…keine Lieferung oder sonstige Leistung zu Grunde liegt, jedenfalls dann zu erfolgen hat, wenn damit keine Gefährdung des Steueraufkommens verbunden ist. Ein solcher Sachverhalt liegt im Berufungsfall vor. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Regelungen des § 11 Abs. 12 und Abs. 14 sowie des…
…anzusehen - keine umsatzsteuerbaren Tatbestände verwirklicht werden können, weshalb diesfalls ein Umsatzsteueraufkommen systemwidrig wäre. Indem die Amtspartei es unterlassen hat, im Sinne der vom EuGH zum § 11 Abs. 14 UStG 1994 entwickelten und vom VwGH bereits judizierten Rechtsprechung Feststellungen für das Vorliegen einer Gefährdung des Steueraufkommens…
…die Gefährdung des Steueraufkommens nicht vollständig beseitigt (etwa weil die Rückabwicklung eines vorgenommenen Vorsteuerabzuges nicht mehr möglich ist), so können die Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Rechnungsberichtigung davon abhängig machen, dass der Aussteller der Rechnung seinen guten Glauben nachweist. Gelingt dies nicht, kommt eine Ausfallshaftung des…
…bei richtiger Rechnungsausstellung gar keine Umsatzsteuer angefallen. Bei den Kunden handelt es sich um Privatkunden, die kein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Hier ist keine missbräuchliche Verwendung der falschen Rechnungen möglich. Die Rechnungskorrektur würde in diesem Fall also nicht der Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens dienen…
…die mangelnde Erfolgsaussicht der Berufung liege darin, dass nach der Judikatur des EuGH und VwGH eine Berichtigung einer Rechnung iSd § 11 Abs. 14 UStG nur dann zulässig sei, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt wird. Da diese Voraussetzung im gegenständlichen Fall nicht…
…die Rechnungsleger nicht gewusst, vom Bw haben die Zeugen kein Geld erhalten, von den Rechnungslegern eine Leistungserbringung an den Bw bestritten wurde oder nur eine solche von geringfügigem Ausmaß stattgefunden haben. Aus dem Schriftverkehr des Bw mit einigen Rechnungslegern gehe hervor, dass der Bw Schadenersatz…
…14 Rz 33 wird diese Ansicht des BFH als unverständlich bezeichnet. Unionsrechtlich besage nämlich EuGH 18.6.2009, C-566/07, Stadeco BV, dass mit der Regelung in Art. 21 Abs 1 lit c der 6. MwSt-RL der Gefährdung des Steueraufkommens entgegengewirkt werden soll…
… 11 Abs. 14 UStG 1994 geschuldet, da die Gefährdung des Steueraufkommens vom Aussteller der Rechnung nicht rechtzeitig beseitigt worden sei und die Bw. auch nicht nachweisen habe können, dass sie im guten Glauben die Umsatzsteuer in den jeweiligen Rechnungen ausgewiesen habe. Das Finanzamt folgte dieser…
…Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung verschleiert worden und bestehe eine Gefährdung des Steueraufkommens, welche zumindest nicht vollständig beseitigt worden ist (vgl. Mehlhardt in Melhardt/Tumpel, UStG, Art 7 Rz 54), wäre selbstredend auch grundsätzlich bei einer derartigen Konstellation einer angestrebten Sachverhaltsverschleierung die Erfüllung des Tatbestandes nach …
…Glauben des Bw möglich, da es durch die Versagung des Vorsteuerabzugs bei der W zu keiner Gefährdung des Steueraufkommens kam. Im Ergebnis ist somit die Gesamtauswirkung durch die rechtliche Beurteilung durch den UFS umsatzsteuerlich neutral, was der Rechtsprechung des EuGH und einer angemessenen Beurteilung des…
…der verfehlten Rechnungsausstellung mit Umsatzsteuerausweis eine Gefährdung des Steueraufkommens nicht erwächst. Diesfalls kann eine Berichtigung der Rechnung auch dann nicht verwehrt werden, wenn ihre Ausstellung mit Umsatzsteuerausweis nicht gutgläubig erfolgt war. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung (dass dem Bw. keine missbräuchliche Rechnungsausstellung im Sinne einer…
…ecolex 2003, 366. In gleicher Weise haben diese Überlegungen auch für Fälle zu gelten, bei welchen die Gefährdung des Steueraufkommens nicht darin liegt, dass dem Abgabengläubiger mittels Produktion von Scheinrechnungen entsprechende Vorsteuerbeträge entzogen werden, sondern unter Verwendung von Scheinrechnungen die Identität der tatsächlich Leistenden verschleiert…
…mehr möglich sei, komme zur Herstellung der Steuerneutralität eine Ausfallshaftung des Ausstellers der Rechnung in Betracht, wie der EuGH in der Rechtssache C-454/97 vom 19. September 2000, Schmeink & Co KG, entschieden habe. Wäre aber die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden, so verlange der…
…allerdings bei Rechnungsausstellung von der Bw gemeldet worden verbunden mit dem ZE-Ansuchen. Es habe daher zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Steueraufkommens bestanden. Durch die Entscheidung des UFS hätte daher eine Rückabwicklung erfolgen müssen, um den Status quo wieder herzustellen. Selbst bei missbräuchlichem Ausweis…
…die mangelnde Erfolgsaussicht der Berufung liege darin, dass nach der Judikatur des EuGH und VwGH eine Berichtigung einer Rechnung iSd § 11 Abs. 14 UStG nur dann zulässig sei, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt wird. Da diese Voraussetzung im gegenständlichen Fall nicht…
…weil dieses nur über die Rechtsfolgen nach erfolgter Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens abspreche. Im Arbeitsbogen des Prüfers befindet sich noch ein Protokoll über die am 15. November 1996 stattgefundene öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bezirkgsgericht Linz in der vom Prüfer bereits angeführten Rechtssache HBG…
…Umsatzsteuer in einer Rechnung auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen kann, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthalte, denn Zweck der Regelung sei es, Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern. Zur Gefährdung des Steueraufkommens genüge dabei ein Abrechnungsdokument…
…Mehrwertsteuer kann erst berichtigt werden, wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnungen abhängig gemacht werden darf (EuGH 19.9.2000 Rs C-454/98, "Schmeink &…
…Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat. Eine Ausfallshaftung des Ausstellers der Rechnung kommt nur dann in Betracht, wenn die Rückabwicklung eines gewährten Vorsteuerabzuges beim Empfänger nicht mehr möglich ist, wobei dies falls auch noch die Frage des guten Glaubens des Rechnungsausstellers…
…auch ausspricht, dass ein Verstoß gegen formelle Vorschriften dann beachtlich wird, wenn er den sicheren Nachweis verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden und eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht, die vom Steuerpflichtigen nicht vollständig beseitigt worden ist. In diesem Punkt bleiben aber Fragen offen, insbesondere…