…Einkommen höher angenommen werde als der erklärte Umsatz gewesen sei, nicht haltbar sein könne, weil einfach die steuerliche Belastung eine nicht tragbare Belastung für jeden Abgabepflichtigen bedeute. Laut seinen Angaben habe er an Umsatzsteuer € 6.146,42 mehr bezahlt, damit sei bekundet, dass kein…
…daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention (siehe unten). Der Umstand, dass die Beschuldigte aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe offensichtlich nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit oder allenfalls auch gar nicht entrichten kann, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden…
…jedoch nicht geduldet werden. Die Festsetzung der Strafe mit 7.000,00 € (sowie die damit einhergehende Erhöhung der Ersatzfreiheitsstrafe auf 10 Tage) ist auch im Hinblick auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des B. (monatliches Nettoeinkommen 32.000,00 S, keine Sorgepflichten) angemessen. Es war…
…K. erforderlich sei. Der § 141 AußStrG stehe dem Recht auf Akteneinsicht gemäß § 158 BAO insofern nicht entgegen, da keinerlei Auskünfte über Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt werden. Nötigenfalls seien diese bei der Einsichtnahme abzudecken etc. Mit Schreiben vom 12. März 2010 teilte das BG O. dem…
…Verfehlungen mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Der Umstand, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe offensichtlich nicht bzw. nicht in Einem anlässlich seiner Fälligkeit…
…und erhält er keine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage), so steht ihm gemäß § 35 Abs. 1 EStG 1988 ein Freibetrag (Abs. 3) zu. Gemäß § 35 Abs. 2 EStG 1988 bestimmt sich die Höhe des Freibetrages nach dem Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der…
…vermochte der Bw. gegenüber dem Finanzamt laut Aktenlage nicht aufzuzeigen. Um nun Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen in Zusammenhang mit einem Begräbnis bzw. Graberrichtungskosten erwachsen sind, als außergewöhnliche Belastung qualifizieren zu können, bedarf es aber auch des Nachweises einer vermögensvermindernden Ausgabe und Belastung des laufenden Einkommens…
…und das fortgeschrittene Lebensalter von 66 Jahren zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung aller dargelegten Umstände erscheine die verhängte Geldstrafe von € 6.000,00 weder tat- noch schuldangemessen. Insbesondere lasse die Strafhöhe die persönlichen Verhältnisse weitgehend unberücksichtigt. Aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sei eine Begleichung der…
…somit keine Berechtigung, die Aussage zu verweigern (Stoll, BAO, 1807). Ergänzend sei noch angemerkt, dass ein Beschuldigter im Finanzstrafverfahren zwar gemäß § 84 Abs. 1 FinStrG berechtigt ist, zur Sache nicht auszusagen. Dieses Aussageverweigerungsrecht bezieht sich jedoch nicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die der Beschuldigte…
…somit keine Berechtigung, die Aussage zu verweigern (Stoll, BAO, 1807). Ergänzend sei noch angemerkt, dass ein Beschuldigter im Finanzstrafverfahren zwar gemäß § 84 Abs. 1 FinStrG berechtigt ist, zur Sache nicht auszusagen. Dieses Aussageverweigerungsrecht bezieht sich jedoch nicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die der Beschuldigte…
…kein Vorbringen erstattet. Im gegenständlichen Fall war festzustellen, dass laut Erhebungen der Betriebsprüfung Malversationen im Zusammenhang mit Scheinrechnungen und nicht existenten Subunternehmern bestehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes reichen Abgabenhinterziehungen und Mängel in der Buchführung allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen…
…kein Vorbringen erstattet. Im gegenständlichen Fall war festzustellen, dass laut Erhebungen der Betriebsprüfung Malversationen im Zusammenhang mit Scheinrechnungen und nicht existenten Subunternehmern bestehen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes reichen Abgabenhinterziehungen und Mängel in der Buchführung allein ohne Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Abgabepflichtigen…
…keine visuelle Wahrnehmung hat und auch Licht nicht wahrnehmen kann. Auch eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf weniger als 5 Grad wird als Blindheit anerkannt. Um Vorlage jener augenärztlichen Bescheinigung, aufgrund dieser die starke Sehbehinderung als Ursache für die Wertung der Heimkosten als Pflegeheimkosten behauptet wurde…
…Diesbezüglich enthält das Ansuchen keine Angaben, die zweifelsfrei die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit glaubhaft machen, geschweige denn nachweisen würden. Mit dem Vorbringen, dass die angebotenen Raten aus den laufenden Einkünften entrichtet werden könnten, wird der Verpflichtung zur Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht entsprochen Weiters enthält…
…Behauptung, die Einbringlichkeit der Abgaben sei nicht gefährdet, erfüllt nicht das Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweislast unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung der Verhältnisse. Auch einer Aufforderung der erkennenden Behörde, die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit durch Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachzuweisen (siehe Vorhalt vom 15…
…2009 ist im Falle der Antragstellung als Selbstzahler eine Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Unterhaltsverpflichteten nicht erforderlich und bewirke der Status eines Selbstzahlers, dass auf übertragenes Vermögen nicht gegriffen werde, was andernfalls durch Sicherstellung der Pflegekosten im Grundbuch und Realisierung der Forderung nach dem…
…der es nach den Gesamtumständen für möglich hält, dass er einen mit Strafe bedrohten Tatbestand verwirklicht, und dies gebilligt oder doch in Kauf genommen hat. Auch nach dem Gesamtbild der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bw. war zweifelsfrei davon auszugehen, dass sie die Steuerbarkeit der Kapitaleinkünfte…
…Jänner 2000 Bar- und Bankguthaben bestanden hatten, die genaue Höhe konnte jedoch seitens des Bw. nicht nachgewiesen werden. Konkret wurde behauptet, er habe auf Grund der ausgezeichneten Einkommens- und Vermögensverhältnisse in den Jahren vor 1999 über beträchtliche Guthaben verfügt, und diese Guthaben wurden eben in…
…weil keine steuerliche Auswirkung gegeben gewesen sei. 2006 habe er die Provisionen nicht vorsätzlich nicht erklärt, sondern lediglich vergessen, diese anzuführen. Zu seinen aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gab der Bw an, dass der letzte steuerpflichtige Gewinn im Jahr 2007 rund 10.000,00 € betragen…
…der D-AG aufgebracht worden sei. Als Beweis werde eine Kopie des Darlehensangebotes und der Zahlungsbestätigung vorgelegt. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bw. seit der Bewilligung des außergerichtlichen Ausgleiches nicht verändert hätten und somit auch keine Offenlegungs- und…