…Amtsbeauftragten kein Erfolg beschieden sein. Zum Berufungsvorbringen des Amtsbeauftragen hinsichtlich der bei der Beschuldigten wegen Nichtentrichtung der gegenständlichen Abgaben eingetretenen Bereicherung in Höhe der Differenz zwischen der Geldstrafe und den verkürzten Abgaben ist auszuführen, dass zum Einem aus dem Umstand der nicht erfolgen Schadensgutmachung nicht…
…aufgrund schwerer Alkoholabhängigkeit seine ihm bekannten abgabenrechtlichen Verpflichtungen derartig vernachlässigt habe, dass er für die Jahre 1998 bis 2000 keine Umsatzsteuerjahreserklärungen eingebracht habe, wodurch Umsatzsteuer in der Gesamthöhe von € 29.069,13 verkürzt worden sei. Weiters habe er für den Zeitraum Jänner bis August…
…und subjektiver Hinsicht erfülle. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit der Bw. und ihr Geständnis, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der Bw. vom 28. August 2006…
…nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage entrichtet]. Die Verwirklichung dieser Taten habe er für gewiss gehalten, weil tatsächlich "auch keine Schadensgutmachung entstanden sei" [Wohl gemeint: Weil er die Vorauszahlungen auch in der Folge nicht entrichtet habe]. Weiters habe S veranlasst, dass die genannten Lohnsteuern…
…des Erschwerungsgrundes. Einer weitergehenden Strafherabsetzung standen unter dem Gesichtspunkt, dass der Bw. zwar Fehler eingesteht, jedoch ein reumütiges Geständnis nicht abgegeben und auch keine Schadensgutmachung geleistet hat, sowohl spezial- als auch generalpräventive Erwägungen entgegen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. November 2010
…keine Eintragung. Festgestellt wird, dass die Beschuldigte, wie im Spruch im Detail angeführt, Umsatzsteuervoranmeldungen nicht abgegeben hat, sodass die angeführte Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuern eingetreten ist. Von der Beschuldigten wurde dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Es wurde bisher keine Schadensgutmachung…
…Besteuerungsgrundlagen durch Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Jahreserklärungen eine zu geringe Steuerleistung herbeiführen wollte. In Anbetracht dieses hohen Verschuldensgrades und des Umstandes, dass bislang keine Schadensgutmachung durch den Bw. erfolgt ist, erweist sich die erstinstanzlich festgesetzte Geldstrafe und die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe, trotz seiner äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen…
…1 lit. a entsprechenden Handlung zum Zeitpunkt des Beginns der Verfolgungshandlungen begrifflich aus. Die Finanzstrafbehörde werte die Selbstanzeige zwar als rechtzeitig, erblicke jedoch in der gleichzeitig erfolgten Zahlung der Ausgleichsquote zu Unrecht keine Schadensgutmachung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG. Die Wirkungen eines außergerichtlichen…
…nicht möglich, da er kein Geld hat. Zur Strafbemessung wurde kein Milderungsgrund vorgebracht und sind auch keine aus dem Akteninhalt zu erkennen. Aus dem Abgabenkonto ist zu ersehen, dass der Beschuldigte keine Schadensgutmachung geleistet hat und derzeit ein Gesamtbetrag von € 111.135,81 gemäß §…
…Abgabenverkürzung gerichtet, Geld wird aus dem Unternehmen abgezogen, im Insolvenzverfahren wird keine Konkursquote festgelegt, es erfolgt keine Schadensgutmachung) eine gegenüber Beschuldigten, die für allfällige Haftungsmaßnahmen im Inland zur Verfügung stehen] eine Erhöhung der Geldstrafe auf das aus dem Spruch ersichtliche Ausmaß durchaus geboten, wobei Milderungsgründe…
…nicht gegen den Schuldspruch, sondern gegen die Strafhöhe. Laut dem bei der Berufungsverhandlung eingesehenen Abgabenkonto betreffend den Beschuldigten ist hinsichtlich der verkürzten Umsatzsteuern keine Schadensgutmachung erfolgt. Dr. X weist laut Abfragen außer der obgenannten Strafverfügung keine weiteren Vorstrafen in finanzstrafrechtlicher Hinsicht auf, wohl aber wurde…
…habe keine weiteren Angaben oder Rechtfertigungen zu den Anschuldigungen gemacht. Aus diesen Gründen seien die strafbestimmenden Wertbeträge, wie im Spruch ersichtlich, anhand einer Schätzung festgestellt worden. Es sei keine Schadensgutmachung erfolgt. Somit habe der Beschuldigte vorsätzlich Umsatzsteuer in der Höhe von € 2.127,00…
…dass in Bezug auf Schuldspruch I.) des erstinstanzlichen Erkenntnisses eine weitgehende Schadensgutmachung erfolgt ist, haften doch von den erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Verkürzungsbeträge derzeit nur noch € 3.042,34 aus. Keine Schadensgutmachung ist hinsichtlich der unter Schuldspruch II.) zugrunde gelegten Beträgen an Umsatzsteuer…
…eine erfolgte teilweise Schadensgutmachung sowie die angespannte finanzielle Lage und die abgegebenen Selbstanzeigen an, als erschwerend hingegen den längeren Tatzeitraum. Dazu ist seitens des Unabhängigen Finanzsenates ergänzend festzustellen, dass hinsichtlich der unter Schuldspruch A) der gegenständlichen Berufungsentscheidung genannten Umsatzsteuervorauszahlungen keine Schadensgutmachung erfolgt ist (die verfahrensgegenständlichen…
…Sinne des § 25 FinStrG gesprochen werden kann. Dies umso mehr, als die zugrunde liegenden Umsatzsteuerbeträge zum Zeitpunkt der Entscheidung nach wie vor aushaften und somit insoweit keine Schadensgutmachung erfolgt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 26.11.1998, 98/16/0199, ausgesprochen, dass bei…
…lit. a FinStrG begangen. Bei der Strafbemessung sei mildernd der bisherige ordentliche Wandel gewertet worden, als erschwerend kein Umstand. Bei diesen Strafzumessungsgründen sowie der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages und der Tatsache, dass keine Schadensgutmachung vorliege, halte der Senat bei der wirtschaftlichen Lage des Bw. eine…
…und keine Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden. Die jeweiligen Meldungen seien teils erheblich verspätet erfolgt. Bezüglich der lohnabhängigen Abgaben sei es zu teils erheblich verspäteten Meldungen gekommen bzw. sei deren Festsetzung nach einer Lohnsteuerprüfung vom 21. Dezember 2005 auf Grund von Abfuhrdifferenzen erfolgt. Bisher habe keine Schadensgutmachung…
…Vorgänge, welche als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zu qualifizieren sind. Diesbezüglich ist bis dato keine Schadensgutmachung erfolgt (Buchungsabfrage). Hinsichtlich der Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß Abs. 2…
…nach Meinung des Senates der Bw. eine Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Diese Überlegungen würden auch auf die Tatsache, dass keine Schadensgutmachung vorliege, gestützt werden. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, als erschwerend hingegen zwei Vorstrafen…
…aus generalpräventiven Gründen nicht möglich. Bedenkt man, dass die verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen von der Abgabenbehörde erster Instanz als uneinbringlich abgeschrieben werden mussten, somit keine Schadensgutmachung erfolgt ist, so bleibt für eine weitergehende Strafminderung kein Raum. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. Dezember 2005