…der Studierende "1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…diesem Studium mit zwei Semestern begrenzt. Der Sohn des Bw benötigt für einen positiven Abschluss des ersten Studienabschnittes eine positive Note der Lehrveranstaltung "Praktische Mathematik 2 für Technische Physiker". Diese Lehrveranstaltung wird nur jeweils im Sommersemester gelesen. T. hat diese Lehrveranstaltung im Sommersemester 2004 inskribiert…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Grundsätzlich sind nur fortgesetzt gemeldete (inskribierte) Semester als Berufsausbildung im Sinne des § 2 FLAG zu werten…
…liegt eine günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende - das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder - das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt hat oder - nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…Vorlageantrag, den sie mit Schreiben vom 18. Mai 2010 wie folgt ergänzte: "Die Behörde vertritt den Standpunkt, grundsätzlich seien nur fortgemeldete (inskribierte) Semester als Berufsausbildung im Sinn des § 2 FLAG zu werten. Ob der Abschluss des Bachelor-Studiums als Studienabschluss oder -unterbrechung angesehen wird, sei…
…wenn der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt habe oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt habe oder nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen habe bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus…
…können sich unter anderem dadurch ergeben, dass Umstände vorliegen, die die vorgeschriebene Studienzeit und damit den Nachweiszeitraum verlängern. Während eines Präsenzdienstes inskribierte Semester zählen nicht zur Studienzeit, sodass die Ableistung des Präsenzdienstes im vorliegenden Fall den Nachweiszeitraum jedenfalls hinausgeschoben hat. Diesem Umstand wurde Rechnung getragen…
…sogar bis einschließlich Wintersemester 2001), also mindestens über die gesamte Dauer der vorgesehenen Studienzeit für den 1. Abschnitt (sechs inskribierte Semester) betrieben. Ab Oktober 2000 bis März 2002 absolvierten Sie außerdem an der Büroschule Uranschek in Graz eine kaufmännische Büroausbildung. Für die Dauer dieser Berufsausbildung…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines…
…Demnach liege ein günstiger Studienwechsel nur dann nicht vor, wenn der Studierende 1.) das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2.) das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem 2. Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3.) nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium…
…das Studium der Rechtswissenschaften inskribierte, wäre die erste Diplomprüfung in dieser Studienrichtung bis spätestens September 2001 vorzulegen gewesen. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Im vorliegenden…
…wenn die Studierende 1. das Studium öfter als 2x gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt hat oder 3. nach dem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem…
…Monat März 2001 kann jedoch, auch wenn der Sohn des Bw. die im Sommersemester 2001 an der TU S. inskribierte Studienrichtung nur ein Semester lang betrieben hat, aufgrund der bestehenden Rechtslage - (Bestimmung des § 2 Abs.1 lit b FLAG 1967, wonach bei Besuch einer in…