…Kopie samt Aufgabeschein an das Finanzamt) und andererseits mit den Instrumenten der Logik nicht nachzuvollziehen, da zwischen einer Frist und der Tatsache negativer Einkünfte kein materieller Zusammenhang herstellbar ist. Ganz abgesehen davon stimmen die hiemit vorgelegten deutschen Bescheide über die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen in den…
… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen. Die sowohl gegen die Wiederaufnahms- als auch die Sachbescheide gerichtete Berufung bringt vor, dass keine neuen Tatsachen vorgelegen sind, da die entsprechenden Belege vom Finanzamt bereits überprüft worden seien. Weiters wurde auf die betriebliche/berufliche Veranlassung der Coachingkosten verwiesen. Im…
…begründet worden ist und daher die Taggelder nur für 5 Tage anerkannt werden können. Für die übrige Dauer kann nur die Differenz zwischen Auslands- und Inlandstaggeld berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um keine neune Tatsachen, die erst im Betriebsprüfungsverfahren neu hervorgekommen wären. Der Bw…
…allerdings frei, ab Beginn des Universitätslehrganges im Jahr 2005 angefallene Aufwendungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Werbungskosten gelten zu machen. Auch hinsichtlich der nicht näher erläuterten "notwendigen Fahrtkosten (Heimfahrten)" vermochte die Bw. keine neuen Tatsachen bzw. Sachverhalte anzuführen: Die Bw. behauptet nun, sie sei…
…Bw. zu überweisen) bei Erlassung der Körperschaftsteuererstbescheide für die genannten Jahre bereits bekannt. Demnach sind aber im Zuge der abgeführten Außenprüfung auch keine Tatsachen (noch Beweismittel) hervorkommen, die in den bisherigen Körperschaftsteuerverfahren für die Jahre 1999 bis 2003 nicht bereits offen gelegt worden sind. Eine…
…97/17/0257-0279; VwGH 25.2.1998, 98/14/0015). Für den Berufungsfall bedeutet dies: Der Bw behauptete als "neue Tatsache" eine Änderung der Einkommensteuerrichtlinien 2000. Diese haben keinen Gesetzescharakter, sie sind als Auslegungsbehelf zum EStG 1988 zu qualifizieren. Das BMF hat mit der…
…der Hinweis auf eine zu verfügende amtswegige Wiederaufnahme des Sicherstellungsverfahrens geht ins Leere, weil dafür mit geringen Abweichungen die selben Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie bereits ausgeführt eben keine neuen Tatsachen und Beweise hervorgekommen sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8…
…Tage an welchen er tatsächlich anwesend sei, erhalten (lt. KV auch während des Krankenstandes uam.). Die Frage, ob ihm die Differenz als Werbungskosten zustehen würde, würde sich natürlich auch stellen. Für die Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und Linz würde er vom Dienstgeber keine Vergütung erhalten…
…gegen diese Bescheide und gegen den Vorauszahlungsbescheid an Einkommensteuer für 2004 und Folgejahre vom 3.8.2004 wurde innerhalb offener Frist ausgeführt: "Wiederaufnahme Einkommensteuer 2000 Die Wiederaufnahme ist unbegründet, weil im Vorhalteverfahren keine Tatsachen neu hervorgekommen sind, die dem FA nicht ohnedies längst bekannt waren…
…der Verkauf des (Teil)betriebs 1999 mit Zufluss 2000 in einem Beiblatt zur Einkommensteuererklärung offen gelegt. (so) Dass das FA keine Überprüfung und neue Beurteilung der offen gelegten Tatsachen durchführte, ändert nichts an der Kenntnis des FA. Der Wiederaufnahmebescheid des FA war daher ersatzlos aufzuheben…
…ab, dass das Rechtsinstitut der Wiederaufnahme nicht dazu diene, bloß vergessene oder aus Rechtsunkenntnis versäumte Anträge nachzuholen und im gegenständlichen Fall keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinn des § 303 BAO vorlägen. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet: Wie bereits vorgebracht…
…worden, da bei Tätigkeiten, die teils nicht selbständig, teils selbständig ausgeübt werden und bei einer der Tätigkeiten tatsächliche Kosten geltend gemacht wurden, keine Pauschalbeträge in Anspruch genommen werden könnten. Aus dem Einkommensteuerbescheid 2005 geht eindeutig hervor, dass bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit Werbungskosten…
… 303, Tz. 7, Seite 727). Keine Tatsachen im Sinne des § 303 Abs.1 lit. b BAO sind dagegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob diese späteren, rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung veranlasst oder…
…86/16/0192). Ebensowenig der Umstand der Unkenntnis einer Gesetzesbestimmung. Aus der Sicht des Bw. liegen daher keine neu hervorgekommenen Tatsachen vor, denn der Umstand dass er Prozesskosten in der beantragten Höhe zu tragen hatte, war ihm bereits vor Bescheiderlassung bekannt und ist daher nicht…
…0018); neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - stellen nämlich keine Tatsachen dar (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26…
…Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 26.7.2000…
…Mai bis 18. Dezember 2006 inklusive einer Umsatzsteuernachschau für 01/2005 bis 12/2005 erfolgte. Im Zuge dieser Nachschau seien der Abgabenbehörde sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt worden. Im "Prüfungsverfahren II" seien daher keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, womit die Voraussetzungen des § 303…
…Finanzamt seine schon seit längerem bestehende Rechtsansicht geteilt habe. Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, dass er mit diesem Vorbringen daher keine neuen Tatsachen geltend macht oder ein neues Beweismittel beibringt, sondern eine andere rechtliche Einordnung eines bekannten Sachverhaltes beantragt. Der Hinweis in der Berufung…
…Erkenntnis vom 22.11.2012, 2012/15/0147, mit welchem die Beschwerde unter Hinweis darauf, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Tatsachen im Sinne des § 303 BAO darstellen würden, abgewiesen. Mit Schreiben vom 22. März 2012 hatte der Bw…
…etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gewonnen aus der Änderung der Rechtsprechung oder eigenständig nach vorheriger Fehlbeurteilung - sind keine Tatsachen im Sinne des § 165 FinStrG (für viele zB VwGH 21.11.2007, 2006/13/0107;…