…Betriebsausgaben (Werbungskosten) anerkannt, wenn der Unfall auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers zurückzuführen war (Erkenntnis vom 25. 1. 2000, 97/14/0071). Schadenersatzleistungen als Folge eines aus privaten Gründen (z.B. freundschaftliche Beziehungen) bewusst pflichtwidrigen Verhaltens sind nicht abzugsfähig (vgl. die Erkenntnisse vom 19…
…im Berufungsfall - eindeutig überhöht, sodass sich dadurch ein Unfall mit Totalschaden ereignete. Auf Grund dieses grob fahrlässigen Verhaltens ist der Verkehrsunfall verursacht und sind die Aufwendungen für die außergewöhnliche technische Abnutzung steuerlich nicht anerkannt worden. Im zitierten Erkenntnis vom 25. Jänner 2000 war der Sachverhalt…
…der weitgehende Verfahrenserleichterungen eingeräumt worden sind, verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar gewesen wären. Ihr Verhalten ist daher als grob fahrlässig zu werten, sodass der Art. 859 ZK-DVO hier nicht zur Anwendung gelangen kann. Der Unabhängige Finanzsenat teilt daher im Grunde die…
…ist daher insbesondere zu klären, ob im Falle eines objektiv zu bestätigenden strafrelevanten Lebenssachverhaltes, wie dem Beschuldigten durch den Erstsenat vorgeworfen, diesem tatsächlich ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 34 Abs. 3 FinStrG nachzuweisen ist. Bleiben diesbezüglich Zweifel bestehen, so darf solches nicht zum…
…die rechtliche Würdigung somit nicht erfolgen könne, würden auch die Kosten nicht anerkannt werden. Im vorliegenden Fall hat aber die Abgabenbehörde die Frage, ob der Unfall allenfalls durch grob bzw. leicht fahrlässiges Verhalten herbeigeführt wurde, vorweg zu beurteilen. Die Beurteilung, dieser Frage setzt eine eindeutige,…
…ein möglicher Käufer genannt worden sei, liege sehr wohl eine betriebliche Fahrt vor. Dem Punkt, dass der Bw. den Unfall durch ein grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt habe, müsse jedenfalls widersprochen werden, da der Unfall durch einen Dritten verursacht worden sei. Dass die Person nicht ausgeforscht…
…der weitgehende Verfahrenserleichterungen eingeräumt worden sind, verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar gewesen wären. Ihr Verhalten ist daher als grob fahrlässig zu werten, sodass der Art. 859 ZK-DVO hier nicht zur Anwendung gelangen kann. Der Unabhängige Finanzsenat teilt daher im Grunde die…
…der weitgehende Verfahrenserleichterungen eingeräumt worden sind, verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar gewesen wären. Ihr Verhalten ist daher als grob fahrlässig zu werten, sodass der Art. 859 ZK-DVO hier nicht zur Anwendung gelangen kann. Der Unabhängige Finanzsenat teilt daher im Grunde die…
…des Arbeitnehmers hinzu, so kann dadurch der berufliche Veranlassungszusammenhang unterbrochen werden. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber den angestrebten Betriebszweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist. Die Beurteilung, ob ein Verkehrsunfall…
…von den im Abgabenverfahren strittigen Sachverhalten nur der Sachverhalt G betroffen gewesen sei. Nach Angaben des Bw. sei im gesamten Disziplinarverfahren nie von einem grob fahrlässigen Verhalten seinerseits die Rede gewesen. Der Bw. gab an, dass die als "vorzeitige Auszahlungen" bezeichneten Zahlungen seinerseits nach seiner…
…ersucht, die näheren Umstände dieser Fahrt zu erläutern und in geeigneter Weise nachzuweisen. - Weiters ist für die steuerliche Berücksichtigung der Unfallkosten der Grad des Verschuldens maßgeblich; der Unfall darf nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden sein. Sie werden daher ersucht, den…
…stünden in keinem Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Konventionalstrafe, aus den vorgelegten Dokumenten gehe hervor, dass von ihr kein verschuldetes oder grob fahrlässiges Verhalten ausgegangen sei. Seitens des Finanzamtes sei ihr bei Erstellung des "Einkommensteuerdokuments" erklärt worden, sie solle die Kosten als außergewöhnliche Belastung oder…
…BAO bringt der Bw. vor, dass bei einer einmaligen Fristversäumnis durch nicht zeitgerechte Zahlung einer Abgabenschuld aufgrund eines beruflichen Auslandsaufenthaltes kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden könne. Grobes Verschulden bedeute Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 1 BAO tritt…
…oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. Dabei ist auf die Verhältnisse des jeweiligen Tages abzustellen (vgl. Quantschnigg-Schuch, ESt-HB, Tz 68 zu § 16; RME, ÖStZ 1995). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Anerkennung von Unfallkosten weiters nicht grob fahrlässiges Verhalten voraus (ua…
…zu Steuernachforderungen geführt habe. Die Bescheide seien jedoch mit Berufung bekämpft worden, aus den Berufungsausführungen ergebe sich, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliege. Es sei zudem richtig, dass für Juni bis Dezember 1999 keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht worden seien. Der Bf. habe mit einem…
…darüber befunden zu haben, dass auf der von ihm benutzten Spur ein Abbiegen scharf links möglich gewesen sei. Bei diesem Unfallhergang kann trotz bestehender klarer Ausschilderung ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne der oben zitierten Judikatur des Obersten Gerichtshofes nicht vorgeworfen werden, insbesondere kann von…
…Zuge einer beruflichen Fahrt durch das Anfahren eines vereisten Schneehaufens sein Privatfahrzeug. Das Verhalten des Bw. war als nicht grob fahrlässig zu beurteilen. Die Reparatur verursachte Kosten in Höhe von € 796,34. Der Bw. erhielt für diesen Schaden keine Versicherungsleistung. Der Arbeitgeber leistete dem…
…Straßenverhältnissen angepasst hat, hat sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen. Dieses Verhalten muss nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes als grob fahrlässig eingestuft werden. Die Berücksichtigung der unfallbedingten Autoreparaturkosten als Werbungskosten ist bei grober Fahrlässigkeit nicht gegeben. Dem Berufungsbegehren der Bw. auf Berücksichtigung…
…zu entsprechenden Maßnahmen veranlassen müssen. Da sie dennoch in weiterer Folge keine geeigneten Vorkehrungen im Rahmen der Büroorganisation getroffen hat, hat sie ihre Sorgfaltspflicht derart verletzt, dass ihr grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Die Bw. stellt auch nicht dar, aus welchen Gründen es ihr objektiv…
…grob fahrlässiges Verhalten gesetzt hat, ist im Rückforderungsverfahren nicht zu beurteilen. Dies ist für ein allfälliges Verwaltungsstrafverfahren nach § 29 FLAG 1967 von Bedeutung, aber auch ein verwaltungsstrafrechtlich korrektes Verhalten der Bw. hindert nicht die Rückforderung. Die behauptete Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung kann vom Unabhängigen Finanzsenat…