…HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Mag. Gottfried Warter und Mag.a Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Dr. X wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit…
…xxxx, whft. XXX, vertreten durch Gerhard Friedl, Wirtschaftstreuhänder, 4707 Schlüßlberg, Marktplatz 4, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und 38 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Amtsbeauftragten AR Brigitte Burgstaller vom 21. Oktober 2011…
…aaa, vertreten durch Dr. Thomas Bründl, Rechtsanwalt, 5204 Straßwalchen, Mondseer Straße 5, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 1. Juni 2012 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt…
…der Gemeinschaften das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG begangen worden war, durch Ankauf von MA bzw. unbekannten Personen an sich gebracht und dadurch das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a), 38 Abs.1 lit.a) FinStrG…
…vertreten durch Dr. Johannes Buchmayr, Rechtsanwalt in 4020 Linz, Altstadt 15, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 12. Juni 2007 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates X…
…Finanzstrafsache gegen den S, vertreten durch die Schmidberger Kassmannhuber Schwager Rechtsanwalts-Partnerschaft, Stelzhamerstraße 11, 4400 Steyr, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. November 2007 gegen…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen E wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs.2 lit.a, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…Lirk, DDr. Karl Robert Hiebl, 5280 Braunau, Stadtplatz 50/2, wegen der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit.a) iVm § 38 Abs.1 lit.a) und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs.1 lit.a) iVm …
…vertreten durch Dkfm. Helmut Wiesmair, Wirtschaftstreuhänder in 4020 Linz, Leopold Hasner-Straße 27/4, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 25. Juli 2005 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Günther Litschauer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen E wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…Entstehung des Abgabenanspruches die diesbezüglichen Einkommensteuern mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten, wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung seiner Verfehlung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Er hat hiedurch eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 iVm …
…Dr. Katharina SEDLAZECK, Rechtsanwälte in 5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 2, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a), 38 Abs.1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten sowie der Nebenbeteiligten SH, letztere ebenfalls vertreten durch die Rechtsanwälte Dr…
…Lovranich sowie die Laienbeisitzer Dagmar Deutsch und Hermann Wagner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Dr Karl Bernhauser, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schmerlingplatz 3, wegen der Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a…
…anders lautenden Ergebnis gelangen können. Er habe die Zigaretten nicht gewerbsmäßig in Verkehr gebracht und auch nie die Absicht gehabt, sich durch deren Verkauf und dem daraus resultierenden Gewinn eine fortlaufende Erwerbsquelle zu verschaffen. Weiters habe es die Behörde unterlassen, in der Begründung des angefochtenen…
…Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1, Mag. Gerda Pramhas, am 15. Jänner 2004 in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Mag. Andreas Hofer, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a, 38 Abs…
…und II. des Spruchsenatserkenntnisses) wird das Verhalten des Beschuldigten als gewerbsmäßige Begehungsweise im Sinne des § 38 Abs.1 lit.a FinStrG qualifiziert [sodass der Strafrahmen nunmehr insgesamt € 205.894,23 (S 682.477,00 x 3 = S 2,047.431,00 zuzüglich S…
…88) festgestellt. Vom sich solcherart ergebenden Abgabenbetrag ist der gegen den Willen des Beschuldigten bereits festgesetzte Einkommensteuerbetrag von € 2.157,28 (siehe oben) im Zweifel zu seinen Gunstan abzuziehen. Mag.X hat daher für das Veranlagungsjahr 2006 eine gewerbsmäßige Hinterziehung an Einkommensteuer gemäß § 33…
…ehemals Suchtmittelhändler, geb. am 19XX, whft. in G, vertreten durch Herbert Foissner, Wirtschaftstreuhänder, in 4030 Linz, Salzburger Straße 267, wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen, teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a iVm § 38 Abs. 1 und (teilweise) iVm §…
…Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Helmut Schabetsberger und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen TM., wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a iVm 38 Abs. 1…
…Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. § 7 Abs. 1 GütbefG: Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in das Bundesgebiet oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in…