…Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Herrn D.K. nicht mehr bestanden hat, konnte sie auch zu seinem Todestag nicht mehr bestehen. Da diese Forderung zum Todestag nicht mehr bestanden hat, kam es zu keinem Vermögensanfall und ist somit auch keine Erbschaftssteuer vorzuschreiben. Aus…
…zweifellos kein Vermögen dar, dessen Kapitalerträge einkommensteuerrechtlich ihm zuzurechnen waren. Herr Erblasser2 kam zum Zeitpunkt seines Todes auch nicht als Schuldner einer von den Erträgnissen dieser Sparbücher allenfalls resultierenden Kapitalertragsteuer in Betracht. Hinsichtlich des Pflichtteilsanspruches des Herrn Erblasser2 war zu seinem Todestag kein endbesteuertes Vermögen…
…dass der Bw, selbst wenn er mit einer Änderung des Aufteilungsschlüssels gerechnet hätte, infolge der exorbitanten Pachthöhe keine Möglichkeit gehabt hätte, für eine Umsatzsteuernachzahlung finanzielle Mittel zu verdienen. Auch das derzeitige Einkommen des Bw ließe eine vollständige Bezahlung des Rückstandes nicht zu. Aufgrund des Konkurrenzverbotes…
…zweifellos vor. Kein unersetzbarer Schaden liegt weiters dann vor, wenn der Einfuhrabgabenschuldner über kein Vermögen verfügt in das vollstreckt werden könnte. Mangels Vorliegen der Voraussetzungen des Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und des Vorliegens eines unersetzbaren Schadens war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen…
…Bei der Bank intern wäre diese Solidarhaftung nicht angesetzt worden, weil im Zeitpunkt der damaligen Geschäftsverbindung weder regelmäßiges Einkommen noch belehnbares freies Vermögen (Anm.: der Ehegatten S.) gegeben gewesen sei, da der Grundbesitz durch Rangordnungen blockiert gewesen wäre. Der Senat hat erwogen: Vorweg wird festgehalten…
…Voraussetzung für das rechtsgültige Zustandekommen des Abtretungsvertrages entbehrlich gewesen wäre, wenn sich daraus keine (positiven) vermögensrechtlichen Konsequenzen für die Ehegatten S. ergeben hätten. Der Vorwurf des Bw., mangels Vermögensvermehrung wäre die Einbeziehung der Verbindlichkeiten bzw. der Entlassung aus der Haftung hiefür in die Bemessungsgrundlage für…
…abgeschlossen wurde, dieser kein Einkommen hatte, die Berufungswerberin im Haushalt tätig war, zwei minderjährige Kinder vorhanden waren und die Berufungswerberin und Herr H.S. in Scheidung lebten. Dass auf Seiten des Herrn H.S. kein Vermögen vorhanden war, wird im Verlassenschaftsverfahren und auch mit dem…
…und es wurde auch keine Miete bezahlt.. Der Geschäftsführer selbst, Herr KB ist mit 6.11.2001 unbekannt abgemeldet! Zwischenzeitig wurde gegen obige Firma ein Konkursantrag seitens der Krankenkasse gestellt, das Finanzamt schloss sich diesem nicht an, da es offensichtlich kein Vermögen gibt und niemand…
…P. - GmbH war finanziell nicht in der Lage, den gesamten Kaufpreis sofort zu bezahlen, weshalb Ratenzahlungen vereinbart wurden. Dass die Bw. über kein Vermögen verfügt hatte, war der mit 22. August 2006 datierten Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO ersichtlich. War der…
…habe gemeint, nachdem der Masseverwalter der Fa. "D" ihm mitgeteilte, dass er seine Forderungen gar nicht anzumelden brauche, weil kein Vermögen da sei, ohnehin alles verloren sei. Die Nichtgeltendmachung der Zahlungen an die Fa. "D" als Anlaufverluste liege nicht im Verschulden des Bw., er hätte…
…Todes der Erblasserin zweifellos kein Vermögen dar, dessen Kapitalerträge ihr einkommensteuerrechtlich zuzurechnen waren. Sie kam auch nicht als Schuldnerin einer von diesen Erträgen allenfalls resultierenden Kapitalertragsteuer in Betracht. Zum Todestag war daher hinsichtlich des angeführten Vergleichsbetrages bei der Erblasserin kein endbesteuertes Vermögen i.S. der…
…und B. Bau GesmbH. bereits in Liquidation gewesen seien. Die beiden Baufirmen hätten damals über kein Vermögen mehr verfügt. Beide Firmen seien amtswegig gelöscht worden. Das Finanzamt konnte nichts vorbringen, wonach weiterhin bei der Firma E. GmbH die Veranlagungen vorläufig vorzunehmen wären. Beide Parteien des…
…damals über kein Vermögen mehr verfügt und sei amtswegig gelöscht worden. Frau J. meinte, es sei nicht einzusehen, dass nur wegen eines Formalmangels der Vorsteuerabzug für tatsächlich geführte Arbeiten verwehrt werde. Herr Ing. B. sei als normaler Geschäftspartner angesehen worden, sie hätten keine Blankorechnungen bekommen…
…im März 2000, also nicht einmal ein Jahr danach, stattgefunden hat. Besonderheit des vorliegenden Berufungsfalles ist nun, dass der Bw. de facto kein Vermögen, welches zur Deckung allfälliger Pflegekosten Verwendung finden hätte können, übertragen worden ist. Dieser Umstand ist indes nicht geeignet, der Berufung zum…
…11; VwGH 21.9.2005, 2001/13/0059; VwGH 11.11.2008, 2006/13/0187). Im Berufungsfall ist jedoch kein Vermögen mehr vorhanden. Daher kam es auch durch das Gericht zu einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Abs. 1 FBG. Diese Löschung gemäß § 40 Abs…
…Ich musste daher für diesen Betrag aufkommen, um einer behördlichen Zwangsmaßnahme zuvorzukommen. Mein Vater besitzt kein Vermögen und keine Ersparnisse mehr. Zum Zeitpunkt der Übergabe des Hauses war mein Vater noch zu Hause, seine Frau hat noch gelebt. Es war in keinster Weise absehbar, dass…
…im Berufungsfall einer ihm nahestehenden Person) leistet, keine verdeckte Ausschüttung bzw. Vermögensminderung bei der Gesellschaft darstellt, wenn deren Verbuchung von vorneherein auf einem Verrechnungskonto erfolgt und eine Rückzahlung der insoweit als Darlehen zu qualifizierenden Beträge von Anfang an gewollt ist ist daraus für den Berufungsfall…
…Vereinbarung sei getroffen worden, da nach Angaben des Bw. keine Vermögenswerte vorhanden seien und auch in Zukunft die Abgaben nicht einbringlich sein werden. Mit weiterem Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom 7. September 2011 wurde die Löschung laut Bescheid vom 17. Februar 2010 für…
…verwirklicht werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein Vertragsteil der Gemeinschaft kein Vermögen zugeführt hat (Fellner, a.a.O.; VwGH vom 19. März 1979, 465/78). Die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft von Todes wegen stellt keine Schenkung dar (Dorazil-Taucher, a.a.O., Rz 4…
…Abgaben gerichtet (gewesen) wäre. Dies gelte umso mehr, als inländische Geschäfte unter dem Deckmantel einer ausländischen Domizilgesellschaft betrieben worden wären, die offiziell im Inland über kein Vermögen verfüge. Aus dieser Gestaltung der Geschäfte durch den Bw. wäre insgesamt zu erkennen, dass er diese stets bestmöglich…