…Feststellungen mit ertragsteuerlicher Auswirkung nur mehr die Tz 15 des Bp-Berichtes ("Notarskosten Hausübergabe", S 199 Arbeitsbogen) verbleibt, die jedoch nur zu einer geringen Gewinnerhöhung (genauer: Verlustminderung) im Jahr 1996 führt (um 8.449,17 S). Auf Grund dieser bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkung (nach Wegfall…
…| 185.229,40 S | 164.853,22 S | 14.961,92 € | Verhältnis ESt-NZ zu ESt-Gesamt | 0,02 % | 0,02 % | 0,02 % In Anbetracht der bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmgsgründe wäre die Behörde verpflichtet gewesen…
…der VO über außergewöhnliche Belastungen zum Freibetrag von 153 Euro pro Monat sowie das große Pendlerpauschale berechtigt. Diese neu hervorgetretene Tatsache berechtigt die Abgabenbehörde unter Hinweis auf die nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkung, das Verfahren für die Einkommensteuer 2008 (Bescheid vom 3.2.2009) wiederaufzunehmen…
…hiebei um steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen handle, die den betrieblichen Einkünften zuzuordnen seien. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zwecks Berücksichtigung pauschaler Werbungskosten im Sinne der Vereinsrichtlinien sei aus verwaltungsökonomischer Sicht wegen geringfügiger steuerlicher Auswirkung unzweckmäßig. Mit Berufung vom 2. Mai 2000 wurde gegen die Abweisung des…
…Richtigkeit der Angaben des Bw. dessen gesetzwidrige steuerliche Beurteilung und Behandlung ungeprüft übernommen. Zudem hatte die Wiederaufnahme und die anschließende Neufestsetzung der Umsatzsteuer nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen (ohne Vorsteuerkürzung für 2001 eine Nachforderung von über € 5.600,00, für 2002 fast € 6…
…die Abgabenbehörde vom eingeräumten Ermessen richtig Gebrauch gemacht habe. Angesichts der hohen Nachforderungen könne nämlich nicht die Rede davon sein, dass bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen gegeben seien und daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit) der Vorrang einzuräumen gewesen sei (vgl. Ritz, aaO…
…verpachteten, Grundstücke stehen, haben die Wiederaufnahmegründe, die iZm der fehlenden Valorisierung des Nutzwertes der firmeneigenen Badeparzelle stehen, nur geringfügige steuerliche Auswirkungen: Deshalb rechtfertigen die Wiederaufnahmegründe, die iZm der fehlenden Valorisierung des Nutzwertes der firmeneigenen Badeparzelle stehen, keine amtswegige Verfahrenswiederaufnahme. Die Berechtigung zur Verfahrenswiederaufnahme/Umsatzsteuerbescheide ist…
…Auch insoweit kann nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates der Nachweis, dass dieser Fehler (welcher im Übrigen nur eine relativ geringfügige steuerliche Auswirkung nach sich zog) bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung 2003 dem Bw. zuzurechnen ist oder diesem ein vorwerfbares Verschulden wegen nicht ordnungsgemäßer Erstellung bzw…
…zit. Judikate). Sprechen geringfügige steuerliche Auswirkungen gegen eine Verfahrenswiederaufnahme, sind die dennoch für eine Verfahrenswiederaufnahme sprechenden Gründe im Begründungsteil der Wiederaufnahmebescheide darzulegen. Die Berufungsbehörde hat bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Verfahrenswiederaufnahme gerichteten Berufung zu prüfen, ob die im Begründungsteil der Wiederaufnahmebescheide angeführten…
…1998 um 89.583 S, 1999 und 2000: Erhöhung des Gewinnes um 40.000 S) nicht als bloß geringfügig anzusehen und rechtfertigen bei richtiger Ermessensübung für sich jedenfalls die Wiederaufnahme des Verfahrens. Steuerliche Auswirkungen betreffend die Einkommensteuer gibt es keine, da durch den geltend gemachten…
…Sachverhalt im Zusammenhang unter anderem mit dem aktivierten Gebäudeanteil X und den Umständen betreffend verdeckte Ausschüttungen erst durch die abgabenbehördliche Prüfung bekannt. Diese neu hervorgekommenen Tatsachen haben nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen und sind, wie aus der in Folge dargestellten rechtlichen Würdigung zu entnehmen ist…
…Sachverhalt im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen der X GmbH zur K GmbH und zur H-AG erst durch die abgabenbehördliche Prüfung bekannt. Diese neu hervorgekommenen Tatsachen haben nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen und sind, wie aus der in Folge dargestellten rechtlichen Würdigung zu entnehmen ist…
…der Bw. zu der EM und den an die X.Ltd. geleisteten Zuschüssen erst durch die abgabenbehördliche Prüfung bekannt. Diese neu hervorgekommenen Tatsachen haben nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen und sind, wie aus der in Folge dargestellten rechtlichen Würdigung zu entnehmen ist, geeignet, einem im…
…der Bw. zu der EM und den an die X.Ltd. geleisteten Zuschüssen erst durch die abgabenbehördliche Prüfung bekannt. Diese neu hervorgekommenen Tatsachen haben nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen und sind, wie aus der in Folge dargestellten rechtlichen Würdigung zu entnehmen ist, geeignet, einem im…
…zu nehmen ist, also entgegen der im Erkenntnis vom 5.10.1994 zum Ausdruck gebrachten Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes auch bei Vorliegen eines nicht nur geringfügigen Wiederaufnahmegrundes, so ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein solches Auseinanderklaffen der steuerlichen Auswirkungen, die unmittelbar auf…
…aus, die Verfügung der Wiederaufnahme liege im Ermessen. Amtswegige Wiederaufnahmen würden in der Regel nicht zu verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß geringfügig seien. Die von der BP als Wiederaufnahmsgrund herangezogene Feststellung, ein Ertrag von 22.307,00 S sei der Umsatzsteuer zu unterziehen…
…ist dem Bw. insoferne beizupflichten, dass bei in ihrer steuerlichen Auswirkung nur geringfügigen Wiederaufnahmegründen, wie im vorliegenden Fall die Privatanteile an den Telefonkosten von je öS 3.000,00 die anzustellende Ermessensübung in der Regel gegen die Verfügung einer Wiederaufnahme des Verfahrens spricht, wenn es…
…Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, und die steuerlichen Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden. Hinsichtlich der Wiederaufnahmsgründe wird auf den Sachbescheid verwiesen." Der neue Einkommensteuerbescheid vom 30. Jänner 2009 enthält hinsichtlich der Nichtgewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages folgende Begründung:…
…BAO insbesondere der Vorrang des Prinzips der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten (Ritz, ÖStZ 1987, 96). Lediglich im Falle bloß geringfügiger steuerlicher Auswirkung wird das Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung für eine negative Ermessensübung sprechen (Ritz, BAO4, …
…Rechtswidrigkeit vor, doch sei diese nur geringfügig und führe zu keiner steuerlichen Auswirkung weshalb der Rechtsbeständigkeit der Vorzug gegenüber der Rechtsrichtigkeit zu geben sei. Im Vorlageantrag bringt die Bw vor, es sei zwar richtig, dass sich durch die Änderung keine steuerlichen Auswirkungen ergäben, allerdings erleide…