…Erhöhung der Jahressteuerbelastung des Bw. um rund S 48.000,00) und somit kann auch nicht von einem geringfügigen Fehler gesprochen werden, dessen Berichtigung hätte unterbleiben sollen. Bei der gegenständlichen Sachlage liegt nach Sicht des UFS ein Fehler eines Bescheides vor, der nach den Bestimmungen…
…als bloße Schutzbehauptung; das Gegenteil wäre der Fall. Hätte der Fahrer aber tatsächlich vergessen, die Dokumente der D auszuhändigen, würde ein einmaliger geringfügiger Fehler vorliegen, der den Verschuldensgrad der offensichtlichen Fahrlässigkeit wohl kaum verwirklichen könne. Abschließend wird beantragt, den angefochtenen Bescheid antragsgemäß abzuändern, in eventu…
…ergibt sich eine Strafobergrenze von 3.828,42 €. Es ist zu bemerken, dass hier ein geringfügiger Fehler deshalb vorliegt, weil sich der Tabaksteuerbetrag 1.914,21 € auf eine Menge von 20.900 Stück Zigaretten bezieht, während der richtige Wert für die tatgegenständliche Menge…
…als Kinderfreibetrag für die Bw., welche allein erziehende Mutter ist, jedenfalls kein geringfügiger Betrag. Aus dem Grunde der Geringfügigkeit resultiert daher bei der Ermessensübung kein Argument, das für die Unterlassung der Bescheidaufhebung spräche. Damit verbleibt für die Ermessensübung nur der Grundsatz (zu diesem vgl. Ritz…
…als bei längerer Dauer. Sofern die Bw. vermeint, dass ihr kein Verschulden an der Verursachung des Säumniszuschlages angelastet werden könne bzw. darin nur ein geringfügiger Fehler zu erblicken sei, ist dem zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 9. November 1994…
…Ermessensvorschrift in eine bindende Vorschrift Abstand genommen, um der Abgabenbehörde bei Fehlern geringfügiger Art die Berichtigung nicht in allen Fällen zur Pflicht zu machen. Da die Vorschrift des § 293 BAO keine Grundlage nur für einseitig fiskalische Maßnahmen bilde, seien in pflichtgemäßer Ermessensübung Berichtigungen auch zu…
…Zusammenhang daraufhin, dass die Umsätze im Beobachtungszeitraum zwischen € 954.000,00 und € 1.306.000,00 betragen hätten. Aus dem gegenständlichen Betriebsprüfungsbericht sei ersichtlich, dass die Umsatzsteuernachbelastungen nur aus diesen geringfügigen Formmängeln resultierten und daher kein grobes Verschulden darstellten. Daher werde ersucht, die…
…ist demnach nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen eine Geschäftstätigkeit entwickelt. Die Angabe beispielsweise eines bloßen Repräsentanten des Leistenden keine Anschrift im Sinne des Gesetzes darstellt. Es ist erforderlich, dass an der angegebenen Anschrift das Unternehmen betrieben…
…bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe, da sie gleichzeitig in einem Arbeitsverhältnis stand. Gegen diesen Bescheid berief die Vertreterin der Bw rechtzeitig mit ihrer Eingabe vom 3. Dezember 2004 und führte aus, dass die Tochter der Bw bereits zum Zeitpunkt des Schulabbruches ein Jahr geringfügig beschäftigt…
…Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996/70). Durch die Änderung der Einkunftsart ergäbe sich nur eine geringfügige bzw. keine steuerliche Auswirkung, daher ist nach den obigen Ausführungen aus Gründen der Sparsamkeit von der Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2001/02/03/04 abzusehen." Nach verlängerter Rechtsmittelfrist erhob der…
…VwGH). Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder…
…diesem Vorgang bis zur Betriebsprüfung keine Ahnung gehabt habe. Erst im Zuge der Betriebsprüfung sei nachgeforscht worden und habe der Bf Kenntnis von der Gutschrift erlangt. Die unrechtmäßige Geltendmachung einer privaten Krankenversicherung bzw. von Stundungszinsen für die Einkommensteuer sei auf einen Fehler der Buchhaltungskraft zurückzuführen…
…offensichtlicher Ansicht des Gesetzgebers bereits ab 1998 gegebene unverzichtbare unechte Steuerfreistellung des diesbezüglichen Eigenverbrauches ist auch keine Absicht des Gesetzgebers zu erkennen, den vollen Vorsteuerabzug zu gewähren. Somit steht für Leistungen im Zusammenhang mit geringfügig privat genutzten Gebäuden sowie hinsichtlich des Anteils der unter 5…
…3 lit. b der 6. EG-RL keine Deckung findet), ist daher dennoch zulässig. Wenn nach der Richtlinie nur der volle Vorsteuerabzug zustünde, läge nur bei geringfügiger nichtunternehmerischer Nutzung von Gebäuden sowie hinsichtlich des nichtunternehmerischen Nutzungsanteils an dem Anteil, den die unter 5. angeführten Räume…
…Prinzip der Rechtsrichtigkeit hat dabei Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Ritz, aaO, 9). Geringfügige Folgen lösen keine Berichtigung aus, behördliches Verschulden hindert aber nicht. c. Entscheidend für die rechtliche Würdigung ist daher die Beantwortung der Frage, ob die Absetzung der Siebentelbeträge eine vertretbare Rechtsansicht darstellt und…
…im Steuerrecht geltende wirtschaftliche Betrachtungsweise sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip." Über die Berufung wurde erwogen: I . Zum Vorbringen, es liege kein Mantelkauf vor: I.1. Die Bw beendete ihre werbende Tätigkeit als Waggonreparatur-Werkstätte im Zuge der Vorbereitung des mit Maßnahmen-Bescheid des LH von NÖ im…
…eine Rechnung für eine PC-Reparatur, da kein Beleg hierüber vorhanden war. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung reichte die Berufungswerberin die fehlende Reparaturrechnung nach und wandte überdies ein, dass ihr in ihrem Antrag insofern ein Fehler unterlaufen sei, als sie die Arbeitszimmerkosten nur…
…sehe in § 217 Abs. 5 eine Regelung zur Vermeidung von erheblichen Härten bei geringfügiger Säumnis vor. Nach dieser Bestimmung trete bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Entrichtung des SZ nicht ein, wenn die Säumnis nicht mehr als fünf Tage betrage. Es werde…
…ist, wenn die Behörde keine grobe Dienstpflichtverletzung begehen möchte, die nach obigen Ausführungen nur noch in Wissentlichkeit erfolgen könnte. Es sei darauf verwiesen, dass die bei angenommener Fehlentscheidung der im Jänner 2008 bescheiderlassenden Behörde vielmehr das Instrument der Wiederaufnahme des Verfahrens zu wählen wäre. Allerdings…
…bis zur Verrechnung des ausgesetzten Rückstandes keine Einbringungsmaßnahmen zu setzen. Laut Mitteilung seiner steuerlichen Vertretung hatte der Bw seinen Gewerbebetrieb ab dem Jahr 2003 vorläufig eingestellt und das Gebäude vermietet. In der Einkommensteuererklärung 2005 erklärte der Bw einen Gewinn aus einem Schuldnachlass auf Grund eines…