…Europäischen Gerichtshofs, der in der Rechtssache C-439/04, Kittel eindeutig festgestellt habe, dass ein Gutglaubensschutz des Leistungsempfängers bestehe. Voraussetzung für den Gutglaubensschutz sei lediglich der Umstand, dass der Leistungsempfänger nicht "wusste noch wissen hätte müssen", dass der Leistungserbringer die Umsatzsteuer nicht abführe. Von diesem…
…die Jahre 2000 bis 2003 zu versagen, weil eine Diskrepanz zwischen der tatsächlich erbrachten Leistung und der Leistungsbeschreibung in der Rechnung vorgelegen war, wobei es auf die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankam (siehe auch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Februar 2002, 96/15/0270)…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, der…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, dass…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen der Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, sie…
…202 Abs. 3 dritter Anstrich ZK - gewusst oder vernünftigerweise wissen müssen, dass die Schmuckstücke zuvor im Schmuggelwege in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden seien. Das Vorbringen des Bf., gutgläubig gehandelt zu haben, versucht das Zollamt Wien u.a. mit der Feststellung zu widerlegen, er…
…Trotzdem wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Der Bw. habe die ausbezahlten Beträge im guten Glauben erhalten und seien diese in der Folge von seiner Tochter gutgläubig verbraucht worden, weshalb eine Rückforderung unbillig wäre. Darauf kommt es im gegenständlichen Verfahren jedoch aus folgenden Gründen…
…Berufung eingebracht und ausgeführt, der Betrag von 2.421,40 € sei gutgläubig bezogen und zur Gänze durch ihre Tochter verbraucht worden. In keiner Phase des Bezuges der gegenständlichen Beträge sei der Bw. oder ihrer Tochter bewusst gewesen, dass die ausbezahlten Beträge allenfalls nicht zustehen…
…den Rückforderungsbescheid zu Recht erlassen. Dem steht auch ein etwaiger gutgläubiger Verbrauch der Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbeträge nicht entgegen; aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich nämlich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…
…wendete ein, Sie habe die bezogene Familienbeihilfe bereits im April für ihren Sohn verbraucht. Sie ersuchte daher, für Mai einen gutgläubigen Erwerb anzuerkennen. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und wies auch darauf hin, dass die Bw. eine Meldepflicht getroffen hätte. Die Bw. stellte einen…
…dass der Berufungswerber den ihm ausgezahlten Betrag gutgläubig verbraucht habe. Er ersuche daher, von der Rückforderung unter analoger Anwendung des Judikats 33 neu abzusehen. Dieses Judikat räume die Möglichkeit ein, von einer Rückforderung dann abzusehen, wenn das zuviel bezogene Geld bereits gutgläubig ausgegeben worden sei…
…worden, S habe über andere sein Eintreten für die Gesellschaft rechtfertigende Vollmachten verfügt. Wenn nun aber die Bw. gutgläubig von der schlussendlich unbegründeten Annahme ausgegangen ist, S trete im Auftrag der SB auf und die in den Rechnungen enthaltenen Angaben seien vollständig und zutreffend, so…
… 26 Abs. 1 zweiter Satz FLAG 1967). Die bezogene Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag seien für den Unterhalt von M. gutgläubig verbraucht worden. Die nunmehrige Rückforderung von Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag für den angeführten Zeitraum sei auch aus nachstehenden Gründen grob unbillig. Dazu verweise er auf § 26 Abs…
…in den vorliegenden Fällen zur Anwendung kommende Vorschrift komplex gewesen sei, habe weder die A-GmbH noch deren Vertreter den Irrtum erkennen können. Schließlich liege auch Gutgläubigkeit vor. Abschließend wird in der Beschwerde beantragt, eine mündliche Beschwerdeverhandlung anzuberaumen und in Stattgebung der Beschwerde den angefochtenen…
…sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. [...]" Der VwGH judiziert zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abstandnahme von der buchmäßigen Erfassung nach Art 220 ZK in ständiger Rechtsprechung…
…Wissensstand, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Rechnungslegung vorlag, zu unterscheiden. Das Finanzamt zog die Ernsthaftigkeit der Finanzierung in Zweifel weshalb zur Beurteilung der Gutgläubigkeit (vgl. unten) auf den Kenntnisstand der Bw. zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rechtsgeschäfte abzustellen war. Welche der Bw. damals…
…dass Schadenersatzbetreibungsversuche gegen HD, HWK (?) bzw. die Institutionen der S-B auch in Hinkunft erfolglos bleiben. Angesichts dessen wäre, geht man davon aus dass die Bw. gutgläubig gehandelt hat, anzunehmen, dass die Ex bzw. die Bw. gegen Ing.E bzw. DVwR ungeachtet des vertraglich vereinbarten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 17. September 2012, gerichtet gegen die Rückforderungsbescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 4. September 2012 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 entschieden: Die…
…gemachten Schadenersatzansprüchen in Hinblick auf das gescheiterte Investment bzw. die gescheiterte Finanzierung gestellt. Die Steuerschuld werde von der Ex abgedeckt. Es sei nicht von Missbrauch, sondern von Gutgläubigkeit der Bw. im Sinne der Literatur auszugehen. Die Bw. habe über die sie treffende Mitwirkungspflicht hinaus über…
…1967 eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ergibt. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat…