…die gerichtliche Zuständigkeit maßgebende Wertgrenze von 75.000,00 € nicht erreicht (unbestrittener strafbestimmender Wertbetrag laut Einleitungsbescheid 41.221,27 €), weshalb hinsichtlich dieser Abgabenhinterziehung ein verwaltungsbehördliches Strafverfahren durchzuführen ist. Maßgeblich für die Zusammenrechnung ist ausschließlich die gleiche gesetzliche sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde…
…keiner dieser Zuständigkeitsgründe in Betracht kommen kann oder Gefahr im Verzug ist, nach dem Anlaß zum Einschreiten. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter ist § 55 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden." Gemäß § 50 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von…
…abgelehnt hätten, eine Steuernummer und ein "E-Signal" vergeben hat (vgl. den undatierten Aktenvermerk über den Antrittsbesuch auf Grund des Nachschauauftrages vom 25. Juli 2008). Inwieweit das Finanzamt A in weiterer Folge (vor Ergehen der E-Bescheide ab 2006) seine örtliche Zuständigkeit geprüft hat, kann…
…zwischen gerichtlicher und finanzbehördlicher Zuständigkeit regelt § 53 Abs 1 FinStrG in der Form, dass bei vorsätzlich begangenen Finanzvergehen, bei denen der strafbestimmende Wertbetrag € 75.000.-übersteigt, das Gericht zur Ahndung zuständig ist. Mehrere zusammentreffende Finanzvergehen, die in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde…
…dieses Betrages auf seinem Abgabenkonto". Antragsbegründend brachte er darin unter Anschluss von Kopien des Berufungsschriftsatzes vom 17. Oktober 2005 und der Buchungsmitteilung Nr. 3/1-3 folgendermaßen vor: "1. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der angerufenen Finanzbehörde ergibt sich aus dem § 305 Abs. 2 BAO…
…wurde und der Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet (strafbestimmender Wertbetrag) 75.000 Euro übersteigt oder wenn die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammen treffenden vorsätzlich begangenen Finanzvergehen 75.000 Euro übersteigt und alle diese Vergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben…
…begangen wurde und der Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet (strafbestimmender Wertbetrag), 75 000 Euro übersteigt oder wenn die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden vorsätzlich begangenen Finanzvergehen 75 000 Euro übersteigt und alle diese Vergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben…
…begangen wurde und der Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet (strafbestimmender Wertbetrag), 75.000 Euro übersteigt oder wenn die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden vorsätzlich begangenen Finanzvergehen 75.000 Euro übersteigt und alle diese Vergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben…
…wiederkehrend bis zum 15. Tag eines Kalendermonats für das vorangegangenen Kalendermonat gewährt werden, sind dem vorangegangenen Kalendermonat zuzurechnen. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den für die Abfuhr der Lohnsteuer maßgebenden Vorschriften. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 57 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung, wobei der Dienstgeberbeitrag…
…Unternehmer" ist und daher die beim Dw einzig interessierende Streitfrage, ob dieser Unternehmereigenschaft besitzt oder nicht, noch in keinem einzigen Abgabenverfahren in der Art Prozessthema gewesen hat, dass diese Frage zu einer abschließenden Sachentscheidung geführt hat. Da die die sachliche und örtliche Zuständigkeit regelnden Gesetze…
…dass er sich 2004 und 2005 vorwiegend in Wien aufgehalten habe. Über die Berufung wurde erwogen: I. Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit: Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei den Abgabenbehörden Anbringen…
…erster Satz BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. § 58 Satz 1 BAO bestimmt, dass für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen sowie der nach den Abgabenvorschriften selbständig abgabepflichtigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Vermögensmassen…
…sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind, so haben sie diese ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Die Zuständigkeit…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz. Die konkrete Zuständigkeit der einzelnen Spruchsenate ergibt sich aus einer den im § 68 FinStrG normierten Grundsätzen entsprechenden Geschäftsverteilung. Die Finanzstrafbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt maßgebend, in dem der…
…im Firmenbuch gelöscht worden und damit auch die Abgabenpflicht (einschließlich Steuererklärungseinreichungspflicht gemäß § 24 Abs. 3 Z. 1 KSTG) weggefallen sei, wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung, denen sich der unabhängige Finanzsenat anschließt sowie auf die unter Punkt "1. Örtliche und sachliche Zuständigkeit" dargelegten Ausführungen…
…ein, der sie - nach Prüfung der sachlichen Zuständigkeit - zufolge § 6 Abs. 1 AVG auf Gefahr des Bf. formlos mit Schreiben vom 19. Februar 2007 dem Zollamt Salzburg zuleitete. Gemäß § 6 Abs. 1 AVG hat die Behörde ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen…
…20 leg. cit. nunmehr das Wohnsitzfinanzamt generell für die Erhebung der Einkommens- der Umsatzsteuer sowie für die Erhebung der Lohnabgaben (Dienstgeberbeiträge sowie Kammerumlage) zuständig ist. Die Abgabenbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen (§ 50 BAO). Dem Finanzamt ist zwar zuzustimmen, dass…
…und enthält eine Aufforderung an den zum Abzug Verpflichteten (NameBw. GmbH), welche zur Haftung der Kest iHv. € 135.486,99 herangezogen wird, diesen Betrag zu entrichten. Stellungnahme der Bw.: Eine Abgabenbehörde hat gem. § 50 Abs. 1 1. Satz BAO ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit…
…dass die Zuständigkeit des Vorsitzenden eines Berufungssenates bestimmt werden muss. Es ist zulässig, dass ein Vorsitzender in mehreren Senaten den Vorsitz führt. Dem Vorsitzenden wird für den jeweiligen Senat grundsätzlich eine sachliche und örtliche Zuständigkeit zugewiesen. Auch die Zuweisung konkreter Einzelfälle und die Änderungen der…
…Einleitungsbescheides, dass dem Beschuldigten detailliert dargestellt werde, welche Abgabenverkürzung dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens vorgehalten werde. Des Weiteren werde die sachliche und örtliche Zuständigkeit gerügt, weshalb der Antrag gestellt werde, die sachliche und örtliche Zuständigkeit nachzuweisen. Es werde darauf verwiesen, dass die gegenständliche Einleitung rechtswidrig sei…