…persönlichen Motive zu erkennen, was vom Bw. im Übrigen auch nicht in Abrede gestellt wird (vgl. VwGH vom 31.3.1987, 86/14/0165, wonach die Errichtung eines Eigenheimes am Familienwohnsitz und der dortige Schulbesuch der Kinder als in der Privatsphäre des Steuerpflichtigen gelegene Umstände…
…als gegeben annehmen zu können. Davon abgesehen würde auch eine in den familiären Verhältnissen des Bw gelegene Veranlassung einer steuerlichen Berücksichtigung der in Rede stehenden Zahlungen nicht entgegenstehen. Für Einlagen ist es gerade bezeichnend, dass sie einen betriebsfremden, der Privatsphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Anlass haben…
…es erfolgt aber keine Berücksichtigung von - Motiv - Strategie - außersteuerlicher Komponente bei der Planung und Umsetzung des Projektes. Es wird vorausgesetzt, dass nur wegen Vorsteuerabzug und KöSt-Vorteilen diverse Schritte gemacht werden. Die Argumentation in diversen Gesprächen mit Betriebsprüfer und Vorgesetztem wurden nicht protokolliert und auch…
…verbunden ist, eingegangen worden sei) abgekommen sei und den Verkauf vorgenommen habe. Die Motivation des Abweichens und der ausschlaggebende Grund sei also ausschließlich in privaten Unwägbarkeiten gelegen, nämlich in der schweren Erkrankung sowohl des Bw. als auch dessen Ehegattin. Wenn das Finanzamt behaupte, dass die…
…agiert, es erfolgt aber keine Berücksichtigung von - Motiv - Strategie - Außersteuerlicher Komponente bei der Planung und Umsetzung des Projektes. Es wird vorausgesetzt, dass nur wegen Vorsteuerabzug und KöSt-Vorteilen diverse Schritte gemacht werden. Die Argumentation in diversen Gesprächen mit Betriebsprüfer und Vorgesetztem wurden nicht protokolliert, und…
…in einer unstrittigen Gesamtverlustsituation befindet, vor deren Hintergrund sein Vorbringen, er würde einen Gewinn erzielen, wenn er ohne seine Ehegattin als Angestellte, somit alleine die Boutique führen würde, nicht als Erfolg versprechend zu beurteilen ist, vielmehr ein persönliches Motiv des Bw. für das Dulden der…
…zu einer Einkunftsquelle führen muss. Typischerweise aus privaten Motiven (z.B. zur Versorgung naher Angehöriger) eingegangene Mietverhältnisse vermögen für den Bereich des Steuerrechts keine rechtliche Wirkung zu entfalten, sondern gelten als eine in der Privatsphäre (außerhalb des Unternehmensbereiches) stattfindende Einkommensverwendung (s. VwGH 22.11.2001…
…für die Finanzverwaltung ohne Bedeutung, aus welchen in der Privatsphäre gelegenen Gründen (Steuervermeidungsgründe) diese Willensübereinkunft zum Abschluss eines Kaufes zustande kam. Wenn Fr O in ihrer Erklärung aus dem Jahr 2004 von einem Verschenken des Hauses innerhalb der Familie bzw. einer Schenkung an den Enkel…
…von einer der Privatsphäre veranlassten Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ausgegangen werden muss und daher grundsätzlich eine Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten im Jahr 2008 besteht. Diese Beurteilung könnte sich beim Wegfall eines oder mehrerer der genannten Elemente in Zukunft ändern…
…aus erledigt werden und bedingen daher nicht unbedingt die Anwesenheit in K. Aufgrund dieser Überlegungen geht die BP davon aus, dass die regelmäßigen Flüge weitaus überwiegend durch private Motive veranlasst sind, sodass, wie bereits oben ausgeführt, der gesamte Aufwand nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden konnte.…
…Sohnes TN gelegenen Gründen erfolgt ist. Die den Erfahrungen des täglichen Lebens durchaus entsprechende Tatsache, dass ein erwachsener Mann (TN ist im Jahr 1964 geboren und war im Zeitpunkt des Bezuges des Appartements somit 36 Jahre alt) seine Wohnbedürfnisse nicht mehr in der elterlichen Wohnung…
…und nicht aus unternehmerischen Motiven ausgeübte Tätigkeit. Auch wären konkrete Verbesserungsmaßnahmen nicht getroffen worden. Die geltendgemachten Werbungskosten (Reisekosten € 880,40, Fortbildungskosten € 664,34) wurden im Gesamtbetrag von € 1.544,74 bei der Veranlagung 2005 berücksichtigt. Die in der Abgabenerklärung weiters beantragten sonstigen…
…ausdrücklich z.B. in Zif. 4 leg.cit. Beiträge zu Pflichtversicherungen, also Ausgaben, denen sich der Steuerpflichtige auf Grund einer zwingenden Vorschrift nicht entziehen kann, als abzugsfähige Werbungskosten angeführt. Als wesentlich ist somit anzusehen, dass eine Rechtspflicht zur jeweiligen Versicherung besteht. Sonstige Motive, mögen sie…
…die Verbindlichkeiten ins Privatvermögen und die Zinsen sind nach der Entnahme nicht mehr als Betriebsausgaben absetzbar (VwGH 30.9.1999, 99/15/0106, 99/15/0107). Umgekehrt wird bei Einlage eines fremdfinanzierten Wirtschaftsgutes das in der Privatsphäre aufgenommene Fremdkapital zum Betriebsvermögen (VwGH 12.09.1989…
…diese Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzurechnen seien, "weil derartige Wirtschaftsgüter nach der Lebenserfahrung im Allgemeinen in der Privatsphäre anfallen und nicht unwesentlichen privaten Motiven (körperliche Ertüchtigung und Freizeitgestaltung) dienen (Erkenntnis des VwGH 24.6.1999, 94/15/0196). Eine Aufteilung der Kosten in einen privaten…
…Praxis um eine Einrichtung zur Behandlung psychisch kranker Menschen handelt. Dem Ergebnis der Prüfung, dass es sich um Liebhaberei handle wird widersprochen. Die in den Punkten 3.7, 3.8, und 3.9 angesprochenen Ursachen bzw. Motive treffen nicht zu. Die Praxis ist ordnungsgemäß geführt…
…wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können die sonst nicht abzugsfähige Versorgung naher Angehöriger, die Schaffung von Beschäftigung für nahe Angehörige, die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit der Privatsphäre, die Aufrechterhaltung der Betätigung aus Familientradition oder die Betätigung…
…bei der Bw. liegt in der Anteilsinhaberschaft des zukünftigen (Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführers. Bei Wegdenken gesellschaftsrechtlicher Verbindungen wäre der gegenständliche Vorgang nicht so abgewickelt worden. Die Bw. vermochte im Übrigen auch sonst keine Gründe aufzuzeigen, die im Jahre 2001 aus anderen als im Gesellschaftsverhältnis gelegenen Motiven…
…unternommen. In diesem Zuge habe er der Gesellschaft ein bei der Bank_1 refinanziertes Darlehen über 54.082,95 € gewährt und eine Wechselhaftung für die Gesellschaft übernommen, um seine Einkünfte zu sichern bzw. zu erhalten. Andere Motive für das Eingehen der Bürgschaft bzw. für…
…um in einem deutlich sichtbaren Ausmaß voll wirksam werden zu können, eines längeren Zeitraumes bedürfen, ist eine Tatsache die nicht zuletzt in der Besonderheit meines Falles gelegen ist. Die Annahme von Liebhaberei bei einem Gewerbebetrieb erfordert entweder das Vorliegen subjektiver Merkmale (zB Reitstall bei einem…