…überhaupt keine Unterlagen in den Akten erliegen die eine Beurteilung der Tätigkeit dieser freien Dienstnehmer auch nur im Ansatz ermöglichen würden. Es kann nicht Hauptaufgabe der II. Instanz sein, Sachverhalte und Beweise erstmals zu erheben und eine Beweiswürdigung erstmals durchzuführen. Da überhaupt keine Ermittlungen ersichtlich…
…Das Finanzamt hat bislang keine Sachverhaltsfeststellungen getroffen, aus denen auf das Vorliegen einer Geschlechts-, Wirtschafts- und Wohnungsgemeinschaft geschlossen werden kann. 12.) Es kann nicht als Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz angesehen werden, Ermittlungstätigkeiten (erstmals) vorzunehmen und dadurch den von der Abgabenbehörde erster Instanz angenommenen Sachverhalt…
…Befragung des Arbeitgebers geklärt werden. Auch wenn kein Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen auf die Berücksichtigung von Kilometergeld besteht, so sind jedenfalls die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten tatsächlichen Fahrtkosten - soweit sie durch den Arbeitgeber nicht ersetzt wurden - als Werbungskosten anzuerkennen. Hätte das Finanzamt die vorstehenden Ermittlungen durchgeführt…
…oder sonst ermittelt hat, ist eine Entscheidung, ob die vom Bw. geltend gemachte außergewöhnliche Belastung durch Gegenleistung gedeckt ist, nicht möglich. Das FA kann der Abgabenbehörde zweiter Instanz keine Ermittlungen überbinden, die es selbst hätte durchführen müssen. Die Ermessensentscheidung des § 298 Abs. 1 BAO ist…
…2006/15/0343; 11.11.2008, 2006/13/0199 ua). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt bisher keine Ermittlungen zu den konkreten Umständen der Vermietung und zu deren objektiver Ertragsfähigkeit durchgeführt. Eine Prognoserechnung oder sonstige Sachverhaltselemente der Vermietung können dabei ebenso neu hervorgekommene, zur amtswegigen…
…€ ausbezahlt. Über das "Schicksal" der Verbindlichkeiten bei der I Bank bzw. der Bank können mangels vom Finanzamt durchgeführter Ermittlungen keine gesicherten Feststellungen getroffen werden. Der objektbezogene Schuldenstand und die Art der Finanzierung zu Beginn der Verpachtung ist insofern für die Liebhabereiprüfung von Bedeutung, zumal…
…RV/), waren bei Erlassung des Erstbescheides die Einkünfte der Gattin des Bw nicht bekannt. Indem auch der Bw davon ausgeht, dass das Finanzamt keine Ermittlungen durchgeführt hat, räumt er dies auch selbst ein. Bestätig wird dies auch durch den Umstand, dass der Bw bereits zwei…
…Eine solche Begründung hat das FA nicht abgegeben. Das FA hat auch keine Ermittlungen bezüglich bei der Schätzung zu berücksichtigender Aktiva und Passiva, einschließlich Forderungen und Verbindlichkeiten, durchgeführt. Weiters ist von Bedeutung, dass der Masseverwalter wiederholt darauf hinwies und es für das FA aktenkundig ist…
…Finanzamt keine offensichtliche Unrichtigkeit dar, welche aus der Abgabenerklärung übernommen worden sei. Die Beantragung des Pendlerpauschales bedürfe eines Antrages des Steuerpflichtigen und sei auch nicht von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Behörde sei wie bei sämtlichen, im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen Abzugsposten, nicht zu Ermittlungen…
…Schätzungsberechtigung ab. Dieses Verhalten des Bw. rechtfertigt aber nicht die Vorgangsweise des Finanzamtes, für 2007 überhaupt keine Ermittlungen vorzunehmen. Die Schätzungsbefugnis des Finanzamtes leitet sich erst aus der Unmöglichkeit ab, die Besteuerungsgrundlagen für einen konkreten Zeitraum zu ermitteln oder zu berechnen. Die Bescheidaufhebung nach § 289…
…nicht an, ebenso tätigte er keine Ermittlungen bei der Geschäftsherrin, warum sie Provisionszahlungen an die GmbH leistet, obwohl der schriftliche Handelsvertretervertrag, der im Prüfungsakt evident ist, mit Herrn Bw. persönlich abgeschlossen und offenbar nicht (schriftlich) geändert wurde. Ebenso gab es keine Ermittlungen dahingehend, warum der…
…den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet. Bislang wurden allerdings keine Ermittlungen durchgeführt, deren Ergebnis den Nachweis einer deutlichen Trennung der Tätigkeitsbereiche des Bw. ermöglicht hätte. Dies bestätigt auch der Verwaltungsgerichtshof mit seiner Ausführung, dass aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen der Nachweis, dass die einzelnen Tätigkeitsbereiche des…
…als unbegründet ab. In seiner Beschwerde vom 11. Mai 2005 bemängelt der Bf, dass die erstinstanzliche Behörde keine Ermittlungen darüber geführt habe, inwieweit durch die Einhebung der Säumniszinsen für den Bf. ein unwiederbringlicher wirtschaftlicher Schaden eintreten könnte sowie zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…als unbegründet ab. In seiner Beschwerde vom 29. April 2005 bemängelt der Bf, dass die erstinstanzliche Behörde keine Ermittlungen darüber geführt habe, inwieweit durch die Einhebung der Säumniszinsen für den Bf. ein unwiederbringlicher wirtschaftlicher Schaden eintreten könnte sowie zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art…
…auf keinen im Gesetz vorgesehenen Wiederaufnahmegrund gestützt. Es ist der Abgabenbehörde zweiter Instanz aber auch verwehrt, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und auf diese Weise zu prüfen, ob nicht doch berechtigterweise vom Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden könnte. Dies deshalb, da neue weitere Ermittlungen den…
…auf keinen im Gesetz vorgesehenen Wiederaufnahmegrund gestützt. Es ist der Abgabenbehörde zweiter Instanz aber auch verwehrt, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und auf diese Weise zu prüfen, ob nicht doch berechtigterweise vom Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden könnte. Dies deshalb, da neue weitere Ermittlungen den…
…289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern sie keine das Verfahren abschließende Formalerledigung zu treffen hat, die Berufung auch durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1…
…dem Hinweis, der Bf. habe keinen Antrag auf Aussetzung der Einhebung eingebracht, als unbegründet ab. In seiner Beschwerde vom 11. März 2005 bemängelt der Bf, dass die erstinstanzliche Behörde keine Ermittlungen darüber geführt habe, inwieweit durch die Festsetzung der Säumniszinsen für den Bf. ein unwiederbringlicher…
…November 2003) entscheiden, ohne diese Sachlage ergänzende Ermittlungen durchzuführen: Festzustellen ist, dass der vom Finanzamt erhobene Sachverhalt nicht ergänzungsbedürftig war und damit kein erstinstanzlicher Ermittlungsfehler vorliegt. Liegt kein Ermittlungsfehler vor, wurden keine Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
…des negativen Kapitalkontos vor. Die Auswirkungen sind nicht geringfügig, weil entsprechend hohe negative Kapitalkonten bestanden haben. Einerseits hat die Abgabenbehörde erster Instanz im Zuge der Erlassung des Feststellungsbescheides für 1997 keine Ermittlungen durchgeführt, andererseits ist die Bw. ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen, in dem lediglich nicht…