…000,- beträgt. Erreichen die erwirtschafteten Verluste Umsatzhöhe oder übersteigen die Verluste die erzielten Umsätze, so spricht dies zwar im Allgemeinen für Liebhaberei (vgl. Doralt, aaO., Tz 405 zu § 2 EStG 88), doch sind die negativen Resultate im Streitfall nicht als derart gravierend anzusehen, dass bereits…
…oder während der Verlustphasen anfallen, in Relation zur Höhe der Verluste von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Ist dies der Fall, so spricht dies - auch bei Auftreten gravierender Verluste gegen Liebhaberei. Für die Bw. vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass trotz Anfallen fortgesetzter Verluste über den Anlaufzeitraum…
…2 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung ist bei der Beurteilung des Ausmaßes der Verluste insbesondere darauf abzustellen, ob die Verluste in Bezug auf die konkrete Betätigung als gravierende Verluste einzustufen sind. Dabei ist das Verhältnis der jährlichen Verluste zu den jährlichen Umsätzen zu beachten. Im gegenständlichen…
…einzelner Kriterien ist nicht dabei ausschlaggebend. Bei Beurteilung des Ausmaßes der Verluste (Ziffer 1) ist insbesondere darauf abzustellen, ob die Verluste in Bezug auf die konkrete Betätigung als gravierende Verluste einzustufen sind. Dabei ist das Verhältnis der jährlichen Verluste zu den jährlichen Umsätzen zu beachten…
…Pension und ab diesem Zeitpunkt würden gravierende Verluste erzielt. Da es sich hierbei um eine Änderung der Bewirtschaftungsart handle, beginne der Beobachtungszeitraum mit dem Zeitpunkt des Pensionsantritts neu zu laufen. Im Hinblick auf die seit diesem Zeitpunkt erzielten hohen Verluste sei die Bewirtschaftungsform ab 1995…
…ob die Verluste in Bezug auf die konkrete Betätigung als gravierende Verluste einzustufen seien. Dabei sei das Verhältnis der jährlichen Verluste zu den jährlichen Umsätzen zu beachten. Nach den beiden ersten Jahren 1999 und 2000 hätten sich die Verluste "positiv" entwickelt. Die Verluste würden die…
…Ausmaß und Entwicklung der Verluste (§ 2 Abs. 1 Z 1): Bei Beurteilung dieses Kriteriums ist insbesonders darauf abzustellen, ob die Verluste in Bezug auf die konkrete Betätigung als gravierende Verluste einzustufen sind. Dabei ist das Verhältnis der jährlichen Verluste zu den jährlichen Umsätzen zu beachten…
…Jahren - zum Teil gravierend - die Umsätze, während diese annähernd gleich bleiben. Die hohen Anfangsverluste sind in erster Linie auf die vorzeitige Abschreibung im ersten Jahr, die normale AfA in den Jahren 1988 bis 1991 und hohe Versicherungsaufwendungen bis 1990 zurückzuführen. Die Verluste weisen grundsätzlich eine…
…fundierten Planungsrechnung mit Anlaufverlusten zu rechnen, deren Auswirkungen sich auf die ersten Jahre des Planungshorizontes erstreckten. Nach der Etablierung des Unternehmens nach zwei bis drei Jahren seien gravierende Ertragssteigerungen durchaus möglich. Im Fall der Bw habe sich eine Ertragssteigerung ergeben, die auch bei der Bewertung…
…dass 1992 letztmals ein positives Ergebnis erzielt worden sei. Ab 1993 seien durchwegs Verluste produziert worden, wobei der Gesamtverlust ab 1993 mittlerweile (bis 2003) einen Betrag von € 154.807,06 erreicht hätte. Es sei weiters anzumerken, dass ab dem Zeitpunkt der Pensionierung (1996) auch…
…in den Jahren 1994 bis einschließlich 2000 folgende Verluste aus Gewerbebetrieb: | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | -159.721,00 | -258.808,00 | -50.620,00 | -168.537,00 | -15.087,00…
…Gravierende Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage hätte der Bw. jedoch nicht vorgenommen. Das Finanzamt erließ sodann endgültige Einkommensteuerbescheide 1990 bis 2003 in denen es die Verluste aus der Druckerei nicht in Ansatz brachte. In der gegen die endgültigen Einkommensteuerbescheide 1990 bis 2003 eingebrachten Berufung führte…
…Architekt annehmen. Für die Zukunft (2006 und Folgejahre) sei aber aufgrund der bereits erfolgten Auftragsvergabe mit einer Steigerung der Umsätze zu rechnen. Zum Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen sei festzuhalten, dass er für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit die erforderlichen Betriebsmittel benötige, welche auch…
…BW1). Eine Ausschüttung führt somit in der Regel zu einer den Teilwert berührenden Wertminderung, sofern diese nicht durch gestiegene Zukunftserwartungen kompensiert wird oder durch gravierende Einbrüche der Zukunftserwartungen überlagert wird. Die Bw hat sich darauf beschränkt, die Ausschüttung als normalen Vorgang zu bezeichnen. Damit konnte…
…Der Bw macht für die erheblichen Abweichungen zwischen der Prognose und den tatsächlichen Verlusten (Werbungskostenüberschüsse) u.a. die "Anlaufzinsen" im Jahr 2004 in Höhe von 3.595,00 € verantwortlich. Die gravierende Abweichung zwischen der Prognose vom 14.3.2005 und dem tatsächlichem Werbungskostenüberschuss bereits…
…Sanktionen, im negativsten Fall mit dem Verlust des Postens, zu rechnen habe. In diesem Zusammenhang wird lediglich auf eine gegebenenfalls gravierende Dienstpflichtverletzung aufgrund einer schuldhaften Nichteinhaltung eines verfügten Dienstantrittstermines mit der unter Umständen folgenden schwerwiegenden Störung des Dienstbetriebes hingewiesen. Zur Frage "Wie wäre eine ggf…
…der Beilage zu den Steuererklärungen für das Jahr 1999 wird bemerkt, dass dieser Verlust durch eine Fehlkalkulation einer Großbaustelle und durch ineffiziente Arbeitsabwicklung wegen notwendiger hoher Fremdleistungen entstanden sei. Für das Jahr 2000 seien gravierende Maßnahmen vorgenommen worden, um wieder positive Ergebnisse erwirtschaften zu können…
…244 ZK. Aufgrund des mit wesentlicher Mangelhaftigkeit behafteten Zollschuldbescheides lägen gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Zollschuldbescheides vor. Außerdem drohe der Eintritt eines unersetzbaren Schadens, nämlich die konkrete Gefahr des Verlustes seiner Wohnmöglichkeit. Diesen Antrag wies das Zollamt Wien mit Bescheid vom 17. Dezember…
…Ab 1. Juli 2000 übte er zudem das Gewerbe eines Warenpräsentators (A-Vertreter) aus und erklärte daraus Verluste in Höhe von S 37.375,00 (2000), S 17.397,00 (2001) und € 247,00 (2002). Die beigeschlossenen Einnahmen-/Ausgaben-Rechnungen weisen folgende Einnahmen und…
…unstrittige Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit des Aufwandes eine sehr wesentliche Komponente bei der Kaufpreisfindung gewesen. Die zum Zeitpunkt des Management buy outs herrschende Rechtslage sei somit wesentliche Grundlage für diese gravierende unternehmerische Entscheidung gewesen. Wäre den Käufern die vorzeitige teilweise Beseitigung der Firmenwertabschreibung bekannt gewesen…