…Weitere Anhaltspunkte dafür, dass liquide Mittel vorhanden waren liegen nicht vor. Im Hinblick auf die völlige Mittellosigkeit der Gesellschaft liegt auch keine Pflichtverletzung des Bf. im Zusammenhang mit der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten vor. Der Beschwerde war somit stattzugeben und der angefochtene Haftungsbescheid aufzuheben. Zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache A., vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 14.6.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Feldkirch Wolfurt vom 16.05.2018, Zahl: **, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der…
…Weitergabe nicht vorgelegen hätten. Gegen diese Entscheidung legte der anwaltlich vertretene Bf mit Schreiben vom 13. März 2013 form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Diese hatte keinen Erfolg. Sie wurde mit Berufungsvorentscheidung (BVE) des Zollamtes X vom 06. Juni 2013 als unbegründet abgewiesen…
…der Genehmigung für eine Loco-Fahrt in Österreich verwendet. Der Tatbestand einer Transit-Fahrt wurde nie verwirklicht, wodurch es verfahrensgegenständlich auch zu keiner Pflichtverletzung gekommen ist; allein die Beabsichtigung einer Transitfahrt ist im Sinne des EuGH-Urteils in der Rs C-351/10, Laki Dooel…
…Aufstellung enthaltenen Versandverfahren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden seien. Eine vorübergehende Verwahrung sei in keinem der Fälle durchgeführt worden. Außerdem seien Schirmständer aus Granit nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in die Warennummer 6802 9310 00 eingereiht worden. Richtigerweise seien Schirmständer jedoch ohne Rücksicht auf ihre stoffliche…
…jedoch ausdrücklich bestritten werde, dass den Bf. eine schuldhafte Pflichtverletzung treffen sollte, so ermangle dem Sachverhalt bereits die objektive Tatseite, nämlich die Verletzung von Pflichten. Der Bf. habe keine Pflichten verletzt, wie bereits oben ohne jeden Zweifel dargelegt hätte werden können, zumal sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen im…
…gefehlt haben, wäre dies mit Ersuchen um Ergänzung zu bereinigen gewesen. Auch der Grad des Verschuldens des Bf. an der behaupteten Pflichtverletzung sei in keiner Weise erhoben oder gewürdigt worden. Der Bf. gebe seine Einkommens- und Vermögenssituation wie folgt bekannt: Vermögen: Barvermögen: incl. Depot €…
…17. Februar 2003), weshalb der Bw. diesfalls mangels Bestehens einer Zahlungsverpflichtung keine Pflichtverletzung begehen konnte. Da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraussetzt, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch nicht erloschen ist (VwGH 17.5.1991, 90…
…Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschuldigkeiten möglich ist. Abgesehen davon ist auch nicht nachvollziehbar, worin die (schuldhafte) Pflichtverletzung zu erblicken sein sollte, zumal ein Antrag auf Nachsicht zur Sanierung des Unternehmens wohl keine Pflichtverletzung darstellt, die vom außergerichtlichen Ausgleich betroffenen Abgabenschuldigkeiten entsprechend der mit dem Finanzamt getroffenen Vereinbarung…
…Oktober erfolgten Ausscheidens als Geschäftsführer keine Pflichtverletzung begehen. Weiters waren aus diesem Grund mangels Zuordnung zu den einzelnen Voranmeldungszeiträumen die für das Jahr 1997 vorgeschriebenen Umsatzsteuerbeträge (€ 111.507,89) sowie die Nachforderungen an Lohnabgaben samt Säumniszuschlag (€ 90.015,40) insgesamt aus der Haftung…
…widrigenfalls von der Behörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Mit Schriftsatz vom 16. Juli 2003 wurde gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung Vorlageantrag eingebracht. Es wurde kein weiteres Vorbringen erstattet. Die haftungsgegenständlichen Abgaben haften bis auf einen Betrag von 263,74 € am Abgabenkonto der Primärschuldnerin…
…widrigenfalls von der Behörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Mit Schriftsatz vom 16. Juli 2003 wurde gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung Vorlageantrag eingebracht. Es wurde kein weiteres Vorbringen erstattet. Die haftungsgegenständlichen Abgaben haften bis auf einen Betrag von 263,34 € am Abgabenkonto der Primärschuldnerin…
…Zulässigen nicht zu entrichten. Zum Zeitpunkt des Turniers und der Fälligkeit der Abgabe ständen außerdem die liquiden Mittel zur Entrichtung der Abgabe nicht zur Verfügung, auch deshalb stelle die Nichtentrichtung der Abgabe keine Pflichtverletzung dar. 4. Unbilligkeit: Es würde unbillig sein, den Bf zur Haftung…
…könne nicht von einem Verschulden des Geschäftsführers gesprochen werden. Weiters könne eine Globalzession, die als entsprechende Finanzierungsform gewählt worden sei, keine schuldhafte Pflichtverletzung darstellen, vor allem, wenn diese zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung viele Jahre vorher eingegangen worden sei bzw. lange vor einem - nicht absehbaren - Insolvenzverfahren…
…für eine Haftung, stützte sich die Beschwerde auch auf sachliche Unbilligkeit der Inanspruchnahme zur Haftung, kein Vorliegen einer Pflichtverletzung und falsche Ermessensübung (siehe ausführlich im Verfahrensgang dargestellt). Es wurde beantragt, der Beschwerde stattzugeben und den bekämpften Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben und in eventu beantragt, der Beschwerde…
…Es war für ihn daher nicht vorhersehbar, dass die o.a. Betriebsausgaben durch die Betriebsprüfung nicht anerkannt wurden. Daher ist nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz diesbezüglich keine Pflichtverletzung des Bw. gegeben. Der Berufung war daher stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 2…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…
…begleichen zu können, da die Banken sämtliche Kredite fällig gestellt hätten. Folglich könne dem Bw. keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Seine einzige Funktion als Geschäftsführer hätte allein darin bestanden, die Liquidation der Gesellschaften einzuleiten. In Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2008 teilte…