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UFSW RV/1157-W/03Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2005

…Semester). Die Fortsetzungsbestätigungen der Studienrichtung Rechtswissenschaften für das SS 2001 sowie für das WS 2001/02 wurden von der Bw. mit Schreiben vom 00.10.01 vorgelegt und das Finanzamt gewährte die Familienbeihilfe für die Dauer des zweiten Studienabschnittes der Studienrichtung Rechtswissenschaften bis inkl. September…

UFSW RV/3770-W/02Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2008

…Studium am Konservatorium wegen der Aufnahmeregelungen noch nicht begonnen werden konnte, erfüllt die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht. Der Umstand, dass die Inskription für die beabsichtigte und frei gewählte Studienrichtung wegen Platzmangels verhindert bzw. "hinausgeschoben" wurde, ist unerheblich. Dem Argument des Bw., aus Mangel an Ausbildungsplätzen in…

UFSW RV/2010-W/04Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010

…des § 17 Abs.2 Z..2 StudFG 1992 nicht. Der Umstand, dass die Inskription für die beabsichtigte und frei gewählte Studienrichtung Sportwissenschaften wegen der nicht bestandenen Aufnahmeprüfung. "hinausgeschoben" wurde, ist somit unerheblich. Der Studienwechsel wurde somit nicht durch ein unabwendbares Ereignis zwingend herbeigeführt. Damit ist…

UFSG RV/0790-G/11Studium nicht ernsthaft und zielstrebig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2012

…auf. Da mein Sohn zum Ende des 1. Studienjahres erkannte, dass die von ihm gewählte Studienrichtung trotz mühevollen Einsatzes nicht seinem Talent entsprach, und er auch schon die Aufnahmeprüfung für den Polizeidienst erfolgreich absolviert hatte, legte er leider keine Prüfung an der Universität Graz ab…

UFSW RV/3633-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe nach Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2011

…nach Stadt verlegt und gemäß den angebotenen Möglichkeiten des neuen Systems vom Diplom- zum Bakk-Studium gewechselt, aber die ursprünglich gewählte Studienrichtung Stud1_Var (Studienanfang im SS05) beibehalten worden. Es handle sich also nicht um eine Veränderung der Studienrichtung, sondern um eine Änderung des Studiensystems…

UFSW RV/4020-W/02Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2009

…nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem neue gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Die Tochter hat vor der Aufnahme der Ausbildung an der Sozialakademie sechs Semester die Studienrichtung Rechtswissenschaften betrieben, aber nicht abgeschlossen…

UFSW RV/2168-W/08Studienwechsel nach dem 3. Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2008

…anderen Einrichtungen ist nach Semestern zu rechnen. Um die Dauer des möglichen Familienbeihilfenbezugs festzulegen, ist es unbedingt erforderlich, dass dem Finanzamt neben dem Studienbeginn je Abschnitt die gewählte Studienrichtung bekannt gegeben wird. Dies ist auch bei einem Studienwechsel von Bedeutung. § 17 StudFG lautet auszugsweise: Abs…

UFSF RV/0163-F/05Wird das neu aufgenommene zusätzliche Studium als Hauptstudium benannt, liegt ein Studienwechsel vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2006

…wird darauf hingewiesen, dass es für die Festlegung der Dauer des möglichen Familienbeihilfenbezuges unbedingt erforderlich sei, dass dem Finanzamt neben dem Studienbeginn je Abschnitt die gewählte Studienrichtung bekannt gegeben wird. Dies sei auch bei einem (allfälligen) im Folgenden angeführten Studienwechsel von wesentlicher Bedeutung. Im Falle…

UFSF RV/0213-F/05Wird bei Beginn eines Doppelstudiums das neue Studium als Hauptstudium genannt, liegt ein Studienwechsel vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2006

…wird darauf hingewiesen, dass es für die Festlegung der Dauer des möglichen Familienbeihilfenbezuges unbedingt erforderlich sei, dass dem Finanzamt neben dem Studienbeginn je Abschnitt die gewählte Studienrichtung bekannt gegeben wird. Dies sei auch bei einem (allfälligen) im Folgenden angeführten Studienwechsel von wesentlicher Bedeutung. Im Falle…

UFSW RV/2106-W/04Rückzahlungsverpflichtung nach Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2006

…September 2002 gewährt. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2002 teilte der Bw. dem Finanzamt mit, dass der "Nachweis der 8-Wochen-Stunde" (Studienerfolgsnachweis nach dem ersten Studienjahr) noch nicht vorliege. Eine Studienbestätigung für das laufende Wintersemester 2002 (Studienrichtung A.) wurde vorgelegt. Ein Antrag auf Weitergewährung…

UFSW RV/1838-W/02Änderung der Rechtslage bei Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2005

…die Nichtaufnahme an die Fachhochschule noch nicht begonnen werden konnte, erfüllt die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht. Der Umstand, dass eine Inskription für eine beabsichtigte und frei gewählte Studienrichtung wegen Platzmangels verhindert bzw. "hinausgeschoben" wird, ist somit unerheblich. Der Studienwechsel wurde somit nicht durch ein unabwendbares Ereignis…

UFSL RV/1251-L/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Ende einer Schulausbildung und Beginn des Studiums, wenn Studienbeginn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

…argumentiert, dass die vom Sohn gewählte Studienrichtung Wirtschaftsingenieurswesen-Maschinenbau nach Angabe des Studiendekans sinnvollerweise nur im WS begonnen werden sollte, weil die Einführungslehrveranstaltungen ausschließlich in diesem Semester stattfinden würden und fachliche Lehrveranstaltungen jeweils im WS beginnen würden und in den Folgesemestern darauf aufgebaut werde. Entscheidungswesentlicher…

UFSS RV/0442-S/12Beihilfenschädlicher Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

… 17 Abs.2 Z. 2 StudFG nicht. Der Umstand, dass eine Inskription für eine beabsichtigte und frei gewählte Studienrichtung wegen Platzmangels oder wegen der vom Bw geschilderten Umstände verhindert bzw. hinausgeschoben wird, ist unerheblich. Die ins Treffen geführte beim Sohn des Bw im Zuge der…

UFSW RV/1574-W/12Zeitpunkt des Abbruchs des Studiums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…sie auch wegen Aussichtslosigkeit auf Erfolg nicht angetreten. Wie ich schon mehrfach in meinen Schreiben erwähnt habe, kann ein Maturant nicht von Haus aus beurteilen, ob eine gewählte Studienrichtung für ihn die richtige ist. Da meine Tochter seit ihrem 6. Lebensjahr Diabetiker Typ I ist…

UFSW RV/0256-W/11Studienwechsel nach dem 3. inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2011

…erfülle die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht. Der Umstand, dass eine Inskription für eine beabsichtigte und ´frei´ gewählte Studienrichtung wegen Platzmangels verhindert bzw `hinausgeschoben wird´, sei somit unerheblich und sei der Studienwechsel folglich nicht durch ein unabwendbares Ereignis zwingend herbeigeführt worden. Es liege ein schädlicher Studienwechsel vor…

UFSS RV/0335-S/06Bei einem Doppelstudium ist der Studienerfolg nach dem vom Berufungswerber angegebenen Hauptstudium zu beurteilen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2006

…Die Familienbeihilfe kann erst mit Beginn des Monats weiter gewährt werden, in dem dieser Studienabschnitt erfolgreich vollendet wurde. Als Nachweis dient das Rigorosenzeugnis. Die vorgesehene Studienzeit für den ersten Studienabschnitt Studienrichtung Medizin beträgt 4 Semester zuzüglich eines Toleranzsemesters wäre daher der erste Studienabschnitt mit dem…

UFSF RV/0201-F/05Wurde vor dem Studienwechsel bzw. Hauptstudienwechsel keine Familienbeihilfe bezogen, ist bei der Überprüfung des Studienwechsels keine Wartezeit zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2006

…14. Juli 2004 nicht gewährt werden. Mit Eingabe vom 8. September 2005 führte der Bw aus, dass die WW mehrere Studienrichtungen im Bereich der WWS anbiete. Sämtliche Studienpläne der angebotenen Studienrichtungen würden sich bis zu einem gewissen Grad ähneln (vgl Studienpläne unter der angegebenen Internetadresse)…

UFSW RV/4028-W/02kein ausreichender Studienerfolg nach dem ersten Studienjahr und Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2005

…noch nicht begonnen werden konnte, erfüllt die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht. Der Umstand, dass eine Inskription für eine beabsichtigte und frei gewählte Studienrichtung wegen Platzmangels verhindert bzw. "hinausgeschoben" wird, ist somit unerheblich. Der Studienwechsel wurde somit nicht durch ein unabwendbares Ereignis zwingend herbeigeführt. Damit ist auch …

UFSF RV/0335-F/03Studienwechsel, Familienbeihilfe, Wartezeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…wird darauf hingewiesen, dass es für die Festlegung der Dauer des möglichen Familienbeihilfenbezuges unbedingt erforderlich sei, dass dem Finanzamt neben dem Studienbeginn je Abschnitt die gewählte Studienrichtung bekannt gegeben wird. Dies sei auch bei einem (allfälligen) im Folgenden angeführten Studienwechsel von wesentlicher Bedeutung. Im Falle…

UFSS RV/0540-S/02Studienwechsel nach dem 3. inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2003

…das die Beibehaltung und Fortführung der betriebenen Studienrichtung unmöglich macht. Das unabwendbare Ereignis (Krankheit, Verletzung) muss also den Studienswechsel erforderlich machen. Der Umstand, dass eine Verletzung (Krankheit) die Ablegung einer Aufnahmeprüfung und damit eine Inskribtion für eine beabsichtigte und frei gewählte Studienrichtung verhindert und "hinausschiebt"…