…der mit ihr im Ausland wohnhafte Ehegatte über keine Einkünfte verfüge, sodass sie für ihn in vollem Ausmaß unterhaltspflichtig sei. Dem ist der Wortlaut des § 1 Abs. 2 EStG 1988 entgegenzuhalten, wonach jene natürlichen Personen unbeschränkt steuerpflichtig sind, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren…
…vorübergehende Beschäftigung seinen "ständigen Wohnsitz" im Ausland beibehält. Angesichts der Tatsache, dass im vorliegenden Fall der Bw. seinen ständigen Wohnsitz in Dr, T- Straße 11, aufgegeben hatte und in der Folge in Deutschland lediglich über ein Untermietzimmer verfügte, hingegen dieser gemeinsam mit seiner Lebensgefährten in…
…August 2012 dazu eingegangenen Antworten werden im Interesse eines besseren Verständnisses thematisch und in kursiver Schrift zu den jeweiligen Fragen des Vorhaltes eingearbeitet. In diesem Vorhalt wurde der Bw darauf hingewiesen, dass aufgrund seiner eigenen Mitteilungen (gemeinsamer Wohnsitz mit Lebensgefährtin und beide in Österreich berufstätig…
…zu Gunsten des anderen Elternteiles verzichten. Nach § 5 Abs. 3 FLAG idF des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. § 53 Abs. 1 FLAG idF des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000 (nach …
…mehrfachen Wohnsitz und ist daher das Kriterium des Vorliegens eines Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet diesbezüglich nicht mehr zu prüfen. Das heißt, alleine aufgrund des Nichtvorliegens eines Wohnsitzes der Bw sowie des Nichtvorliegens eines ständigen Aufenthaltes der Söhne im Ausland scheidet der Anspruch für den…
…2005 mehrere Wohnsitze gleichzeitig hatten. Bis dato liegt dem Unabhängigen Finanzsenat eine Nebenwohnsitzmeldung vom 9. Jänner bis 30. April 2007 vor. 2. Legen Sie bitte eine Kopie Ihres Reisepasses für den Zeitraum 2004 bis Feber 2008 vor, aus dem Ihre jeweiligen Aufenthalte im Ausland hervorgehen…
…deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, eine inländische Wohnung nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 EStG 1988 begründet, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70 Tagen benutzt…
… 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig jene natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Ist eine Person unbeschränkt steuerpflichtig, dann erfasst die Steuerpflicht alle steuerbaren Einkünfte iSd…
…hat, ob sie etwas beachten oder auf etwas aufpassen muss, falls sie ihr Kind in n zur Welt bringe und sich eine Zeit lang im Ausland aufhalte, da sie ihrem neugeborenen Kind keine Reise von 1.300 km zumuten wollte. Es sei ihr mitgeteilt worden…
…Berufungsvorentscheidung" 2. November 2010, "Vorlageantrag" 10. Jänner 2011) dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Streitpunkte seien: "Ausreise der Gattin nach Rumänien im Jahr 2006, kein gemeinsamer Wohnsitz, keine Wirtschaftsgemeinschaft, Gattin pflegt nach Angaben des Pflichtigen Mutter und Großmutter in Rumänien, Alleinverdienerabsetzbetrag…
…H.G. eine Lebensgemeinschaft und somit der gemeinsame Haushalt im Bundesgebiet vorliegt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Sie über gewisse Erziehungsrechte der Kinder verfügen und Aufenthalte bei den Kindern im Ausland vorliegen..." Der steuerliche Vertreter der Bw stellte mit Schreiben vom 22. August…
… Gemäß Abs. 2 Z. leg.cit. gelten als Inländer im Sinne dieses Bundesgesetzes Ausländer, die im Inland einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen einen gewöhnlichen Aufenthalt haben; Gemäß § 12 Abs. 1 Z.1 entsteht die Steuerschuld bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode…
…werde seitens des Finanzamtes damit begründet, dass seine Ehegattin und seine Tochter ihren ständigen Wohnsitz im Einfamilienhaus des Erblassers in M gehabt hätten und in keiner Stellungnahme von persönlichen Beziehungen in der Schweiz die Rede gewesen sei. Der Mittelpunkt des Lebensinteresses einer verheirateten Person sei…
…einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt (vgl. VwGH 11.12.1978, 2019/78). Hält sich der Ehegatte aus beruflichen oder sonstigen Gründen langfristig im Ausland auf und lassen auch die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz…
…dass Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt. Hält sich ein Ehegatte aus beruflichen oder sonstigen Gründen langfristig im Ausland auf und lassen auch die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei der Familie bei (vgl…
… 82 Abs. 8 KFG bei Verwendung durch eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Inland - unabhängig von einem weiteren Wohnsitz im Ausland - grundsätzlich (Standortvermutung) anzunehmen ist, so ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur bis zu einem Monat nach Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet zulässig…
…und gemeinsamer Wohnsitz in der Slowakei. Außerdem kann auch Ihre jetzige Frau als Stiefmutter Sorgepflichten betreffend Ihre Tochter B. aus Ihrer früheren geschiedenen Ehe wahrnehmen, wobei ja im Fall von B. aus österr. Sicht bis heute und auch für die nächste Zeit ein ständiger Auslandsaufenthalt…
…Zum Vorbringen vom 18. Juli 2006, dass Familienwohnsitz auch dort sein könne, wo ein Steuerpflichtiger den Wohnsitz im Haus der Eltern beibehalte, während er am Ort der Berufstätigkeit lediglich eine einfache Unterkunft, etwa einem Burschenzimmer ähnlich, beziehe und dieser Fall dem ihren vergleichbar sei, weil…
…Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 50,90 € für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu…
…nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihrem nunmehr geschiedenen Mann gemeldet gewesen sei, habe auch kein Anspruch auf Kinderbeihilfe in der S bestanden. Als sie dann nach L gewechselt hätte, waren dieselben Voraussetzungen gegeben, nämlich kein gemeinsamer Wohnsitz und darum auch kein Anspruch auf eine ausländische…