO darstellen würden, abgewiesen. Mit Schreiben vom 22. März 2012 hatte der Bw…

UFSG FSRV/0017-G/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme infolge unvollständiger Angaben; Zulässigkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistung anstelle des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.11.2012

…etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gewonnen aus der Änderung der Rechtsprechung oder eigenständig nach vorheriger Fehlbeurteilung - sind keine Tatsachen im Sinne des § 165 FinStrG (für viele zB VwGH 21.11.2007, 2006/13/0107;…