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UFSL RV/1061-L/11Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen, maßgeblicher Zeitpunkt der Kenntnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…sei. Die Nennung des Wiederaufnahmegrundes bzw. der Wiederaufnahmegründe ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Berufungsbehörde sich bei Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen darf; sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz…

UFSL RV/0036-L/02Provisionszahlungen an eine Firma mit Sitz auf den Kanal Inseln als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…BAO ist die praktisch alleinige Handhabe um rechtskräftige Bescheide auf Grund von Feststellungen anlässlich abgabenbehördlicher Prüfungen (§§ 147 ff BAO) beseitigen und Berichtigungen vornehmen zu können. Nicht die Prüfung sondern die anlässlich der Prüfung festgestellten Wiederaufnahmegründe berechtigen zur Beseitigung der Rechtskraft und in der Folge zur…

UFSL RV/0177-L/07Keine Wiederaufnahme bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…von jenen abweichen, die sich insgesamt als Folge der Wiederaufnahme eines Verfahrens ergeben, desto mehr Gewicht ist den rechtlichen Interessen des Abgabepflichtigen am Weiterbestand des bisher erlassenen rechtskräftigen Bescheides beizumessen. Da eine geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhaltes bzw. eine geänderte Rechtsauffassung keinen Wiederaufnahmegrund…

UFSW RV/1758-W/04Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen Berechtigung einer Abschreibung gemäß § 28 Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2009

…in Betracht. In weiterer Folge sei einerseits die Wohnung - unter Bedachtnahme auf eine, keine Betragsangaben beinhaltende Umbauliste - besichtigt worden, andererseits die Bw. aufgefordert worden, die der Bemessung des Jahresbetrages von öS 228.000,00 zugrunde liegenden, - gegenüber dem Untermieter gelegten - Rechnungen nachzureichen. Angesichts der Tatsache…

UFSW RV/2284-W/06Taugliche Wiederaufnahmegründe müssen zu einen anderen Spruch führen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2007

…offenen", also nicht verrechneten Behandlungen eines einstellbaren Zeitraumes auf. Diese Funktion hat leider den Nachteil, dass bei Patienten, bei denen von mir kein Honorar verlangt wird wie z. B. Familienangehörige, Kollegen und deren nahe Angehörige die Behandlung mit einer Stornorechnung "abgerechnet" werden muss, weil die…

UFSK RV/0562-K/071. Keine Verfahrensbescheidaufhebung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Wiederaufnahmsgründe zu Folge der Nennung der hervorgekommenen Tatsachen in der Begründung des gleichzeitig erlassenen (neuen) Sachbescheides 2. "Kleines" Pendlerpauschale - Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…zu § 307 BAO). Auch im vorliegenden Berufungspunkt steht außer Streit, dass die in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide nach § 303 Abs. 4 BAO einer Begründung mit entsprechender Nennung bzw. Anführung von Wiederaufnahmsgründen bedürfen, um gleichzeitig einen rechtmäßigen (neuen) Sachbescheid iSd § 307 BAO, als gemeinsames Verfahrensziel, erlassen zu…

UFSF RV/0075-F/061. Nachschieben von Wiederaufnahmsgründen im Berufungsverfahren unzulässig. 2. Berufung gegen einen aufgehobenen Bescheid unzulässig. 3. Anspruchszinsenbescheid an Abgabenbescheid gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2007

…Das Finanzamt erließ die angefochtenen Bescheide. Dabei führte es im Wiederaufnahmebescheid keine Wiederaufnahmegründe an. Auch begründete es die Ermessensentscheidung nicht. Den Einkommensteuerbescheid begründend führte es aus, der Kirchenbeitrag könne nur im Ausmaß von 75 € als Sonderausgabe berücksichtigt werden und der Sonderausgabenerhöhungsbetrag stehe erst ab…

UFSW RV/3459-W/08Bescheidmäßige Festsetzung von Gesellschaftsteuer mehr als 1 Jahr nach Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages ohne Angabe eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011

…nicht vor (oder hat dieses die Wiederaufnahme tatsächlich auf keinen Wiederaufnahmsgrund gestützt), muss die Berufungsbehörde den vor ihr angefochtenen Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ersatzlos beheben. Am Finanzamt liegt es dann, ob es etwa von der Berufungsbehörde entdeckte andere Wiederaufnahmsgründe aufgreift und zu einer (auch) neuerlichen Wiederaufnahme…

UFSL RV/0313-L/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der geltend gemachte Grund zu keinem anders lautenden Bescheid führen würde; Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes durch den steuerlichen Vertreter ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…die bei entsprechender Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten; keine neuen Tatsachen sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden oder höchstgerichtliche Erkenntnisse (Ritz, BAO³, § 303, Rz. 7bzw. Rz. 9). Taugliche Wiederaufnahmegründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente, die im neuen Sachbescheid zu berücksichtigen sind und geeignet sind…

UFSG RV/0077-G/021. Wiederaufnahme des Verfahrens (ua. Einwand der fehlenden Begründung) 2. Einwand der mangelnden Bescheidqualität der Grundlagenbescheide 3. Bekämpfung von Feststellungen im Grundlagenbescheid mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…der zwingenden nachträglichen Anpassung gemäß § 295 Abs. 1 BAO jederzeit - also auch ohne Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen - möglich gewesen. 4. Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1992 bis 1997: a) Zum Einwand des mangelnden Bescheidcharakters der Grundlagenbescheide: In der mündlichen Berufungsverhandlung am 8. Juli 2004 wurde seitens des…

UFSS RV/0591-S/11Bloße Auswechslung des Arbeitgebers mit praktisch gleichbleibenden Bemessungsgrundlagen rechtfertigt keine Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…Auch wenn es unzweifelhaft ist, dass neu hervorgekommene Lohnzettel Wiederaufnahmegründe darstellen, ist deshalb zu beachten, dass zum Spruch eines Einkommensteuerbescheides zwar das Einkommen, nicht aber dessen exakte Zusammensetzung, die Nennung von Arbeitgebern oder die Qualifikation von Zuflüssen als bestimmte Einkünfte zählen. Diese ist nur Teil…

UFSG RV/0655-G/06Beginn der Unternehmereigenschaft; Geltendmachung von Vorsteuern vor Erzielung von Einnahmen (hier: aus Vermietung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…geführten Beratungsgespräche über Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit dem Umbau. Die (behauptete) Kundmachung der Vermietungsabsicht ab dem Jahr 2001 an entsprechend interessierte Gäste und Mieter sei ohne Nennung von Namen und Adressen erfolgt und diene daher nicht zur Glaubhaftmachung. Die Bezeichnung des Gebäudes als "Appartementhaus" auf…

UFSL RV/1339-L/07Wiederaufnahme des Verfahrens bei Wegfall des Grundlagenbescheides wegen des Vorliegens eines "Nichtbescheides".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…keine neuen Tatsachen sind Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden (Rz 9) oder höchstgerichtliche Erkenntnisse. d. Wiederaufnahmegründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente, die im neuen Sachbescheid zu berücksichtigen sind und geeignet sind, seinen Spruch zu beeinflussen (Ritz, BAO, § 303, Rz 24). e. Taugliche Wiederaufnahmegründe liegen nur vor…

UFSW RV/0554-W/05Pflichtveranlagung bei Überschreiten der Freibetragsgrenze iSd § 41 EStG 1988 durch Zuwendungen der ausländischen Konzernmutter des österreichischen Dienstgebers des Abgabepflichtigen an diesen Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010Teil 1/2

…Dies ist jedoch gegenständlich nicht der Fall, und wurde übrigens vom Bw. auch nicht behauptet. Aus all den angeführten Gründen liegt nach Ansicht des UFS auch keine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben vor, was vom Bw. auch nicht behauptet wurde. Es ist im…

UFSW RV/3268-W/10Reise für Richteramtsanwärter 2008 nach Lissabon ist nicht abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2013Teil 2/3

…den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung (einschließlich Verböserung) abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Unzulässig wäre ein im Berufungsverfahren vorgenommener Austausch von Wiederaufnahmsgründen, wenn sich also der von der Abgabehörde I. Instanz herangezogene Grund im Berufungsverfahren als untauglich herausstellt, jedoch ein anderer vorliegt…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 2/4

…FA die Wiederaufnahmsbescheide nicht mit Hinweis auf die Tz 13 begründet habe. Ein Nachschieben von Wiederaufnahmsgründen durch den UFS sei nicht zulässig (unter Hinweis auf VwGH 2003/15/0141). Im Schreiben an den UFS vom 19. Februar 2010 nahm das FA zur Vorhaltsbeantwortung der Bw…

UFSL RV/0075-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ohne Nennung eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005Teil 1/2

…hätten sie sich entschlossen, einen rein privaten Bauvertrag (kein Kaufvertrag) mit der Firma G. abzuschließen und Herrn Baumeister Gr. zu ihrem gesetzlich befugten Bauführer zu verpflichten. Die von der Firma G. erstellten und vorgelegten Baupläne würde nach ihren Wünschen abgeändert und anschließend gemeinsam ein Leistungsverzeichnis…

UFSL RV/0075-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ohne Nennung eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005Teil 2/2

…weder in der Berufungsvorentscheidung, noch in der Berufungsentscheidung erstmals herangezogen werden VwGH 30.11.1999, 94/14/0124; 14.5.1991, 90/14/0262). Der strittige Wiederaufnahmebescheid stützt sich daher auf keinen Wiederaufnahmegrund, weshalb dieser aufzuheben war. Grunderwerbsteuer Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch…

UFSL RV/0074-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ohne Nennung eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005Teil 1/2

…hätten sie sich entschlossen, einen rein privaten Bauvertrag (kein Kaufvertrag) mit der Firma G. abzuschließen und Herrn Baumeister Gr. zu ihrem gesetzlich befugten Bauführer zu verpflichten. Die von der Firma G. erstellten und vorgelegten Baupläne würde nach ihren Wünschen abgeändert und anschließend gemeinsam ein Leistungsverzeichnis…

UFSL RV/0074-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ohne Nennung eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2005Teil 2/2

…weder in der Berufungsvorentscheidung, noch in der Berufungsentscheidung erstmals herangezogen werden VwGH 30.11.1999, 94/14/0124; 14.5.1991, 90/14/0262). Der strittige Wiederaufnahmebescheid stützt sich daher auf keinen Wiederaufnahmegrund, weshalb dieser aufzuheben war. Grunderwerbsteuer Gemäß § 307 Abs. 3 BAO tritt durch…