…sei. Die Nennung des Wiederaufnahmegrundes bzw. der Wiederaufnahmegründe ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Berufungsbehörde sich bei Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen darf; sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz…
…BAO ist die praktisch alleinige Handhabe um rechtskräftige Bescheide auf Grund von Feststellungen anlässlich abgabenbehördlicher Prüfungen (§§ 147 ff BAO) beseitigen und Berichtigungen vornehmen zu können. Nicht die Prüfung sondern die anlässlich der Prüfung festgestellten Wiederaufnahmegründe berechtigen zur Beseitigung der Rechtskraft und in der Folge zur…
…von jenen abweichen, die sich insgesamt als Folge der Wiederaufnahme eines Verfahrens ergeben, desto mehr Gewicht ist den rechtlichen Interessen des Abgabepflichtigen am Weiterbestand des bisher erlassenen rechtskräftigen Bescheides beizumessen. Da eine geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhaltes bzw. eine geänderte Rechtsauffassung keinen Wiederaufnahmegrund…
…in Betracht. In weiterer Folge sei einerseits die Wohnung - unter Bedachtnahme auf eine, keine Betragsangaben beinhaltende Umbauliste - besichtigt worden, andererseits die Bw. aufgefordert worden, die der Bemessung des Jahresbetrages von öS 228.000,00 zugrunde liegenden, - gegenüber dem Untermieter gelegten - Rechnungen nachzureichen. Angesichts der Tatsache…
…offenen", also nicht verrechneten Behandlungen eines einstellbaren Zeitraumes auf. Diese Funktion hat leider den Nachteil, dass bei Patienten, bei denen von mir kein Honorar verlangt wird wie z. B. Familienangehörige, Kollegen und deren nahe Angehörige die Behandlung mit einer Stornorechnung "abgerechnet" werden muss, weil die…
…zu § 307 BAO). Auch im vorliegenden Berufungspunkt steht außer Streit, dass die in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide nach § 303 Abs. 4 BAO einer Begründung mit entsprechender Nennung bzw. Anführung von Wiederaufnahmsgründen bedürfen, um gleichzeitig einen rechtmäßigen (neuen) Sachbescheid iSd § 307 BAO, als gemeinsames Verfahrensziel, erlassen zu…
…Das Finanzamt erließ die angefochtenen Bescheide. Dabei führte es im Wiederaufnahmebescheid keine Wiederaufnahmegründe an. Auch begründete es die Ermessensentscheidung nicht. Den Einkommensteuerbescheid begründend führte es aus, der Kirchenbeitrag könne nur im Ausmaß von 75 € als Sonderausgabe berücksichtigt werden und der Sonderausgabenerhöhungsbetrag stehe erst ab…
…nicht vor (oder hat dieses die Wiederaufnahme tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmsgrund gestützt), muss die Berufungsbehörde den vor ihr angefochtenen Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ersatzlos beheben. Am Finanzamt liegt es dann, ob es etwa von der Berufungsbehörde entdeckte andere Wiederaufnahmsgründe aufgreift und zu einer (auch) neuerlichen Wiederaufnahme…
…die bei entsprechender Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten; keine neuen Tatsachen sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden oder höchstgerichtliche Erkenntnisse (Ritz, BAO³, § 303, Rz. 7bzw. Rz. 9). Taugliche Wiederaufnahmegründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente, die im neuen Sachbescheid zu berücksichtigen sind und geeignet sind…
…der zwingenden nachträglichen Anpassung gemäß § 295 Abs. 1 BAO jederzeit - also auch ohne Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen - möglich gewesen. 4. Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1992 bis 1997: a) Zum Einwand des mangelnden Bescheidcharakters der Grundlagenbescheide: In der mündlichen Berufungsverhandlung am 8. Juli 2004 wurde seitens des…
…Auch wenn es unzweifelhaft ist, dass neu hervorgekommene Lohnzettel Wiederaufnahmegründe darstellen, ist deshalb zu beachten, dass zum Spruch eines Einkommensteuerbescheides zwar das Einkommen, nicht aber dessen exakte Zusammensetzung, die Nennung von Arbeitgebern oder die Qualifikation von Zuflüssen als bestimmte Einkünfte zählen. Diese ist nur Teil…
…geführten Beratungsgespräche über Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit dem Umbau. Die (behauptete) Kundmachung der Vermietungsabsicht ab dem Jahr 2001 an entsprechend interessierte Gäste und Mieter sei ohne Nennung von Namen und Adressen erfolgt und diene daher nicht zur Glaubhaftmachung. Die Bezeichnung des Gebäudes als "Appartementhaus" auf…
…keine neuen Tatsachen sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden (Rz 9) oder höchstgerichtliche Erkenntnisse. d. Wiederaufnahmegründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente, die im neuen Sachbescheid zu berücksichtigen sind und geeignet sind, seinen Spruch zu beeinflussen (Ritz, BAO, § 303, Rz 24). e. Taugliche Wiederaufnahmegründe liegen nur vor…
…Dies ist jedoch gegenständlich nicht der Fall, und wurde übrigens vom Bw. auch nicht behauptet. Aus all den angeführten Gründen liegt nach Ansicht des UFS auch keine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben vor, was vom Bw. auch nicht behauptet wurde. Es ist im…
…den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung (einschließlich Verböserung) abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Unzulässig wäre ein im Berufungsverfahren vorgenommener Austausch von Wiederaufnahmsgründen, wenn sich also der von der Abgabehörde I. Instanz herangezogene Grund im Berufungsverfahren als untauglich herausstellt, jedoch ein anderer vorliegt…
…FA die Wiederaufnahmsbescheide nicht mit Hinweis auf die Tz 13 begründet habe. Ein Nachschieben von Wiederaufnahmsgründen durch den UFS sei nicht zulässig (unter Hinweis auf VwGH 2003/15/0141). Im Schreiben an den UFS vom 19. Februar 2010 nahm das FA zur Vorhaltsbeantwortung der Bw…
…hätten sie sich entschlossen, einen rein privaten Bauvertrag (kein Kaufvertrag) mit der Firma G. abzuschließen und Herrn Baumeister Gr. zu ihrem gesetzlich befugten Bauführer zu verpflichten. Die von der Firma G. erstellten und vorgelegten Baupläne würde nach ihren Wünschen abgeändert und anschließend gemeinsam ein Leistungsverzeichnis…
…weder in der Berufungsvorentscheidung, noch in der Berufungsentscheidung erstmals herangezogen werden VwGH 30.11.1999, 94/14/0124; 14.5.1991, 90/14/0262). Der strittige Wiederaufnahmebescheid stützt sich daher auf keinen Wiederaufnahmegrund, weshalb dieser aufzuheben war. Grunderwerbsteuer Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch…
…hätten sie sich entschlossen, einen rein privaten Bauvertrag (kein Kaufvertrag) mit der Firma G. abzuschließen und Herrn Baumeister Gr. zu ihrem gesetzlich befugten Bauführer zu verpflichten. Die von der Firma G. erstellten und vorgelegten Baupläne würde nach ihren Wünschen abgeändert und anschließend gemeinsam ein Leistungsverzeichnis…
…weder in der Berufungsvorentscheidung, noch in der Berufungsentscheidung erstmals herangezogen werden VwGH 30.11.1999, 94/14/0124; 14.5.1991, 90/14/0262). Der strittige Wiederaufnahmebescheid stützt sich daher auf keinen Wiederaufnahmegrund, weshalb dieser aufzuheben war. Grunderwerbsteuer Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch…