…Weitergabe nicht vorgelegen hätten. Gegen diese Entscheidung legte der anwaltlich vertretene Bf mit Schreiben vom 13. März 2013 form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Diese hatte keinen Erfolg. Sie wurde mit Berufungsvorentscheidung (BVE) des Zollamtes X vom 06. Juni 2013 als unbegründet abgewiesen…
…der Genehmigung für eine Loco-Fahrt in Österreich verwendet. Der Tatbestand einer Transit-Fahrt wurde nie verwirklicht, wodurch es verfahrensgegenständlich auch zu keiner Pflichtverletzung gekommen ist; allein die Beabsichtigung einer Transitfahrt ist im Sinne des EuGH-Urteils in der Rs C-351/10, Laki Dooel…
…Aufstellung enthaltenen Versandverfahren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden seien. Eine vorübergehende Verwahrung sei in keinem der Fälle durchgeführt worden. Außerdem seien Schirmständer aus Granit nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in die Warennummer 6802 9310 00 eingereiht worden. Richtigerweise seien Schirmständer jedoch ohne Rücksicht auf ihre stoffliche…
…17. Februar 2003), weshalb der Bw. diesfalls mangels Bestehens einer Zahlungsverpflichtung keine Pflichtverletzung begehen konnte. Da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraussetzt, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch nicht erloschen ist (VwGH 17.5.1991, 90…
…Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschuldigkeiten möglich ist. Abgesehen davon ist auch nicht nachvollziehbar, worin die (schuldhafte) Pflichtverletzung zu erblicken sein sollte, zumal ein Antrag auf Nachsicht zur Sanierung des Unternehmens wohl keine Pflichtverletzung darstellt, die vom außergerichtlichen Ausgleich betroffenen Abgabenschuldigkeiten entsprechend der mit dem Finanzamt getroffenen Vereinbarung…
…Oktober erfolgten Ausscheidens als Geschäftsführer keine Pflichtverletzung begehen. Weiters waren aus diesem Grund mangels Zuordnung zu den einzelnen Voranmeldungszeiträumen die für das Jahr 1997 vorgeschriebenen Umsatzsteuerbeträge (€ 111.507,89) sowie die Nachforderungen an Lohnabgaben samt Säumniszuschlag (€ 90.015,40) insgesamt aus der Haftung…
…widrigenfalls von der Behörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Mit Schriftsatz vom 16. Juli 2003 wurde gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung Vorlageantrag eingebracht. Es wurde kein weiteres Vorbringen erstattet. Die haftungsgegenständlichen Abgaben haften bis auf einen Betrag von 263,74 € am Abgabenkonto der Primärschuldnerin…
…widrigenfalls von der Behörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Mit Schriftsatz vom 16. Juli 2003 wurde gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung Vorlageantrag eingebracht. Es wurde kein weiteres Vorbringen erstattet. Die haftungsgegenständlichen Abgaben haften bis auf einen Betrag von 263,34 € am Abgabenkonto der Primärschuldnerin…
…Es war für ihn daher nicht vorhersehbar, dass die o.a. Betriebsausgaben durch die Betriebsprüfung nicht anerkannt wurden. Daher ist nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz diesbezüglich keine Pflichtverletzung des Bw. gegeben. Der Berufung war daher stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 2…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…erfolgen hätte können. Abschließend wandte die Bw. ein, dass bei den Überprüfungen der Abfuhr der Abgaben von der Wiener Gebietskrankenkasse sowie der Bauarbeiterurlaubskassa keine Pflichtverletzungen festgestellt worden wären. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2005 ersuchte das Finanzamt, die Rückstandsentwicklung ab 2001 bei den Wiener Stadtwerken…
…Umsatzsteuererklärung 1996 noch offen war. Entgegen den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung hat der Bw. somit keine Pflichtverletzung in Form einer Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Steuererklärungen 1996 begangen. Eine Verletzung von Offenlegungs- und Wahrheitspflichten in Form der Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen 1996…
…aus, dass der Haftungsbescheid erlassen worden sei, ohne dass er jemals eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten habe, nachzuweisen, dass er keine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO im Zusammenhang mit den uneinbringlichen Steuern und Abgaben der M-GmbH zu vertreten habe. Sollten…
…Juni 2000 hingewiesen. Diesbezüglich seien bis dato keine weiteren Einwände vorgebracht worden. Die Zustellung der Bescheide betreffend die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen sei aufgrund der Konkurseröffnung an den Masseverwalter vorgenommen worden. Die schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. als Geschäftsführer sei kausal für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gewesen…
…untätig und löschungsreif und liege keine Verkürzung vor, wenn eine Tätigkeit gar nicht oder nicht mehr ausgeübt worden sei. Im Übrigen habe der Bw. sein Äußerstes getan, um die Löschung herbeizuführen, und dies auch bewiesen, sodass dem Bw. auch hier keine Pflichtverletzung anzulasten sei. Die…