…Feststellungen mit ertragsteuerlicher Auswirkung nur mehr die Tz 15 des Bp-Berichtes ("Notarskosten Hausübergabe", S 199 Arbeitsbogen) verbleibt, die jedoch nur zu einer geringen Gewinnerhöhung (genauer: Verlustminderung) im Jahr 1996 führt (um 8.449,17 S). Auf Grund dieser bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkung (nach Wegfall…
…Unter Berücksichtigung der Einkünfte des Beschwerdeführers würde dies zu einer Steueränderung von 69,85 € führen. Das wären 0,4% in Relation zu seinem hochgerechneten Einkommen (16.072,58 €). Selbst bei dem (geringen) Einkommen des Beschwerdeführers ist dies als „geringfügige steuerliche Auswirkung“ zu bezeichnen…
…| 185.229,40 S | 164.853,22 S | 14.961,92 € | Verhältnis ESt-NZ zu ESt-Gesamt | 0,02 % | 0,02 % | 0,02 % In Anbetracht der bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahmgsgründe wäre die Behörde verpflichtet gewesen…
…der Abgaben sicherzustellen. Wie die untenstehende Berechnung zeigt, hat der Zuschlag im vorliegenden Fall eine beträchtliche Höhe. Es kann daher nicht von einer bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkung gesprochen werden. Dass der Fehler mittlerweile schon längere Zeit zurückliegt, ändert an dieser Beurteilung nichts. Der Korrekturbetrag weist…
…es einerseits möglich, (im Verhältnis zum Totalgewinn oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu korrigieren; andererseits kann auch die absolute Dauer des Zurückliegens des Fehlers berücksichtigt werden. Je länger der Fehler in die Vergangenheit zurückreicht, umso größer müssen die steuerlichen Auswirkungen sein, um im Rahmen…
…es einerseits möglich, (im Verhältnis zum Totalgewinn- oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu korrigieren; andererseits kann auch die absolute Dauer des Zurückliegens des Fehlers berücksichtigt werden. Je länger der Fehler in die Vergangenheit zurückreicht, umso größer müssen die steuerlichen Auswirkungen sein, um im Rahmen…
…der VO über außergewöhnliche Belastungen zum Freibetrag von 153 Euro pro Monat sowie das große Pendlerpauschale berechtigt. Diese neu hervorgetretene Tatsache berechtigt die Abgabenbehörde unter Hinweis auf die nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkung, das Verfahren für die Einkommensteuer 2008 (Bescheid vom 3.2.2009) wiederaufzunehmen…
…hiebei um steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen handle, die den betrieblichen Einkünften zuzuordnen seien. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zwecks Berücksichtigung pauschaler Werbungskosten im Sinne der Vereinsrichtlinien sei aus verwaltungsökonomischer Sicht wegen geringfügiger steuerlicher Auswirkung unzweckmäßig. Mit Berufung vom 2. Mai 2000 wurde gegen die Abweisung des…
…denen kein Begründungswert innewohne. Der Verweis auf die Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründe bzw. überwiegende Interesse an der Rechtsrichtigkeit und nicht bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen würden als ordnungsgemäße Bescheidbegründung nicht reichen. Auch die Körperschafssteuerbescheide würden an Begründungsmängel leiden, da sie nur auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung…
…20 BAO). Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und sind die steuerlichen Auswirkungen nicht als bloß geringfügig anzusehen." In der Folge erließ die belangte Behörde am selben Tag den (ebenfalls angefochtenen) Bescheid, mit dem der…
…Daneben seien andere öffentliche Interessen wie Zweckmäßigkeit und Besteuerungsgleichheit zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall könnten die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden, sodass eine Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens im Hinblick auf die gebotene Verwaltungsökonomie auch zweckmäßig sei. Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der…
…nur geringfügige steuerliche Auswirkung das Ermessen in der Weise zu üben, dass dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit jenem der Rechtsbeständigkeit Vorrang einzuräumen und eine Aufhebung gemäß § 299 BAO vorzunehmen war. Die Beschwerde war somit insgesamt als unbegründet abzuweisen." 6. Dagegen brachte die Bf. durch ihre steuerliche…
…vom 03.07.2015 enthalten den Verweis auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, sowie der Niederschrift und weisen bezüglich des Ermessens auf die nicht bloß geringfügige steuerliche Auswirkung der sachlichen Feststellungen hin. Die auf Grund der unkorrekten Arbeitsaufzeichnungen entspringenden körperschaftsteuerpflichtigen Beträge wurden in Tz 5…
…bisher vergessenen Ausgaben zu verringern wären. Das erste nichtverjährte Veranlagungsjahr wäre das Jahr 2008, dies würde den vortragsfähigen Verlust um maximal 259,32 Euro erhöhen und hätte bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen. Weiters würde der Verlustvortrag selbst außerhalb der Gewinnermittlung, auf der Ebene der Einkommensermittlung zum…
…seines Berichtes ausführte, wurde im Gefolge der Feststellung im Zusammenhang mit der erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit/Verrechnungskonto Gesellschafter eine Verzinsung der Forderung des Gesellschafters im Jahr 2008 in Höhe von 205,56 € vorgenommen. Daraus ergab sich jedoch lediglich eine geringfügige steuerliche Auswirkung, die aus…
…einerseits (im Verhältnis zum Totalgewinn- oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu einem Zu- oder Abschlag führen, andererseits auch eine Berücksichtigung der absoluten Dauer des Zurückliegens des Fehlers ermöglicht werden. Je länger der Fehler in die Vergangenheit zurückreicht, umso größer müssen die steuerlichen Auswirkungen sein…
…Richtigkeit der Angaben des Bw. dessen gesetzwidrige steuerliche Beurteilung und Behandlung ungeprüft übernommen. Zudem hatte die Wiederaufnahme und die anschließende Neufestsetzung der Umsatzsteuer nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen (ohne Vorsteuerkürzung für 2001 eine Nachforderung von über € 5.600,00, für 2002 fast € 6…
…die Abgabenbehörde vom eingeräumten Ermessen richtig Gebrauch gemacht habe. Angesichts der hohen Nachforderungen könne nämlich nicht die Rede davon sein, dass bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen gegeben seien und daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit) der Vorrang einzuräumen gewesen sei (vgl. Ritz, aaO…
…verpachteten, Grundstücke stehen, haben die Wiederaufnahmegründe, die iZm der fehlenden Valorisierung des Nutzwertes der firmeneigenen Badeparzelle stehen, nur geringfügige steuerliche Auswirkungen: Deshalb rechtfertigen die Wiederaufnahmegründe, die iZm der fehlenden Valorisierung des Nutzwertes der firmeneigenen Badeparzelle stehen, keine amtswegige Verfahrenswiederaufnahme. Die Berechtigung zur Verfahrenswiederaufnahme/Umsatzsteuerbescheide ist…
…im Verhältnis zum Totalgewinn oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu einem Zu- oder Abschlag führen, andererseits auch eine Berücksichtigung der absoluten Dauer des Zurückliegens des Fehlers ermöglicht werden. In Hinblick auf die betragsmäßige Höhe der stl. Auswirkung (siehe unten) ist der Abschlag vorzunehmen……