…Denn bereits im Zeitpunkt der Insolvenz verfügte die Gesellschaft nicht über jene Geldmittel, um die gegenständlichen Abgabenschulden zu begleichen; für Abgaben, die erst lange nach Konkurseröffnung bzw. eigentlich sogar nach Konkursabwicklung vorgeschrieben werden, kann es u.E. - zumindest im konkreten Fall - keine Verschuldenshaftung des (ehemaligen…
…mwN). Kein Anspruch besteht, wenn der Antrag erst in einem die Berufung ergänzenden Schreiben gestellt wird (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0039). Die Berufung wurde am 4. September 2006 eingebracht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte daher im gegenständlichen Verfahren der Antrag gemäß § 284…
…Rückstandsausweis auf. Darüber hinaus kann für die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 ohnehin keine Haftung in Frage kommen, weil diese am 15. Dezember 2000, somit jedenfalls erst nach der Abberufung des Bw. als Geschäftsführer, fällig wurde. Außerdem übersieht das Finanzamt, dass dem Steuerpflichtigen mit der Norm des § 21…
…Konkurse aufgrund der anschwellenden Masseforderungen nur mehr zur Befriedigung der Massegläubiger abgewickelt werden, sei nunmehr legitim, dass Nachtragsausschüttungen iSd § 138 KO stattzufinden haben, auch wenn letztlich nur Massegläubiger Befriedigung erlangen. Der Massegläubiger könne sich also vorweg (vor einer gerichtlich angeordneten Nachtragsverteilung) auf keine "Sonderstellung" bzw…
…keine Mittel vorhanden gewesen, die für eine Begleichung von Verbindlichkeiten verwendet werden hätten können. Erst mit Haftungsbescheid vom 19.2.2004 nahm das Finanzamt den Berufungswerber für die aushaftende Umsatzsteuer 6/1998 in Höhe von € 26.707,92 in Anspruch. Neben der Darstellung der…
…Berufungsbegehren kein Erfolg beschieden sein. 2) Zur Abzugsfähigkeit der Darlehensrückzahlungen bzw. Darlehenszinsen im Zusammenhang mit dem Auslandsstudium: Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 machte der Bw einen Betrag von 5.148,69 € ursprünglich aus dem Titel der außergewöhnlichen Belastungen geltend. Erst im…
…Abs. 2 GSpG keine neue Steuer regelt, sondern eine Legaldefinition zu § 1 Abs. 1 GSpG, der ebenfalls neu gefasst wurde, darstellt. Im Gegenteil, die Doppelbesteuerung wurde dadurch vermieden, dass die Bestimmungen über die Glücksspielabgaben §§ 57 bis 59 GSpG erst nach Außerkrafttreten der alten Version des …
…10., erstmals am 15.10.2003, fällig ist. Alle im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen waren grundsätzlich bereits einmal fällig bzw. wurden es aufgrund der Bestimmung des § 14 Abs. 2 KO spätestens mit Konkurseröffnung. Der abgabenrechtlichen Fälligkeit (§ 210 BAO) kann in diesem Zusammenhang keine Sonderstellung gegenüber den…
…Jedoch sei die Problematik der geänderten Rechtsansicht auch vom BMF erkannt und eine Anwendbarkeit erst ab 1. Jänner 2008 vorgesehen worden. Trotz der eindeutigen gesetzlichen KlarsteIlung im § 2 Abs. 1 KStG 1988, dass es sich beim land- und forstwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb um keinen körperschaftsteuerlich relevanten Betrieb…
…generell, naturgemäß keine Zahlungen mehr tätigen und ergo die restliche Rate auch nicht bedienen können. Die Lohnsteuerabgaben seine ohnedies nur bis 05/01 gegenständlich und sei die Mairate bereits am 3.4.2001 bedient worden. Eine Begründung, wie sich die Abgabenschuldigkeit der Höhe nach berechne…
…weder das Vorliegen der Vereinbarung, noch deren faktische Umsetzung vom UFS in Zweifel gezogen. Was die Höhe des verschuldeten Abgabenausfalls betrifft, führt die BW in weiterer Folge sowohl in ihrer Erstverantwortung als auch in der Berufung aus, dass keine liquiden Mittel in der Gesellschaft vorhanden…
…diesem Bereich der Sozialversicherung grundsätzlich kein direkter Zusammenhang zwischen der Beitragszahlung und der Pensionsleistung, da bereits die Anmeldung genügt, um die Leistungsanwartschaft in Gang zu setzen. Das bezeichnete Versicherungsverhältnis wird auch hier nicht vom Dienstgeber für den Arbeitnehmer "besorgt", sondern besteht seit der ersten Tätigkeit…
…Abs. 2 GSpG keine neue Steuer regelt, sondern eine Legaldefinition zu § 1 Abs. 1 GSpG, der ebenfalls neu gefasst wurde, darstellt. Im Gegenteil, die Doppelbesteuerung wurde dadurch vermieden, dass die Bestimmungen über die Glücksspielabgaben §§ 57 bis 59 GSpG erst nach Außerkrafttreten der alten Version des …
…geht der Bw. selbst auch anlässlich seiner Veranlagung für das Jahr 1996 aus. Nur sieht er diesen Zeitpunkt erst zum 1. Jänner 1996 verwirklicht. Da dem Schreiben des Bw. vom 4. Juli 1997 zufolge nach dem 20. Juli 1995 keine Provisionen mehr zugeflossen sind und…
…erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich und das weltweite Ausland. ... § 2 Zweck des Vereins Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist ein gemeinnütziger und darauf gerichtet, Personen, die einer Hilfeleistung durch Rettungs- Hilfs- und andere humanitäre Maßnahmen bedürfen, zu unterstützen. Ihre Tätigkeit ist keine…
…diesem Bereich der Sozialversicherung grundsätzlich kein direkter Zusammenhang zwischen der Beitragszahlung und der Pensionsleistung, da bereits die Anmeldung genügt, um die Leistungsanwartschaft in Gang zu setzen. Das bezeichnete Versicherungsverhältnis wird auch hier nicht vom Dienstgeber für den Arbeitnehmer "besorgt", sondern besteht seit der ersten Tätigkeit…
…diesem Bereich der Sozialversicherung grundsätzlich kein direkter Zusammenhang zwischen der Beitragszahlung und der Pensionsleistung, da bereits die Anmeldung genügt, um die Leistungsanwartschaft in Gang zu setzen. Das bezeichnete Versicherungsverhältnis wird auch hier nicht vom Dienstgeber für den Arbeitnehmer "besorgt", sondern besteht seit der ersten Tätigkeit…
…diesem Bereich der Sozialversicherung grundsätzlich kein direkter Zusammenhang zwischen der Beitragszahlung und der Pensionsleistung, da bereits die Anmeldung genügt, um die Leistungsanwartschaft in Gang zu setzen. Das bezeichnete Versicherungsverhältnis wird auch hier nicht vom Dienstgeber für den Arbeitnehmer "besorgt", sondern besteht seit der ersten Tätigkeit…
…diesem Bereich der Sozialversicherung grundsätzlich kein direkter Zusammenhang zwischen der Beitragszahlung und der Pensionsleistung, da bereits die Anmeldung genügt, um die Leistungsanwartschaft in Gang zu setzen. Das bezeichnete Versicherungsverhältnis wird auch hier nicht vom Dienstgeber für den Arbeitnehmer "besorgt", sondern besteht seit der ersten Tätigkeit…
…zum "Glücksspiel" wird, mit Verweis auf Staringer. Das Optionsmodell ist "durch eine absolute Versteinerungswirkung gekennzeichnet und erlaubt in keinen Fällen ein Abgehen von der ursprünglichen Optionsentscheidung." Weiters wird hingewiesen, dass das Optionsmodell im Vergleich zu typischen Wahlrechten eine Sonderstellung einnimmt (s. Fürnsinn, Teilwertabschreibungen von Beteiligungen…