…in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten." Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der…
…10.1990, 89/13/203, 214). Die Bestimmungen des § 293 BAO und damit auch die Einschränkungen im Sinne der erwähnten höchstrichterlichen Rechtssprechung werden durch die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen des Artikels 220 ZK überlagert und sind somit für den Anlassfall nicht anwendbar (siehe auch Witte, Zollkodex, Vor…
…erlassen. Es sind somit die nationalen (hier: österreichischen) Vorschriften auch im Verfahren über die Aussetzung nach Artikel 244 Zollkodex anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale (hier: österreichische) Regelung über das Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach Artikel 244 Zollkodex wurde im…
…die zollrechtlichen Bestimmungen, wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet eingebracht werden. Zufolge § 2 des (österreichischen) Zollrechts-Durchführungsgesetzes gilt das Zollrecht (das gemeinschaftliche Zollrecht, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und seine Durchführungsverordnung sowie "einschlägiges" Völkerrecht) in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich…
…daher liegt lediglich eine Vorlageberechtigung, und keine Vorlageverpflichtung vor. Diese liegt im Ermessen der Behörde ("im Zweifel im Hinblick auf die Auslegung einer Vorschrift"). Nationale und gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen Gemäß § 10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% Für die Beförderung…
…Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Artikel 244 anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach Artikel 244 ZK wurde im Zollrechts- Durchführungsgesetz …
…die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. In Art. 244 ZK sind Vorschriften über das Verfahren bei der Aussetzung der Vollziehung nicht enthalten. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung…
…sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über die Erhebung von Aussetzungszinsen wurde im ZollR-DG nicht ausdrücklich normiert. Es gelten daher nach § 2 Abs…
…Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bw. gegen die Festsetzung einer Mindeststeuer sind daher nicht berechtigt. Ebenso wenig vermag der Unabhängige Finanzsenat darin einen Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen zu erblicken und der Bw. kann somit mit seinem völlig unsubstantiiert vorgebrachten Einwand, die Abgabenvorschreibung verstoße gegen die Europäische…
…Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR-DG nicht ausdrücklich normiert…
…Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR-DG nicht ausdrücklich normiert…
…Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR-DG nicht ausdrücklich normiert…
…Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR-DG nicht ausdrücklich normiert…
…245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Nach diesen Bestimmungen sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung…
…245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Nach diesen Bestimmungen sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung…
…Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR-DG nicht ausdrücklich normiert…
…des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR…
…des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR…
…des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR…
…des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art 244 ZK anzuwenden, soweit dem nicht gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine spezielle nationale Regelung über das Verfahren über die Aussetzung nach Art. 244 ZK wurde im ZollR…