…Erhöhung der Jahressteuerbelastung des Bw. um rund S 48.000,00) und somit kann auch nicht von einem geringfügigen Fehler gesprochen werden, dessen Berichtigung hätte unterbleiben sollen. Bei der gegenständlichen Sachlage liegt nach Sicht des UFS ein Fehler eines Bescheides vor, der nach den Bestimmungen…
…als bloße Schutzbehauptung; das Gegenteil wäre der Fall. Hätte der Fahrer aber tatsächlich vergessen, die Dokumente der D auszuhändigen, würde ein einmaliger geringfügiger Fehler vorliegen, der den Verschuldensgrad der offensichtlichen Fahrlässigkeit wohl kaum verwirklichen könne. Abschließend wird beantragt, den angefochtenen Bescheid antragsgemäß abzuändern, in eventu…
…Es liege kein schweres Verschulden der Bf. vor. Sie sei von der Richtigkeit ihres Handelns ausgegangen als sie die UVA 08/2010 erstellt habe. Ihr geringfügiger Fehler sei erst durch die Steuerberatungskanzlei bei Erstellung des Jahresabschlusses erkannt und sofort berichtigt worden. Über die Beschwerde wurde…
…ergibt sich eine Strafobergrenze von 3.828,42 €. Es ist zu bemerken, dass hier ein geringfügiger Fehler deshalb vorliegt, weil sich der Tabaksteuerbetrag 1.914,21 € auf eine Menge von 20.900 Stück Zigaretten bezieht, während der richtige Wert für die tatgegenständliche Menge…
…als Kinderfreibetrag für die Bw., welche allein erziehende Mutter ist, jedenfalls kein geringfügiger Betrag. Aus dem Grunde der Geringfügigkeit resultiert daher bei der Ermessensübung kein Argument, das für die Unterlassung der Bescheidaufhebung spräche. Damit verbleibt für die Ermessensübung nur der Grundsatz (zu diesem vgl. Ritz…
…unterlassen hat, obwohl dem Bf bei der Angabe der Adresse des in einem Teil der Verfahren benannten Zeugen UM nur ein geringfügiger Fehler (falsche Türnummer) unterlaufen ist und er nach Benachrichtigung durch die belangte Behörde vom Zustellanstand unverzüglich die richtige Türnummer bekannt gegeben hat, hat…
…habe keine Steuern hinterzogen. Die Vorabmeldung sei ein bürokratischer Mehraufwand, der zwar im Erstattungsverfahren vorgesehen sei, aber eigentlich keine direkte Auswirkung auf die Fälligkeit oder die Höhe der Alkoholsteuer habe, da diese über die Steueranmeldung zu bestimmen sei. Der beanstandete Fehler sei lediglich ein geringfügiger…
…habe keine Steuern hinterzogen. Die Vorabmeldung sei ein bürokratischer Mehraufwand, der zwar im Erstattungsverfahren vorgesehen sei, aber eigentlich keine direkte Auswirkung auf die Fälligkeit oder die Höhe der Alkoholsteuer habe, da diese über die Steueranmeldung zu bestimmen sei. Der beanstandete Fehler sei lediglich ein geringfügiger…
…als bei längerer Dauer. Sofern die Bw. vermeint, dass ihr kein Verschulden an der Verursachung des Säumniszuschlages angelastet werden könne bzw. darin nur ein geringfügiger Fehler zu erblicken sei, ist dem zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 9. November 1994…
…Ermessensvorschrift in eine bindende Vorschrift Abstand genommen, um der Abgabenbehörde bei Fehlern geringfügiger Art die Berichtigung nicht in allen Fällen zur Pflicht zu machen. Da die Vorschrift des § 293 BAO keine Grundlage nur für einseitig fiskalische Maßnahmen bilde, seien in pflichtgemäßer Ermessensübung Berichtigungen auch zu…
…Zusammenhang daraufhin, dass die Umsätze im Beobachtungszeitraum zwischen € 954.000,00 und € 1.306.000,00 betragen hätten. Aus dem gegenständlichen Betriebsprüfungsbericht sei ersichtlich, dass die Umsatzsteuernachbelastungen nur aus diesen geringfügigen Formmängeln resultierten und daher kein grobes Verschulden darstellten. Daher werde ersucht, die…
…auch wie beim Privatanteil PKW) keine Beanstandungen und Kürzungen. Die pauschale Kürzung der Reisespesen erfolge nicht aus materieller Sicht, sondern weil die Formvorschriften (keine genaue Ortsbezeichnung und tw. fehlender Zweck) nicht vollständig erfüllt wurden. Die Berufskleidung wurde deshalb (unseres Erachtens in ohnehin geringfügiger Höhe) angesetzt…
…Buchhaltung gegenüber Tochter/Schwiegersohn stelle keine separate betriebliche Tätigkeit dar. Bei dieser Tätigkeit fehle die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Die geringfügigen Erlöse würden einen Teil der Fixkosten abdecken, außerdem seien € 70,- an monatlichen Einnahmen für einen Beamten in Ruhestand kein zu vernachlässigendes Zubrot.…
…ist demnach nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen eine Geschäftstätigkeit entwickelt. Die Angabe beispielsweise eines bloßen Repräsentanten des Leistenden keine Anschrift im Sinne des Gesetzes darstellt. Es ist erforderlich, dass an der angegebenen Anschrift das Unternehmen betrieben…
…bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe, da sie gleichzeitig in einem Arbeitsverhältnis stand. Gegen diesen Bescheid berief die Vertreterin der Bw rechtzeitig mit ihrer Eingabe vom 3. Dezember 2004 und führte aus, dass die Tochter der Bw bereits zum Zeitpunkt des Schulabbruches ein Jahr geringfügig beschäftigt…
…Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996/70). Durch die Änderung der Einkunftsart ergäbe sich nur eine geringfügige bzw. keine steuerliche Auswirkung, daher ist nach den obigen Ausführungen aus Gründen der Sparsamkeit von der Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2001/02/03/04 abzusehen." Nach verlängerter Rechtsmittelfrist erhob der…
…VwGH). Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen wurde. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder…
…Bf. gebe es, da alle Gegenstände über WILLHABEN im Jänner 2023 erworben worden seien, leider keine Rechnungen. Die Bf. sei Buchhalterin und betreue einen zugeteilten Klientenstamm. Sie nehme die Unterlagen für die Bearbeitung der Buchhaltung mit nach Hause und habe somit ein Zimmer eingerichtet, das…
…liegen, die sich auf die sachliche Beweiskraft des Fahrtenbuchs nicht auswirkten, zumal der Fehler ausdrücklich nicht das Original-Fahrtenbuch betraf und vom FA über das Kennzeichen hinaus keine Feststellungen getroffen wurden, welche auf im Fahrtenbuch erfasste Fahrten mit dem LKW Mercedes 413 schließen lassen. Nicht…
…diesem Vorgang bis zur Betriebsprüfung keine Ahnung gehabt habe. Erst im Zuge der Betriebsprüfung sei nachgeforscht worden und habe der Bf Kenntnis von der Gutschrift erlangt. Die unrechtmäßige Geltendmachung einer privaten Krankenversicherung bzw. von Stundungszinsen für die Einkommensteuer sei auf einen Fehler der Buchhaltungskraft zurückzuführen…