…Eingänge [zumindest teilweise] auf Honorarnoten seines Mandanten basierten, in welchen Umsatzsteuer ausgewiesen wurde und die unzweideutige Hinweise auf eine Generalunternehmenstätigkeit seines Mandanten enthielten. In rechtlicher Hinsicht wertete der Erstsenat die grob fahrlässige Handlungsweise des Beschuldigten als fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG. Bei einem…
…74) (1997) + ATS 1.347.862,00 (umgerechnet € 78.362,36) (1998) + ATS 3.328.088,00 (umgerechnet € 193.489,28) (1999), insgesamt umgerechnet € 374.521,38, zu bewirken und hiedurch (grob) fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 und 3 FinStrG begangen…
…X wegen fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG, teilweise als unmittelbarer Täter, teilweise als Beitragstäter, begehrt und dabei ausgeführt: Der Beschuldigte habe tatsächlich grob fahrlässig gehandelt. Bei der Feststellung des Sachverhaltes seien dem Spruchsenat schwerwiegende Fehler unterlaufen: Es sei bei der Beurteilung des Schuldgehaltes…
…136 iVm § 157 FinStrG eingestellt wird. II. Die dem Beschuldigten im angefochtenen Erkenntnis zur Last gelegte fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG betreffend Einkommensteuer 1997 in der Höhe von 298.444,00 S wird als grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 und 3…
… 34 FinStrG anzuwenden gewesen, wonach hier eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung vorliege. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw., seiner persönlichen Notlage und des Vorliegens des grob fahrlässigen Verhaltens wäre jedenfalls mit einer wesentlich niedrigeren Geldstrafe vorzugehen gewesen; insbesondere wäre mit einer Geldstrafe bis zum einfachen des…
…Vorbringen wie getätigt den Verdacht einer für die relevanten Verkürzungen ursächlich schuldhaften Vorgangsweise betreffend seine eigene Person erzeugen würde und ihm die Alternative der Zurücklegung seines Mandates bei Vertagung der Berufungsverhandlung eröffnet wurde und obwohl ihm gegenüber sogar eine Strafverfügung wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung nach …
…Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von jeweils € 1.500,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch betreffend die Fakten zu Pkt. I.1.a) fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG und betreffend die Fakten zu Pkt…
…vertreten durch Tino Schönherr, Rechtsanwalt, 1020 Wien, Engerthstraße 169/4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 28. März 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des…
…zur Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärungen beauftragten Steuerberatungskanzlei gemeldet hat, weshalb im steuerlichen Rechenwerk letztendlich auch nicht zustehende Vorsteuern erfasst waren und von der Abgabenbehörde nicht zustehende Umsatzsteuerguthaben in der genannten Größe festgesetzt worden sind, und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen, weshalb über…
…sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, grob fahrlässig in den Jahren 1996 und 1997 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1995 und 1996 eine Verkürzung an Körperschaftsteuer in Höhe von S 169.388,-- (umgerechnet € 12.310,--; 1995: S 64.124…
…Adresse, vertreten durch Gerhard Friedl, Steuerberater, 4707 Schlüßlberg, Marktplatz 4, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. November 2007 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, vertreten durch Dr. Johannes Stäudelmayr…
…Abgabenbehörde veranlassen hätte müssen, wovon er aber unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, zumutbaren und möglichen Sorgfalt keine Kenntnis gehabt hat, und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen, weshalb über ihn unter Bedachtnahme auf den rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldspruch vom 21. Jänner 2010 und…
…aber nicht, mag ihm nicht aufgefallen sein, allfällige Bedenken über die Zuordnung der Aufwendungen mögen noch durch die Buchung einer aktiven Rechnungsabgrenzung weggewischt worden sein. Bedenklich und grob sorgfaltswidrig aber wird der Vorgang durch den Umstand, dass G bei der Rechnungslegung vom 28. Februar 1998…
…auch daraufhin diesen Veräußerungserlös nicht offen gelegt hat, so kann am Vorliegen einer zumindest grob fahrlässigen Abgabenverkürzung an Körperschaftsteuer 1995 kein wie immer gearteter Zweifel bestehen. Nach Ansicht des Berufungssenates geht eine derart weitgehende Vernachlässigung der dem Bw. zweifelsfrei bekannten Verpflichtungen zur Sammlung und Aufbewahrung…
…vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und fahrlässiger Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 27. Juni 2003 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27. Mai 2003 zu…
…eine vertretbare Rechtsansicht vertreten. Er habe auf Grund der Offenlegung und der vertretbaren Rechtsansicht keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Hinterziehungsabsicht gehabt. Zu Textziffer 2 - Aktivierung der Anschaffungskosten - werde auf die Korrespondenz mit dem seinerzeitigen Steuerberater hingewiesen. Dieser habe sofort nach Erkennen des irrtümlicherweise vorgenommenen sofortigen…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 iVm § 34 Abs.3 FinStrG schuldig gesprochen, weil er als Wirtschaftstreuhänder in Ausübung seines Berufes bei der Vertretung seiner Klientin Dr. SCH im Amtsbereich des genannten Finanzamtes grob fahrlässig eine Verkürzung an Einkommensteuer…
…worden seien, jedoch seien diese nur zu einem Teil anerkannt worden, wodurch die Nachzahlung an Einkommensteuer zustande gekommen sei. Es sei zu keinem Zeitpunkt eine fahrlässige oder grob fahrlässige Vorgangsweise gegeben (gewesen). Ebenso sei zu jedem Zeitpunkt absolute Kooperation mit den Finanzbehörden gegeben gewesen. Der…
…im steuerlichen Rechenwerk keine bzw. zu niedrige Eigenverbräuche und Privatanteile zum Ansatz gebracht hat, wodurch die obgenannten bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben im genannten Ausmaß zu niedrig festgesetzt worden sind, und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs.1 FinStrG begangen, weshalb über ihn gemäß § 34 Abs.4…
…zu Steuernachforderungen geführt habe. Die Bescheide seien jedoch mit Berufung bekämpft worden, aus den Berufungsausführungen ergebe sich, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliege. Es sei zudem richtig, dass für Juni bis Dezember 1999 keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht worden seien. Der Bf. habe mit einem…