…darum angesucht, noch etwas unterschrieben habe. Er habe keine Kenntnis von Zuschüssen für sein Kind an die geschiedene Gattin und beantrage deshalb die Bescheide aufzuheben. Das Finanzamt legte die Berufungen an den UFS zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 18 Abs. 1…
…abermals, dass sein Arbeitgeber, Steuerberater L StB, vom gesamten Vorgang, insbesondere von der von ihm (Bw.) entwickelten Steuerersparniskonstruktion, keine Kenntnis gehabt habe. Das Vorbringen des Bw. gründet sich sonach im Wesentlichen auf die Argumentation, dass zwischen ihm und B zwar ein Beratungshonorar vereinbart worden sei…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
… dem Finanzamt wurde dieser Sachverhalt durch die Mitteilung der Versicherungsanstalt vom 18. November. 2002 bekannt. Diese Vorgangsweise ist keineswegs außergewöhnlich, sodass für das Finanzamt keine Veranlassung bestand, ein Ermittlungsverfahren bezüglich der vom Versicherer tatsächlich ausbezahlten Leistungen einzuleiten. Somit erwies sich der nach Bescheiderlassung bekannt gewordene…
…besteuert werden. Bei der Rückzahlung von ehemaligen Pflichtbeiträgen nach § 70 Abs.2 ASVG durch den Versicherungsträger erlangt der Dienstgeber aber in der Regel keine Kenntnis vom Rückfluss der seinerzeit von ihm gemäß § 16 Abs.1 Z.4 EStG als Werbungskosten berücksichtigten Pflichtbeiträge an den Dienstnehmer…
…erforderlich, dass das neu zuständige Amt Kenntnis (von seiner Zuständigkeit) hat. Nach Ansicht des Finanzamtes G hatte das Finanzamt W im Zeitpunkt der Bescheiderlassung keine Kenntnis davon, dass der Betriebssitz in deren Zuständigkeitsbereich übergegangen ist. Nach Ansicht des Finanzamtes G vermag das Schreiben vom 15…
…BGBl. 1955/189 (idF: nur ASVG); der Arbeitnehmeranteil werde ortsüblich vom Bezug des Bw einbehalten und gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil an die Wiener Gebietskrankenkasse abgeführt. Im Arbeitsvertrag des Bw werde - wie auch bei allen anderen örtlichen Bediensteten - in Artikel 8 darauf hingewiesen, dass der örtliche…
…Daraus ist zu schließen, dass selbst nach Ansicht der Bw diese Unterlagen erforderlich gewesen wären. Bei mehreren Vernehmungen der angeblichen Lieferanten und Vollmachtgeber zeigte sich, dass diese keine Kenntnis vom tatsächlichen Geschäftsablauf, dem Umfang der Umsätze, den Preisen oder den belieferten Kunden hatten. Die tatsächlich…
…Anschrift. Eine Mindestmaßnahme wäre der Versuch einer unmittelbaren Kontaktaufnahme gewesen. B.) MB 1.) Allgemeine unstrittige Daten nach der Aktenlage: siehe bei Darstellung des Verwaltungsgeschehens 2.) Tätigkeit des "Lieferanten" und des Bevollmächtigten Der UFS geht aufgrund der Aussagen des MB (keine Kenntnis von den Geschäftsfällen, Abnehmern…
…also aufgrund ihres Normgehaltes nur dann Wirkung, wenn der Tätigkeitsstaat gesetzwidrig keine Kenntnis vom Besteuerungsanspruch erlangt hat (Nichteinreichung einer Steuererklärung durch den Arbeitnehmer bzw. Nichtvornahme eines Lohnsteuerabzuges durch den Arbeitgeber), und deshalb keine Steuern geleistet wurden (EAS 2613). Diese Rückfallsklausel kommt hingegen nicht zum Tragen…
…Postsperre sei an den Bw. keine Bescheidzustellung erfolgt. Er habe erst anlässlich einer ihm bzw. seinem Rechtsfreund durch den Masseverwalter mit Schreiben vom 19. Mai 2008 übermittelten (dem Antrag in Kopie beigelegten) Forderungsanmeldung (ON 11/11) von diesem Umstand Kenntnis erlangt. Der Wiederaufnahmsantrag sei sohin…
…die er vom privaten Bankkonto überwiesen hatte, steuerlich im Zuge der einheitlichen Gewinnermittlung der Bw. als Sonderbetriebsausgaben geltend machen müsse. Für die zuständige Sachbearbeiterin der L. seien die Überweisungsbelege neu hervorgekommene Tatsachen, da sie bis zum gegenständlichen Antragszeitpunkt überhaupt keine Kenntnis über die Existenz dieser…
…Da das Finanzamt nicht nachweisen konnte, dass es im Zeitpunkt der Erlassung der wiederaufgenommenen Feststellungsbescheide keine Kenntnis vom dem als Wiederaufnahmegrund herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Wien hatte (und nicht bloß eine andere rechtliche Würdigung eines bereits bekannten Sachverhalts erfolgt ist), ist der Berufung bereits aus…
…Grunde nach bekannt gewesen. Damit habe sie bereits im Erstverfahren die nötige Kenntnis vom Bestand des zu beurteilenden Geschehens, um die Höhe der indirekten Leistungen, sofern relevant, mit wenigen Aufwand hinterfragen zu können. Doch habe das Finanzamt keine Zweifel an deren Nichtsteuerbarkeit, da sonst ein…