…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. 1. Nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen : Die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse ist für sich allein als…
…außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdüblichkeit), wobei die drei Kriterien kumulativ vorliegen müssen, sodass schon das Fehlen einer dieser Voraussetzung zur Nichtanerkennung der Vereinbarung…
…wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen ("Publizität"), wenn sie einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und wenn sie weiters auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären ("Fremdüblichkeit") (vgl. zB VwGH vom 18.10.1995, 95/13/0176…
…Wiederaufnahmegrund darstellen soll, könne rechtlich nicht nachvollzogen werden. Würde man dieser Argumentation glauben, so wäre jede gestellte Rechnung eines Unternehmers jederzeit ein Wiederaufnahmegrund. Verjährung: Gemäß § 304 BAO sei die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben. Die Verjährung…
…Publizität - klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt - Standhalten eines Fremdvergleiches In diesem Sinne seien folgende Punkte zu klären: Sämtliche mit der Gattin des Bw. im Hinblick auf die Tätigkeit im Berufungsjahr abgeschlossenen Verträge (samt dem von ihm angeführten Werkvertrag) seien einzureichen. Sollten mündliche Vereinbarungen getroffen…
…2. Klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt 3. Standhalten eines Fremdvergleiches In diesem Sinne seien folgende Punkte zu klären: Sämtliche mit ihrem Sohn im Hinblick auf die Tätigkeit in den Berufungsjahren abgeschlossenen Vereinbarungen (vor allem die Werkverträge, auf die Bezug genommen worden sei) seien einzureichen…
…klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Damit die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen gegeben ist, müssen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stets alle drei Voraussetzungen erfüllt sein. Der Vertrag muss für Dritte erkennbar werden. Die…
…inhaltlich ähnliches, obligatorisches Recht entstehen. Es handelt sich somit mangels Verbücherung des eingeräumten Rechtes im vorliegenden Fall lediglich um eine zwar durch schriftlichen Vertrag nach außen hin kundgemachte Rechtseinräumung, welche jedoch lediglich Rechtswirkungen zwischen den Vertragsparteien zu entfalten vermag. Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender…
…zum Ausdruck kommen; (2) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und (3) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Auch die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen genügen (VwGH 11.11.2008, 2006/13/0046…
…zu beachten seien: Verträge müssten nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Hinsichtlich der Publizität sei den Berufungsausführungen beizupflichten, dass die Schriftform zwar nicht unbedingt erforderlich sei…
…13/0208). Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden (Fremdvergleich). Was die Publizitätswirkung betrifft, so ist dem Bw. zuzugestehen, dass durch den…
…hin ausreichend in Erscheinung treten) 2. Klarer, eindeutiger, jeden Zweifel ausschließender Inhalt 3. Standhalten eines Fremdvergleiches (zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären) Im Hinblick auf den möglicherweise vorliegenden Interessengegensatz müssen eindeutige und objektiv tragfähige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zwischen steuerlich…
…Darlehen"; - die Angabe des Darlehenszinssatzes udgl. Von einer Vereinbarung, welche einen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweist ist bei der gegenständlichen Faxmitteilung daher nicht auszugehen. Eine erstmalige Darlegung der Berechnungsmethode des Gesellschafter-Geschäftsführerbezuges erfolgte mit Schreiben des steuerlichen Vertreters der Bw. vom 5. September…
…direkte Kontakt mit Kunden, vermöge dem gegenständlichen Dienstvertrag die notwendige Publizitätswirkung zu verschaffen. Auch sei mangels schriftlicher Vereinbarungen kein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu erkennen. So gebe es keine exakten Regelungen über die auszuübende Tätigkeit und die Arbeitszeit. Laut Auskunft des Bw…
…damit Anerkennung finden, wenn sie (a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität); (b) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und (c) auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl. z.B. VwGH 8.9.1992, 87/14/0186…
…kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Nach Meinung der Außenprüfung sind die von der Judikatur geforderten Voraussetzungen zur Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht gegeben, da ein Fremdvergleich…
…Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die Mitteilung an das Finanzamt könne üblicherweise nicht als eine nach außen hin mit genügender Deutlichkeit in Erscheinung tretende Vereinbarung angesehen werden. Die behauptete…
…zwischen nahen Angehörigen erforderlich sei, dass die Vereinbarungen nach außen hinreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen familienfremden Personen unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären, wurde der Bw ersucht folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Fragen zu beantworten:…
…Weitere Bestimmungen gab der Bw. nicht bekannt. Daher ist schon ein "eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt" zu verneinen. Was die Fremdüblichkeit anlangt, wird der Bw. als Unternehmer eines Betriebes und "oberste Ansprechperson" im Betrieb grundsätzlich verpflichtet sein, sich ein Bild über den Wissensstand…
…Ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt des Bestandsvertrages liegt diesbezüglich jedenfalls nicht vor. Laut Vorhaltsbeantwortung vom 14. März 2011 seien "die Kosten dafür in die Bemessungsgrundlage für das Mietentgelt eingerechnet" worden und damit würden "auch diese Investitionen der Gesellschaft über das Mietentgelt vergütet…