…20.10.2004, 27.11.2008, 23.9.2009 und 29.4.2010) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären zB Krankheitskosten, weil in…
…betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004, 27.11.2008 und 23.9.2009) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären zB…
…hiezu die den Bw. betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004 und 27.11.2008) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären…
…1498-W/02, sowie vom 20.10.2004, RV/2074-W/03, hinsichtlich die Jahre 1998 und 1999 erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Unter Verweis auf die dortigen Ausführungen sowie auf…
…in der Berufungsbegründung 1998 ist gesetzwidrig. Somit ist auch die im bekämpften Bescheid 1999 enthaltene Bezugnahme auf diese Berufungsbegründung (gemeint: Berufungsentscheidungsbegründung) gesetzwidrig." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit der Begründung, dass Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten gemäß § 34 Abs. 7 EStG nicht als außergewöhnliche…
…Berufung mit folgender Begründung abwies: "Gemäß § 34 Abs. 7 Einkommensteuergesetz 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten nicht absetzbar (siehe auch VwGH Erkenntnis vom 23.3.99, 98/14/0133)." Der Bw. stellte am 21. Juli 2004 den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an…
…außergewöhnliche Belastung, die der Bw. im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a Ehegesetz für die Aufgabe der Ansprüche der geschiedenen Ehegattin am ehelichen Haus und einer Abgeltung ihrer Unterhaltsansprüche geleistet hat. Es handelt sich dabei um keine Prozesskosten. Fest steht, dass der Bw. am 9…
… 183 Abs. 3 BAO unter anderem dann nicht aufzunehmen, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen unerheblich sind. Da die Frage, ob das Einkommen der geschiedenen Ehegattin des Bw. € 36.000 nicht überstiegen hat, für die Lösung der gegenständlichen Rechtsfrage unerheblich ist, war den diesbezüglichen…
…des Verwaltungsgerichtshofes (28.11.2003, 2002/13/0077) im Einklang. Die vom Bw an seine geschiedene Ehegattin geleisteten Unterhaltsbeiträge stellen Einkommensverwendung dar und können weder als Sonderausgaben noch (abgesehen von den angeführten Ausnahmefällen) als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden (vgl. zB RV/0235-S/06 vom…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt als Journalist Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt hat - soweit für das vorliegende Berufungsverfahren von Bedeutung - die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und die an die (geschiedene) Gattin des Bw. bezahlten Subhonorare nicht anerkannt. Weiters wurden die Vorsteuern um die auf…
…Rechtslage in Österreich, bei der nur der Dienstnehmer einen Anspruch auf eine Versorgungsausgleichsrente gegenüber der Pensionskasse habe, hätten in der BRD sowohl der Dienstnehmer als auch dessen Ehegatte einen Abfindungsanspruch. Seiner geschiedenen Gattin würden daher unmittelbar Firmenpensionszahlungen zufließen. Der Berufungswerber würde Einkünfte versteuern, die ihm…
…5.000.- überstiegen hätten. 3. Fahrtkosten des Bw. Über die Berufung wurde erwogen: Zu Pkt 1.) Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin des Bw. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten von der Berücksichtigung gemäß § 34 EStG 1988 ausgenommen (siehe dazu…
…sondern über diejenigen Personen, die Kontakt zu den zuweisenden Ärzten und Patienten haben. Im Fall der Ordination Dr. Bw war dies seine geschiedene Ehegattin. Insbesondere möchte ich darauf verweisen, dass U einen sehr großzügigen Scheidungsvergleich abgeschlossen hat. Es entbehrt daher jeglicher Logik, dass sie zusätzlich…
…auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates habe, als ob diese Familienangehörigen im Gebiete dieses Staates wohnten. Die Beschwerdeführerin (Bf) hätte als geschiedene Ehegattin eines Arbeitnehmers, der den Rechtsvorschriften Österreichs und damit eines MS unterliege, aG des Art 73 der VO im MS der…
…Die Bestätigung konnte nicht erbracht werden, die außergewöhnliche Belastung daher nicht anerkannt werden. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG sind Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Sie sind dann anzuerkennen, wenn es sich um Krankheitskosten handelt. Aus dem Vergleich vom 3.3…
…zusammen, woraus sich für 12 Monate des Jahres 1998 der obige Betrag in Höhe von S 122.832,00 errechnet. Im Sinne der obigen Ausführungen handelt es sich um nicht abzugsfähige laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin. Im Hinblick auf die klare gesetzliche Regelung des …
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am Donnerstag, 23. September 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Kleiner & Kleiner GmbH., gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen, vertreten durch Hofrat Mag. Wilhelm Gassner, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 bis 1995 nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung…
…Unterhalt leistete, ist für die Beurteilung nicht von Belang. Maßgeblich ist, wer die Kosten der auswärtigen Berufsausbildung getragen hat und dies ist mangels Einkünften der geschiedenen Ehegattin eindeutig der Bw. In Anbetracht dieser Gegebenheiten war spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, 30. April 2003…
… 3). Im Berufungsfalle steht nunmehr fest, dass durch die Bezeichnung des Bw als Begünstigtem aus dem Erlebens-Versicherungsvertrag seitens der geschiedenen Ehegattin als Versicherungsnehmerin sowie aufgrund der laut Mitteilung der B.V.AG vom 13. Oktober 1997 infolge des "Erlebens" (= eingetretener Versicherungsfall) zur Auszahlung…
…o.a. herrschenden Rechtsmeinung an. Die dem Bw. als unterlegener klagender Partei im Unterhaltsherabsetzungsverfahren gegen die geschiedene Ehegattin als beklagte Partei erwachsenen verfahrensgegenständlichen Prozesskosten sind daher nach dem oben Gesagten nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 abzugsfähig. Sanierungsgewinn: Der Gewinnanteil des Bw. aus…