…Abgabenverkürzung zumindest ernsthaft für möglich hält, und sich damit (billigend) abfindet. Eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 oder 2 lit. a iVm § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG hat derjenige zu verantworten, der derartige Abgabenhinterziehungen in der Absicht begeht, sich durch deren wiederkehrende Begehung…
…Ing. Klemenz Weiß und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Dr. Helmut Valenta, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Schillerstraße 4, wegen (teilweise versuchter) gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 38 Abs. 1 lit…
…der Bemessung der Geldstrafe auch auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Ausgehend von einem bereits rechtskräftig festgestellten hohen Verschulden an einer gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung sah der Unabhängige Finanzsenat bei der Strafneubemessung als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw…
…vertreten durch Dkfm. Helmut Wiesmair, Wirtschaftstreuhänder in 4020 Linz, Leopold Hasner-Straße 27/4, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 25. Juli 2005 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim…
…Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer KR Manfred Grubauer und Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Mag. Caterina Starzengruber, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a in Verbindung mit …
…aaa, vertreten durch Dr. Thomas Bründl, Rechtsanwalt, 5204 Straßwalchen, Mondseer Straße 5, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 1. Juni 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt…
…dem Gericht obliegt. Derartige besondere Gründe liegen im gegenständlichen Fall nicht vor. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit Geldstrafen bis zum Zweifachen der verkürzten Abgaben geahndet. Im Falle einer gewerbsmäßigen Begehungsweise erhöht sich dieser Strafrahmen gemäß § 38 Abs…
…am 19XX, whft. in G, vertreten durch Herbert Foissner, Wirtschaftstreuhänder, in 4030 Linz, Salzburger Straße 267, wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen, teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a iVm § 38 Abs. 1 und (teilweise) iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes…
…vertreten durch die Dr. Hofbauer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Stadtplatz 43, 4690 Schwanenstadt, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 38 Abs.1 lit.a, 33 Abs.1 und 2 lit.a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung(en) des Amtsbeauftragten vom 16. März 2010 gegen…
…vertreten durch Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwalt in 4020 Linz, Altstadt 15, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 12. Juni 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates X…
…Finanzstrafsache gegen den S, vertreten durch die Schmidberger Kassmannhuber Schwager Rechtsanwalts-Partnerschaft, Stelzhamerstraße 11, 4400 Steyr, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. November 2007 gegen…
…sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen JO wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a, 38 Abs.1 lit.a…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Günther Litschauer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen E wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…des tatbildmäßigen Erfolges gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG kausale und somit einen Tatbeitrag zu der begangenen Abgabenhinterziehung darstellende Vorgangsweise offensichtlich vom Bestreben des Verdächtigen um das Zustandekommen des Geschäftes bzw. um die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit den österreichischen Abnehmern getragen war, bietet insgesamt aber auch…
…geb. X, Adresse, vertreten durch die Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH, Steuerberatungskanzlei, 4810 Gmunden, Ohlsdorferstraße 18, wegen des Finanzvergehens der versuchten gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 1. Dezember 2008 gegen das Erkenntnis des…
…Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1, Mag. Gerda Pramhas, am 15. Jänner 2004 in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Mag. Andreas Hofer, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a, 38 Abs…
…Dr. Heinz Schöppl und Mag.pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen R, vertreten durch Dr. Paul Fuchs, Rechtsanwalt in 4600 Thalheim bei Wels, Raiffeisenstraße 3, wegen teilweise gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und §§ 33 Abs. 2 lit. a…
…000,--) gesichert wurden. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Der Täter handelt gewerbsmäßig, wenn es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen…
…ist hingegen zu bestrafen, wer wie ST zu Subfaktum a.1) gemäß § 38 Abs.1 lit.a FinStrG derartige Abgabenhinterziehungen gewerbsmäßig begeht. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG werden mit Geldstrafen bis zur Hälfte der nicht oder verspätet entrichteten bzw. abgeführten Abgabenbeträge geahndet…
…Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwälte in 4020 Linz, Altstadt 15, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 15. Dezember 2004 gegen das Erkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz…