…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Ein E-Mail ist kein schriftliches Anbringen. Gemäß § 86a Abs…
…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Ein E-Mail ist kein schriftliches Anbringen. Gemäß § 86a Abs…
…Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Ein e-Mail ist kein schriftliches Anbringen. Gemäß § 86a Abs…
…ist. Diese Bestimmung sieht telefonische Anbringen nicht vor (Ritz, BAO, § 85, Tz 9). § 89 BAO legt fest, dass fernmündliche Mitteilungen in einem Aktenvermerk kurz festzuhalten sind. Die BAO unterscheidet daher zwischen schriftlichen und mündlichen Anbringen sowie telefonischen Mitteilungen. Telefonische Mitteilungen sind keine "mündlichen" Anbringen ( vgl…
…ein Anbringen sein kann - erfüllt aber nicht die notwendige Schriftlichkeit iSd § 85 Abs. 1 BAO, denn § 85 Abs. 2 BAO stellt das Fehlen einer Unterschrift einem Formgebrechen gleich. Und die Ablichtung einer Unterschrift ist keine Unterschrift, wie aus der Ausnahme für mit Telefax eingebrachte Anbringen…
…ein Anbringen sein kann - erfüllt aber nicht die notwendige Schriftlichkeit iSd § 85 Abs. 1 BAO, denn § 85 Abs. 2 BAO stellt das Fehlen einer Unterschrift einem Formgebrechen gleich. Und die Ablichtung einer Unterschrift ist keine Unterschrift, wie aus der Ausnahme für mit Telefax eingebrachte Anbringen…
…die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen. Eine Eingabe ist somit ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll. Beweis wurde erhoben durch…
… 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 ist nach der oben wiedergegebenen Begriffsbestimmung des Gesetzes somit ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst…
…sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine Eingabe im Sinne des §14 TP6 Abs.1 GebG 1957 ist nach der oben wiedergegebenen Begriffsbestimmung des Gesetzes somit ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson…
… 14 TP 6 GebG ist a) ein schriftliches Anbringen einer Privatperson (einer natürlichen oder juristischen Person) mit einem bestimmten Begehren b) an ein Organ einer Gebietskörperschaft c) unter Berührung des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises derselben d) im privaten Interesse des Einschreiters (vgl VwGH 17.10.1960…
…Gebietskörperschaften in Angelegenheiten des öffentlich - rechtlichen Wirkungskreises einer Eingabengebühr von S 180,--, sofern die Eingabe im privaten Interesse des Einschreiters liegt. Eine Eingabe ist danach ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung…
… 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 ist nach der oben wiedergegebenen Begriffsbestimmung des Gesetzes somit ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst…
…ein Anbringen sein kann - erfüllt aber nicht die notwendige Schriftlichkeit iSd § 85 Abs. 1 BAO, denn § 85 Abs. 2 BAO stellt das Fehlen einer Unterschrift einem Formgebrechen gleich. Und die Ablichtung einer Unterschrift ist keine Unterschrift, wie aus der Ausnahme für mit Telefax eingebrachte Anbringen…
…11 Abs.1 Z 1 GebG die Gebührenschuld für solche Eingaben in dem Zeitpunkt entstehen würde, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende, abschließende Erledigung über die, in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Da im vorliegenden Fall der Bescheid vom 10…
…nicht) In der Fußzeile der A4 Seite befindet sich eine UID Nummer. Nach der Begriffsbestimmung des § 14 TP 6 GebG ist eine Eingabe ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung…
…rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen. Eine Eingabe ist also ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll. Somit kann…
…§ 11 Abs. 1 Z 1 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Ergeht keine schriftliche Erledigung über das Ansuchen, so wird eine Gebührenschuld nicht ausgelöst. An all diesen Voraussetzungen mangelt es. Ich bin…
…ein Anbringen sein kann - erfüllt aber nicht die notwendige Schriftlichkeit iSd § 85 Abs. 1 BAO, denn § 85 Abs. 2 BAO stellt das Fehlen einer Unterschrift einem Formgebrechen gleich. Und die Ablichtung einer Unterschrift ist keine Unterschrift, wie aus der Ausnahme für mit Telefax eingebrachte Anbringen…
…ein Anbringen sein kann - erfüllt aber nicht die notwendige Schriftlichkeit iSd § 85 Abs. 1 BAO, denn § 85 Abs. 2 BAO stellt das Fehlen einer Unterschrift einem Formgebrechen gleich. Und die Ablichtung einer Unterschrift ist keine Unterschrift, wie aus der Ausnahme für mit Telefax eingebrachte Anbringen…
…ein schriftliches Anbringen darstellt, durch welches ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht wird. Demnach kann also eine Eingabe auch einen Antrag enthalten. Dies ist namentlich, wie vorliegend, bei Berufungen der Fall. Hierbei darf wohl bei der Auslegung des Begriffes "begründeter Berufungsantrag" kein…