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UFSL RV/0352-L/06Vor der Berufung gegen den materiellrechtlichen Bescheid muss über Berufung betreffend Wiederaufnahme entschieden werden. Parteiwille ist aus dem gesamten Inhalt eines Rechtsmittels festzustellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…96/13/0081, ausgesprochen, dass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Wenn die Behörde aufgrund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist, ist der Formalvorschrift des § 250 Abs. 1 lit…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…Mit Schriftsatz vom 10. Oktober 2006 sei gegen die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages Berufung eingebracht worden, derzeit sei ein offenes Rechtsmittelverfahren anhängig. Mit dem von Amts wegen erlassenen gegenständlich angefochtenen Abänderungsbescheid sei dem im Wiederaufnahmeantrag (im Zuge der mit Schriftsatz vom 13. September 2006 eingebrachten Anfragebeantwortung…

UFSW RV/0392-W/08Haftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG für die Erbschaftsteuer eines Miterben, der - zugunsten eines anderen Miterben - qualifiziert auf sein Erbrecht verzichtet hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008Teil 1/2

…der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, in dem die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt wurde, Folgendes: "Ich wurde nicht aufgefordert, Unterlagen (Depotauszug) bezüglich des Wertpapierdepots bei der Dresdner Bank vorzulegen. Die Steuerbefreiung ist für diese Wertpapiere anzuwenden…

UFSL RV/0264-L/08Zurückweisung einer Berufung gegen einen die Wiederaufnahme eines Einkommensteuerveranlagungsverfahrens verfügenden Bescheid wegen Verfristung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2012

…Inhalt der Berufung hervorgeht, wogegen sie sich richtet. Ziel der Bestimmung ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es, wie bereits erwähnt, für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels…

UFSZ3K ZRV/0140-Z3K/03Bezeichnung eines angefochtenen Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.10.2003

…einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. So genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Wenn die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist, ist der Formalvorschrift des § 250 Abs…

UFSS RV/0368-S/13Fehlen des Aufhebungsgrundes in der Begründung nicht sanierbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…d) eine Begründung. Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit a BAO ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…

UFSL RV/1287-L/06Bezeichnung des Wiederaufnahmebescheides in der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2008

…der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042) genügt es für das in § 250 Abs. 1 lit. a BAO festgelegte Berufungserfordernis der Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Aus dem Inhalt des Berufungsschreibens…

UFSW RV/1740-W/08Die Prüfung, ob bezüglich eines Wiederaufnahmeantrages genannte Umstände die Voraussetzungen des § 303 Abs. 1 lit. b BAO idgF erfüllen, ist nicht Gegenstand eines Mängelbehebungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.07.2012

…dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden dürfe. So genüge für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgehe, wogegen es sich richte (VwGH 96/13/0081 vom 28.1.1998). Der angefochtene Bescheid sei nahezu ein Schulbeispiel…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…beeinträchtigt werden darf. Es reicht für die gesetzlich geforderte "Bescheidbezeichnung" daher aus, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Besteht für die Abgabenbehörde aufgrund des Berufungsvorbringens kein Zweifel, welcher Bescheid angefochten ist, ist der Formalvorschrift des § 250 Abs. 1 lit…

UFSL RV/0503-L/08Fahrtkosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei unzureichend geführtem Fahrtenbuch, Tätigkeit als Gemeinderat als Liebhaberei, auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2010

…einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Wenn die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist, ist der Formalvorschrift des § 250 Abs…

UFSW RV/0920-W/11Unzumutbarkeit einer Gesamtwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von über 2 Stunden in eine Richtung bei einem 60 km übersteigenden Arbeitsweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011Teil 1/2

…BVE- Sachbescheid übermittelt. BVEs betreffend die Wiederaufnahmebescheide wurde nicht erlassen; die Berufungen wurden der inhaltlichen Interpretierung nach nur als Berufungen gegen die Sachbescheide ausgelegt. Entscheidend ist, ob aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet ( VwGH 28.1.1998, 96/13/00801…

UFSF RV/0437-F/02Bemessungs-(Festsetzungs) Verjährung im Zusammenhang mit hinterzogenen Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2005

…gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gewandt hat. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates genügt es, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels (siehe Berufungsbegründung zu Punkt 2) hervorgeht, wogegen es sich richtet. Im vorliegenden Fall zielt die Berufung vom 5. August 2002 ihrem Inhalt nach eindeutig…

UFSW RV/2289-W/061. Unzulässigkeit einer Berufung gegen die Abweisung eines Fristverlängerungsansuchens 2. Zurücknahmeerklärung nach rechtswidrigem Mängelbehebungsauftrag 3. Zurückweisung einer Berufung wegen nicht rechtzeitiger Einbringung bei der zuständigen Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2006

…einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. So genügt für die Bezeichnung des Bescheides, daß aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Wenn die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist, ist der Formalvorschrift des § 250 Abs…

UFSW FSRV/0136-W/03Rechtswirksamkeit eines ohne gerichtlich beeideten Dolmetschers und ohne Beisein eines Verteidigers abgegeben Rechtsmittelverzichtes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)10.02.2004

…Rechtsmittelverzichtes versäumt, weshalb der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abzuweisen sei. Gegen diesen Bescheid des Spruchsenates vom 27.8.2003, SpS 333/03-III, richtet sich die vorliegende als Berufung bezeichnete Beschwerde vom 23. September 2003, mit welcher der Bescheid seinem gesamten Inhalt…

UFSI RV/0497-I/07Zurückweisung einer nicht fristgerecht eingebrachten Berufung gegen Wiederaufnahmsbescheide, wenn das Fristverlängerungsansuchen ausdrücklich nur die Sachbescheide betraf.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2007

…die belangte Behörde" selbst. Für die Bezeichnung der Bescheide genüge es, wenn aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgehe, wogegen es sich richte. Im Zweifel sei dem Anbringen einer Partei nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nehme. Das gleiche gelte auch für…

UFSW RV/2857-W/11Unzureichende Begründung eines Bescheides gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2011

…die Berufung die Bezeichnung des Bescheides enthalten muss, gegen den sie sich richtet, ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…

UFSL RV/0138-L/05Wiederaufnahme bei absoluter bzw. relativer Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042) genügt es für das in § 250 Abs. 1 lit. a BAO festgelegte Berufungserfordernis der Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Aus dem Inhalt des Berufungsschreibens…

UFSZ3K ZRV/0141-Z3K/03Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.10.2003

…einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. So genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Wenn die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist, ist der Formalvorschrift des § 250 Abs…

UFSF RV/0237-F/11Betriebsaufgabegewinn, Hälftesteuersatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013Teil 1/2

…Parteien des zweitinstanzlichen Verfahrens richtig ausgeführt - der gesamte Inhalt der Berufungsschrift, nicht nur die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides und die Anfechtungserklärung, sondern auch der dazu allenfalls in Widerspruch stehende Berufungsantrag und die Berufungsbegründung zu berücksichtigen. Entscheidend ist damit, ob aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels…

UFSI RV/0060-I/12Wiederaufnahme nach Übermittlung eines neuen Lohnzettels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012

…die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet, enthalten. Ziel dieser Bestimmung ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…